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   FG Hamburg, 28.12.1995 - V 16/94   

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https://dejure.org/1995,10272
FG Hamburg, 28.12.1995 - V 16/94 (https://dejure.org/1995,10272)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.1995 - V 16/94 (https://dejure.org/1995,10272)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - V 16/94 (https://dejure.org/1995,10272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inhalt und Umfang der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle einer angefochtenen Prüfungsentscheidung

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 507
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 08.04.1986 - VII R 9/84

    Gerichtliche Überprüfbarkeit von Prüfungsentscheidungen - Der dem

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  • BFH, 10.08.1993 - VII B 68/93

    Aussetzung eines Klageverfahrens über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung

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  • BFH, 11.07.1989 - VII R 109/88

    Steuerberaterprüfung - Prüfungsausschuß - Ordnungsmäßige Besetzung - Gutachten -

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  • BFH, 25.11.2005 - V B 16/04

    Gerichtskundige Tatsachen

    c) Das FA musste nicht damit rechnen, dass das FG ohne Anhörung des benannten Zeugen den Kläger als Arbeitnehmer beurteilen werde, denn das Unternehmensspiel "Life" war über das ganze Bundesgebiet verbreitet und Gegenstand mehrerer BFH-Entscheidungen, von Entscheidungen verschiedener FG sowie Entscheidungen von Amts- und Landgerichten in Steuerstrafverfahren gegen Mitspieler, in denen die Selbständigkeit der Mitspieler entweder nicht in Frage gestellt (z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743; vom 14. Mai 1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) oder ausdrücklich bejaht worden war (z.B. FG Münster, Urteil vom 19. Juni 1997 5 K 405/97 U, und Beschluss vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 507); auf diese Entscheidungen und deren Inhalt sowie weiter darauf, dass X als Zeuge in einem Steuerstrafverfahren gegen einen Mitarbeiter die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter bestätigt habe, hatte das FA im Schriftsatz vom 16. August 2000 ausdrücklich hingewiesen und zunächst vorsorglich, dann nochmals ausdrücklich mit Schriftsatz vom 31. Mai 2001 die Vernehmung des X beantragt für den Fall, dass das FG dennoch insoweit Zweifel habe.
  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

    Eine solche Prüfung kann im Allgemeinen nicht lediglich vordergründig auf der Grundlage des Protokolls der betreffenden Sitzung des Prüfungsausschusses erfolgen (a.A. offenbar FG Hamburg, Urteil vom 28. Dezember 1995 V 16/94, EFG 1996, 507).
  • BFH, 28.06.1996 - X B 15/96

    Einnahmen aus dem "Unternehmensspiel Life" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß der Werbende seinen Anteil nicht vom Veranstalter, sondern vom Angeworbenen selbst erhält -- die auf das Konto des Veranstalters eingezahlten Beiträge insoweit also nur durchlaufende Posten sind -- erbringt der Anwerbende eine Leistung, und zwar gegenüber dem Angeworbenen, weil er diesem gegen Entgelt die Möglichkeit einräumt, durch Werbung neuer Teilnehmer einen Gewinn zu erzielen (vgl. den im Aussetzungsverfahren zur Umsatzsteuer ergangenen, rechtskräftigen Beschluß des FG Münster vom 18. September 1995 5 V 3118/95 U, EFG 1996, 507).
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