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   FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08   

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https://dejure.org/2009,12279
FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08 (https://dejure.org/2009,12279)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2009 - 6 K 74/08 (https://dejure.org/2009,12279)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2009 - 6 K 74/08 (https://dejure.org/2009,12279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 22; ; EStG § 23 Abs. 1; ; BGB § 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstige Einkünfte; Anfechtung einer Grundstücksübertragung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonstige Einkünfte; Anfechtung einer Grundstücksübertragung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Sonstige Einkünfte; Anfechtung einer Grundstücksübertragung; Wegfall der Geschäftsgrundlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1382
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Die Rückabwicklung eines privaten Veräußerungsgeschäfts zwischen Ehegatten sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04, BStBl. II 2007, 162).

    Da die Übertragung des Grundstücks auf die Klägerin somit weder nach Anfechtungsrecht noch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage rückabgewickelt werden konnte und auch nicht nach § 138 BGB nichtig ist, kam es im Streitfall auf das von der Klägerseite zitierte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.06.2006 (IX R 47/04, BStBl. II 2007, 162) nicht an.

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Nur schwerwiegende Veränderungen rechtfertigen eine Vertragsanpassung; daher kommt die Anwendung des § 313 Abs. 1 BGB nur dann in Betracht, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Folgen unabweislich erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteil vom 26.09.1996 - I ZR 265/95, BFHZ 133, 316).
  • BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung gilt nicht für GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Irrtum ist das unbewusste Auseinanderfallen von Wille und Erklärung ( BGH-Urteil vom 15.01.2002 - XI ZR 98/01, NJW 2002, 956).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Bei einem Inhaltsirrtum entspricht zwar der äußere Tatbestand dem Willen des Erklärenden, dieser irrt sich jedoch über die Bedeutung oder die Tragweite seiner Erklärung (vgl. BGH-Beschluss vom 05.06.2008 - V ZB 150/07, NJW 2008, 2442, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. etwa BGH-Beschluss vom 05.07.2006 - IV ZB 39/05, BGHZ 168, 210 = NJW 2006, 3353, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Da allerdings die Steuergesetze ohnehin ständig geändert werden, sind steuerliche Erwartungen regelmäßig nur dann Geschäftsgrundlage eines Vertrags, wenn der Geschäftswille der Parteien auf einer gemeinsamen Fehleinschätzung beruht und diese (Fehl-)Einschätzung während der Vertragsverhandlungen hinreichend zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 06.11.2002 - XI R 42/01, BStBl. II 2003, 257, unter: B.II.3.a.bb; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 313 Rdnr. 34; vgl. im Übrigen auch BGH-Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699).
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Da allerdings die Steuergesetze ohnehin ständig geändert werden, sind steuerliche Erwartungen regelmäßig nur dann Geschäftsgrundlage eines Vertrags, wenn der Geschäftswille der Parteien auf einer gemeinsamen Fehleinschätzung beruht und diese (Fehl-)Einschätzung während der Vertragsverhandlungen hinreichend zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 06.11.2002 - XI R 42/01, BStBl. II 2003, 257, unter: B.II.3.a.bb; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Aufl., § 313 Rdnr. 34; vgl. im Übrigen auch BGH-Urteil vom 21.12.2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Doch lässt die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zu, wenn die Parteien gemeinsam die Vorstellung vom wahrscheinlichen Eintritt oder Nicht-Eintritt eines zukünftigen Ereignisses hatten, die sich aber im Nachhinein als unzutreffend herausgestellt hat (vgl. etwa BGH-Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 164/94, BFHZ 131, 209).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2009 - 6 K 74/08
    Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBl. I 1999, 402) bestehen entgegen dem Vortrag der Kläger jedenfalls dann nicht, wenn wie im Streitfall zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung die alte, zweijährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war (vgl. auch BFH-Beschluss vom 16.12.2003 - IX R 46/02, BStBl. II 2004, 284, unter B.III.4.c.bb.(2)).
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