Rechtsprechung
FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgaben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 46/04
- BFH, 08.05.2006 - VII B 219/05
- BFH, 27.02.2007 - VII 25/06
- BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06
- FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 46/04
Zollwert eingeführter DVDs
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
Mit Urteil vom 27.07.2005 (damaliges Aktenzeichen IV 46/04) hat der Senat der Klage stattgegeben. - BFH, 15.07.2003 - VII B 142/03
NZB: Vollmacht gegenüber Zollbehörden
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
Vielmehr kann die Vollmacht formfrei (BFH, Beschluss vom 15.07.2003, VII B 142/03), also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, wenn etwa Aufgaben übertragen werden, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht erfordert (…Witte, Zollkodex, Art. 5 Rn. 31). - BFH, 02.04.1987 - VII R 60/84
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
4 Unterabs. 2 ZK zu entnehmen ist, dass im Falle der Nichterweislichkeit der Vollmacht einer bei der Zollabfertigung als Vertreter tätig gewordenen Person diese selbst als Zollbeteiligter gilt (BFH, Urteil vom 2.4.1987, VII R 60/84;… Witte, Zollkodex, Art. 5 Rn. 31). - BFH, 19.01.1988 - VII R 61/85
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
Der Bundesfinanzhof hat entschieden (Urteil vom 19.01.1988, VII R 61/85 und VII R 62/85), dass sich die Berücksichtigung einer Duldungsvollmacht jedenfalls deswegen verbiete, weil der Vertretene bei der Duldungsvollmacht keinen Bevollmächtigungswillen habe; fehle ein solcher Wille, so könne der Vertretene nicht in die Stellung als Zollbeteiligter und ggf. als Zollschuldner gedrängt werden. - FG Hamburg, 06.05.2004 - IV 204/02
Einfuhrabgaben bei Nichtvorlage einer Vollmacht des Abfertigungsspediteurs
Auszug aus FG Hamburg, 27.01.2010 - 4 K 97/07
Vielmehr ist der Beklagte gehalten, in Zweifelsfällen gemäß Art. 5 Abs. 5 ZK von der Person, die erklärt, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln - hier also die Spedition C - den Nachweis für ihre Vertretungsmacht zu verlangen (FG Hamburg, Urteil vom 06.05.2004, IV 204/02).
- FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 1 K 1098/08
Einfuhrabgaben
So kann die Vollmacht auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, wenn etwa Aufgaben übertragen werden, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht erfordert (…Witte/Reiche, 5. Auflage 2009, Art. 5 Rz. 31; vgl. hierzu auch FG Hamburg, Urteile vom 27.01.2010 4 K 97/07, und vom 06.05.2004 IV 204/02, jeweils veröffentlicht in Juris).Auch wenn diese Entscheidung noch zu dem durch den Zollkodex gegenstandslos gewordenen § 10 Abs. 3 Zollgesetz -ZG- erging, kann sie nach Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 27.01.2010 4 K 97/07, juris), welcher sich der Senat anschließt, auch im Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 4 ZK herangezogen werden, weil sich alte und neue Rechtslage insoweit decken.
- FG Sachsen, 27.11.2014 - 7 K 666/13
Zollanmeldung Vertreter ohne Vertretungsmacht Beantragung einer EORI-Nummer lässt …
Vielmehr kann die Vollmacht formfrei erteilt werden, also auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten (…vgl. BFH-Beschluss vom 15.07.2003, VII B 142/03, BFH/NV 2003, 1352 ), wenn etwa Aufgaben übertragen werden, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht erfordert (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2010 4 K 97/07, Juris;… Witte, Zollkodex, 6. Aufl. 2013, Art. 5 Rn. 31).Unabhängig davon, ob das im deutschen Zivilrecht anerkannte Rechtsinstitut der Duldungsvollmacht im Gemeinschaftsrecht überhaupt Anwendung findet (ablehnend unter Heranziehung der Rechtsprechung des BFH zu der außer Kraft getretenen Vorschrift des § 10 Abs. 3 Zollgesetz: FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2010 4 K 97/07, Juris; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2012 1 K 1098/08, Juris), kann hier bereits nicht festgestellt werden, dass der Kläger es wissentlich hätte geschehen lassen, dass P für ihn wie ein Vertreter auftritt.
- FG Bremen, 08.11.2023 - 1 K 45/18
Klage gegen die Einfuhrabgabenbescheide hinsichtlich der Nacherhebung von …
Die Vollmacht kann sogar durch schlüssiges Verhalten erteilt werden, wenn etwa Aufgaben übertragen werden, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht erfordert (…Sächsisches Finanzgericht - Urteil vom 27.11.2014, 7 K 666/13, Rz. 16, juris; Finanzgericht Hamburg - Urteil vom 27.01.2010, 4 K 97/07, Rz. 29, juris). - FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10
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- Finanzgerichtsakten, die u.a. auch die von den Beteiligten vorgelegten Protokolle über die mündliche Verhandlung vom 24. November 2009 und vom 27. Januar 2010 des Finanzgerichts Hamburg im Parallel-Verfahren der Klägerin gegen das HZA O 4 K 97/07, sowie das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 10. März 2010 des Finanzgerichts Düsseldorf im Verfahren 4 K 5836/03 Z der Klägerin gegen das HZA B enthalten,. - FG Hamburg, 26.04.2010 - 4 K 3/09
Allgemeines Abgabenrecht: Zur stillschweigenden Erteilung einer Empfangsvollmacht
Von diesem Grundsatz macht der Zollkodex ausdrücklich keine Ausnahmen, er wird nur durch die in Art. 5 Abs. 5 ZK statuierte Berechtigung der Zollbehörden, einen Nachweis für die Vertretungsmacht zu verlangen, ergänzt (so auch FG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2010 4 K 97/07, unveröffentlicht).