Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26443
FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10 (https://dejure.org/2012,26443)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - 2 K 199/10 (https://dejure.org/2012,26443)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 2 K 199/10 (https://dejure.org/2012,26443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 3 S 2 KStG, § 4 Abs 1 EStG, § 613a BGB
    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • Betriebs-Berater

    Stundung erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter- Geschäftsführer ggf. vGA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1; BGB § 613a
    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltsstundungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stundung erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführer ggf. vGA

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stundung erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter- Geschäftsführer ggf. vGA

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Das ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; jeweils m. w. N.).

    Maßstab für den hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gemäß § 43 Abs. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252).

    Dabei muss unter anderem geprüft werden, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (ständige Rspr., vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 54; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1118).

    Es liegt dann regelmäßig eine vGA vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2005 I R 25/04 BFH/NV 2005, 1510; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841).

    Ein Versorgungsanspruch ist danach von einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 1510 m. w. N.).

    Allerdings können diese Fristen mangels eindeutiger gesetzlicher Vorgaben nicht im Sinne allgemein gültiger zwingender Voraussetzungen verstanden werden, die unabdingbar wären (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 2002 I R 43/01, BStBl II 2003, 416; vom 28. Juni 2005 I R 25/04 BFH/NV 2005, 356).

    Ist aufgrund der Gegebenheiten des Einzelfalles anderweitig sichergestellt, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll, ist dies deshalb auch dann anzunehmen, wenn die besagten Zeiträume nicht erreicht werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 1510 m. w. N.).

    Ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente ist bei der Frage der Einhaltung der Erdienzeit zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 1510).

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Dabei muss unter anderem geprüft werden, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (ständige Rspr., vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 54; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1118).

    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m. w. N.).

    Der Begriff der Betriebszugehörigkeit erfasst auch Fälle des rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs (§ 613a BGB) und der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504).

  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Schließlich ist bei der Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs nicht nur auf die Sicht der Gesellschaft, sondern auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsfremder Vertragspartner sich aber im eigenen Interesse nicht auf sie eingelassen hätte (vgl. BFH-Urteile vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BStBl II 1996, 204; vom 20. Oktober 2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 723).

    Die Stundungen sind deshalb im Verhältnis zwischen der Klägerin und ihren Gesellschaftern-Geschäftsführer ebenso wenig anzuerkennen wie ein Vertrag, der die Auszahlung des Geschäftsführergehalts in vollem Umfang von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft abhängig macht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BStBl II 1990, 454; vom 20. Oktober 2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 723).

    Da die Gehaltsvereinbarungen zwischen der Klägerin und ihren drei Gesellschafter-Geschäftsführern aufgrund der Stundungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, ist der gesamte Gehaltaufwand des streitgegenständlichen Stundungszeitraums als vGA zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 723).

  • BFH, 18.03.2009 - I R 63/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Witwenrente an über 65jährigen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Dabei muss unter anderem geprüft werden, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (ständige Rspr., vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 54; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1118).

    Es liegt dann regelmäßig eine vGA vor (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 2005 I R 25/04 BFH/NV 2005, 1510; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841).

  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03

    Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter ist eine vGA auch dann anzunehmen, wenn diese nicht auf einer im Voraus getroffenen, klaren und eindeutigen sowie tatsächlich durchgeführten Vereinbarung beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Oktober 2003 I R 36/03, BStBl II 2004, 307, m. w. N.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m. w. N.).
  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 83/05

    Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beteiligtenfähigkeit und

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Dabei muss unter anderem geprüft werden, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit den Versorgungsanspruch noch erdienen kann (ständige Rspr., vgl. etwa BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 54; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1118).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Das ist im Allgemeinen nicht anzunehmen, wenn die Zusage einem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt wurde und dieser im Zusagezeitpunkt das 60. Lebensjahr vollendet hatte oder wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand nur noch eine kurze Zeitspanne liegt, in der der Versorgungsanspruch vom Begünstigten nicht mehr erdient werden kann (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055, m. w. N.).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Das ist anzunehmen, wenn die Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (vgl. BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BStBl II 1999, 316; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BStBl II 2003, 926; vom 28. Juni 2005 I R 25/04, BFH/NV 2005, 2252; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 99/87

    Gehalt eines nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte

    Auszug aus FG Hamburg, 28.06.2012 - 2 K 199/10
    Die Stundungen sind deshalb im Verhältnis zwischen der Klägerin und ihren Gesellschaftern-Geschäftsführer ebenso wenig anzuerkennen wie ein Vertrag, der die Auszahlung des Geschäftsführergehalts in vollem Umfang von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft abhängig macht (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BStBl II 1990, 454; vom 20. Oktober 2004 I R 4/04, BFH/NV 2005, 723).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

  • BFH, 27.10.1994 - I R 34/94

    Steuerbefreiung für 1990 nach § 3 der 1. DV-ReprivG DDR auch für eine aus einer

  • BFH, 24.04.2002 - I R 43/01

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

  • BFH, 04.06.2003 - I R 38/02

    Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

  • FG Hamburg, 02.03.2016 - 2 V 278/15

    Aussetzung der Vollziehung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei im Voraus

    Ein fremder Geschäftsführer hätte angesichts der Höhe des Gehaltsanspruchs und dessen monatlicher Fälligkeit zudem eine Verzinsung des wiederaufgelebten Anspruchs verlangt, um seine finanziellen Nachteile abzufedern (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622; FG Hamburg, Urteil von 28. Juni 2012 2 K 199/10, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht