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   FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00   

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FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00 (https://dejure.org/2001,6765)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.2001 - II 202/00 (https://dejure.org/2001,6765)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - II 202/00 (https://dejure.org/2001,6765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3; AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überstundenvergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttungen; Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 AO

  • FG Hamburg (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Auch der BFH habe in seiner Entscheidung vom 19.3.1997 (BStBl II 1997, 577 ) eingeräumt, dass es im Einzelfall überzeugende betriebliche Gründe geben könne, die für die unübliche Vereinbarung sprächen.

    Der BFH hatte bis zu dem auch von dem Beklagten zitierten Urteil vom 19. März 1997 ( I R 75/96, BStBl. II 1997, 577) in einer Entscheidung vom 2.2.1994 lediglich beiläufig und ausdrücklich ohne Bindung für das erstinstanzliche Gericht ausgeführt, dass ihm kein allgemeiner Erfahrenssatz bekannt sei, wonach ein Geschäftsführer für temporäre Mehrbelastungen keine Erhöhung seiner Vergütung beanspruchen könne (BFH-Urteil vom 2. Febr. 1994 I R 18/93, BFH/NV 1995, 440).

    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteile vom 14. März 1990 I R 6/89, BFHE 160, 459 , BStBl II 1990, 79 und vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 , m.w.N.).

    a) Überstundenvergütungen sind nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits dem Grunde nach als vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu beurteilen, wenn die Vereinbarung dieser Form der Geschäftsführervergütung von dem abweicht, was voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen vereinbart hätten (BFH-Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 und vom 8. April 1997 I R 66/96 BFH/NV 1997, 804).

    Zum anderen stellt der BFH maßgeblich auch auf die fehlende Überwachungsmöglichkeit "der GmbH" ab, die die Berechtigung entsprechender Forderungen ihres Geschäftsführers nicht überprüfen könne und für die ein unkalkulierbares Risiko entstünde, wenn sie sich allein auf dessen Angaben verlassen müsste (BFH in BStBl II 1997, 577 ).

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Die Rechtserheblichkeit könne bei zutreffender Würdigung der Rechtsprechung des Großen Senates des BFH vom 23.11.1987 (Hinweis auf GrS 1/86, BStBl. II 1988, 180) nur dann verneint werden, wenn das Finanzamt auch bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsache schon bei der ursprünglichen Veranlagung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keiner anderen Steuer gelangt wäre.

    Eine Änderung darf deshalb nur erfolgen, wenn die Unkenntnis der Tatsache für den Erstbescheid ursächlich war, das Finanzamt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anders entschieden hätte, wenn es die nachträglich bekannt gewordene Tatsache schon bei seiner ursprünglichen Festsetzung gekannt hätte (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1987 GrS1/86, BFHE 151, 495 , BStBl II 1988, 180).

    Wie das Finanzamt den Sachverhalt bei Kenntnis der ihm nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen in dem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtslage zu beurteilen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH und nach den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen gegeben war, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheides vorhanden waren (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Nov. 1987 GrS 1/86, BFHE 151, 495 BStBl II 1988, 180; Urteil vom 28. Nov. 1996 V R 143/92, BFH/NV 1997, 741).

  • BFH, 08.03.2000 - I B 90/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Jedenfalls bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer führt die Kombination einer Gewinntantieme mit der Vergütung von Überstunden dazu, dass die Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttungen zu beurteilen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 2000 I B 90/98, BFH/NV 2000, 991 ).

    Er hat jedoch deutlich gemacht, dass z.B. eine Mehrfachqualifikation des Geschäftsführers hierfür ebenso wenig ausreicht, wie eine in zeitlicher Hinsicht überdurchschnittliche Arbeitsleistung (in dem Fall BFH/NV 2000, 991 arbeitete der Geschäftsführer nach Angabe der dortigen Klägerin werktäglich und oft auch an den Wochenenden meist von 6 bis 22 Uhr).

  • BFH, 29.07.1998 - II R 39/96

    Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Eigentumswohnung zur Vermietung -

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Die bloße Möglichkeit, dass das Finanzamt bei Kenntnis der neuen Tatsache genauso entscheiden hätte, genügt danach gerade nicht (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 II R 39/96, BFH/NV 1999, 154 ; Frotscher in Schwarz , AO , Kommentar, Rz. 31 zu § 173).

    Der Senat versteht den Begriff der Rechtserheblichkeit insbesondere ebenso, wie der BFH in seiner klarstellenden Formulierung in seiner Entscheidung vom 29.7.1998 (BFH/NV 1999, 154 ).

  • BFH, 08.04.1997 - I R 66/96

    Überstundenvergütungen als vGA

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    a) Überstundenvergütungen sind nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits dem Grunde nach als vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zu beurteilen, wenn die Vereinbarung dieser Form der Geschäftsführervergütung von dem abweicht, was voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen vereinbart hätten (BFH-Urteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94 , BStBl II 1997, 577 und vom 8. April 1997 I R 66/96 BFH/NV 1997, 804).

    Eine Überstundenvergütung mit einem Zuschlag auf den Stundensatz des Grundgehalts für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit hätten voneinander unabhängige Dritte jedoch nicht vereinbart (vgl. BFH-Urteil vom 8. April 1997 I R 66/96 BFH/NV 1997, 804).

  • BFH, 08.03.2000 - I B 33/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer : Überstundenvergütung vGA?

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Allerdings kann es im Einzelfall überzeugende betriebliche Gründe geben, die ausnahmsweise eine schuldrechtliche Veranlassung der mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbarten Überstundenvergütung begründen können Es ist nicht ausgeschlossen, dass Vereinbarungen über die Zahlung von Überstundenvergütungen an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in Einzelfällen auch dem Grunde nach einem Fremdvergleich standhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 2000 I B 33/98, BFH/NV 2000, 990 ).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 120/83

    Analoge Anwendung des § 622 Abs. 1 BGB auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Der Geschäftsführer ist nicht Arbeitnehmer, Arbeitsrecht ist grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. BGHZ 10, 191; 91, 1; 91, 217; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , Kommentar, Anh § 6 Rz.3; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG , 17. Aufl. Rz. 97b).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Der Geschäftsführer ist nicht Arbeitnehmer, Arbeitsrecht ist grundsätzlich nicht anwendbar (vgl. BGHZ 10, 191; 91, 1; 91, 217; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , Kommentar, Anh § 6 Rz.3; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG , 17. Aufl. Rz. 97b).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, hat die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte grundsätzlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH verneint (vgl. z.B. BAG BB 1999, 1437 ; BSG GmbHR 1991, 461 ; BSG GmbHR 1997, 697).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 29.06.2001 - II 202/00
    Für GmbH-Gesellschafter, die über mindestens die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügen und damit einen maßgebenden Einfluss auf deren Entscheidungen besitzen, hat die Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte grundsätzlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH verneint (vgl. z.B. BAG BB 1999, 1437 ; BSG GmbHR 1991, 461 ; BSG GmbHR 1997, 697).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 122/89

    Anspruch des Geschäftsführers auf Gleichbehandlung; Verhandlungen mit

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 22/99

    Rechtserheblichkeit nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 212/97

    VGA bei freiwilligen Sonderzahlungen

  • BFH, 02.02.1994 - I R 18/93

    Voraussetzungen der Verletzung rechtlichen Gehörs als Revisionsgrund

  • FG Hessen, 09.12.1992 - 4 K 1284/92

    Qualifizierung von Überstundenvergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 162/93

    Körperschaftsteuer; Überstundenregelung für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • BFH, 28.02.2000 - I B 126/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlung von Überstundenvergütungen an

  • FG Köln, 20.06.1995 - 13 K 1379/93
  • FG Nürnberg, 18.06.1996 - I 227/95
  • FG Saarland, 08.02.1994 - 1 K 135/93

    Körperschaftsteuer; Vereinbarung einer Überstunden-Vergütung mit beherrschenden

  • FG Münster, 22.03.1995 - 13 K 3836/93
  • BFH, 28.11.1996 - V R 143/92

    Ausübung der Ermessensentscheidung bei Änderung eines Steuerbescheides - Änderung

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

  • FG Hessen, 13.12.1991 - 4 V 5579/91

    Körperschaftsteuer; Zahlung von Umsatztantiemen

  • FG München, 21.01.1992 - 7 K 4531/89
  • BFH, 25.08.1989 - III R 17/84

    1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung,

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