Rechtsprechung
FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 202 Abs 1 Buchst a ZK, Art 202 Abs 1 Buchst a EWGV 2913/91, Art 30 EGRL 112/2006, § 21 Abs 2 Halbs 1 UStG 2005, UStG VZ 2012
Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aus Drittstaaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zoll; Einfuhrumsatzsteuer: Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aus Drittstaaten
- rechtsportal.de
Festsetzung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wegen eingeschmuggelter Zigaretten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf unversteuerte und unverzollte Zigaretten aus Drittstaaten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einfuhrumsatzsteuer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 217/16
Einfuhrabgaben: Zigarettenschmuggel: Keine Einfuhrabgaben bei gefälschten …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Der Senat hat im Urteil vom 23. Juni 2017, 4 K 217/16, juris, Rn. 47, festgestellt:.Das verbotswidrige Verbringen einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Union ist eine steuerbegründende Tatsache (so bereits FG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2017, 4 K 217/16, juris, Rn. 48).
- FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15
Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Diese macht sich der Einzelrichter zu eigen, weil er sie für zutreffend hält, sie nicht substantiiert bestritten und keine entsprechenden Beweisanträge gestellt wurden, die nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen nicht unbeachtet bleiben können (zu diesen Voraussetzungen FG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15, juris, Rn. 65 m.w.N.). - BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Danach geht die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuerbegründender Tatsachen zu Lasten der Finanzbehörde, diejenige steuerbefreiender oder steuermindernder Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH, Urteil vom 15. Februar 1989, X R 16/86, juris, Rn. 13;… Urteil vom 23. Februar 1999, IX R 19/98, juris, Rn. 39).
- EuGH, 27.04.2006 - C-27/05
Elfering Export - Ausfuhrerstattungen - Materielle Voraussetzung - Verordnung …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Dasselbe gilt für das EuGH-Verfahren C-27/05. - BFH, 14.04.2014 - VII B 213/12
Nachweis der Rückwareneigenschaft bzw. des zollrechtlichen Status …
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Die Entscheidungen des BFH in den Sachen VII B 213/12 und VII R 21/12 befassen sich mit der Beweislast bei Rückwaren. - BFH, 23.02.1999 - IX R 19/98
Zum Gebot des wirksamen Rechtsschutzes
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Danach geht die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuerbegründender Tatsachen zu Lasten der Finanzbehörde, diejenige steuerbefreiender oder steuermindernder Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH…, Urteil vom 15. Februar 1989, X R 16/86, juris, Rn. 13; Urteil vom 23. Februar 1999, IX R 19/98, juris, Rn. 39). - BFH, 11.11.2014 - VII R 21/12
Keine Mitwirkungspflicht eines Herstellers bei Reimport
Auszug aus FG Hamburg, 28.09.2020 - 4 K 5/18
Die Entscheidungen des BFH in den Sachen VII B 213/12 und VII R 21/12 befassen sich mit der Beweislast bei Rückwaren.