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   FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05   

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https://dejure.org/2006,14063
FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05 (https://dejure.org/2006,14063)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2006 - II 202/05 (https://dejure.org/2006,14063)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - II 202/05 (https://dejure.org/2006,14063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 33 § 38 § 155; GVG § 17a; ZPO § 12 § 13
    Örtliche Unzuständigkeit des Finanzgerichts bei bindendem Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Örtliche Unzuständigkeit des Finanzgerichts bei bindendem Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswegeröffnung zu den Finanzgerichten bei einem Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf richtige Bescheinigung des erhaltenen Bruttolohnes; Steuerrechtliche Pflichten eines Arbeitgebers; Umfang der Rechtsbindung eines Verweisungsbeschlusses; Bestimmung der ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung: Örtliche Unzuständigkeit des Finanzgerichts bei bindendem Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 992
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 121/95

    Haftung des Arbeitgebers - Herausgabe der Lohnsteuerkarte

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen (früheren) Arbeitgeber auf zutreffende Bescheinigung des erhaltenen Bruttolohnes auf der Lohnsteuerkarte beruht deshalb auf einer arbeitsrechtlichen Verpflichtung (vgl. BAG-Urteil vom 20. Februar 1997, 8 AZR 121/95, DB 1997, 1779 -1780 und Urteil vom 15. Januar 1992, 5 AZR 15/91 , DB 1992, 2199 ).
  • FG Nürnberg, 02.02.1995 - VI 80/94

    Finanzgerichtsordnung; Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Streitigkeiten in diesem Zusammenhang führen zu einem bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 e ARBGG), für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (FG Nürnberg, Urteil vom 02. Februar 1995, VI 80/94, EFG 1995, 578).
  • BFH, 30.06.2005 - VI S 7/05

    Lohnsteuerbescheinigung: negativer Kompetenzkonflikt zwischen Arbeitsgericht und

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Ein Verweisungsbeschluss bindet nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG nur dann nicht, wenn er offensichtlich fehlerhaft ist (siehe BFH vom 30.06.2005, VI S 7/05, BFH/NV 2005, 1849 ), denn nur sehr schwerwiegende Verstöße gegen das Recht führen zu einer Unwirksamkeit des Verweisungsbeschlusses.
  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Es liegen im Streitfall auch nicht die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Bindungswirkung vor, denn der Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.07.2005 ist nicht offensichtlich fehlerhaft (siehe z.B. BAG vom 11.06.2003, 5 AZB 1/03, BAGE 106, 269).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen (früheren) Arbeitgeber auf zutreffende Bescheinigung des erhaltenen Bruttolohnes auf der Lohnsteuerkarte beruht deshalb auf einer arbeitsrechtlichen Verpflichtung (vgl. BAG-Urteil vom 20. Februar 1997, 8 AZR 121/95, DB 1997, 1779 -1780 und Urteil vom 15. Januar 1992, 5 AZR 15/91 , DB 1992, 2199 ).
  • FG Hamburg, 30.06.2003 - II 110/03

    Zuständigkeit der Gerichte für Streitigkeiten über Lohnbescheinigungen

    Auszug aus FG Hamburg, 31.01.2006 - II 202/05
    Das Finanzgericht Hamburg hat bereits in seinem Beschluss vom 30.06.2003 ( II 110/03, EFG 2003, 1639 -1640) ausgeführt, dass für derartige Streitigkeiten der Finanzrechtsweg im Sinne des § 33 FGO nicht geöffnet ist.
  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

    Das Finanzgericht Münster ist gemäß § 155 FGO in Verbindung mit §§ 12, 13 ZPO örtlich zuständig (vgl. Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 31.01.2006 II 202/05, EFG 2006, 992), weil der Beklagte im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz in I hatte.
  • FG München, 20.07.2007 - 1 K 1376/07

    Verweisung einer an ein Finanzgericht gerichteten Klage eines Arbeitnehmers gegen

    Der beschließende Senat hat sich abweichend von diesem BAG-Urteil, aber in Übereinstimmung mit der einhelligen Finanzrechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse des Finanzgerichts -FG -Münster vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG -2006, 283, m.w.N.; und des FG Hamburg vom 31. Januar 2006 II 202/05, EFG 2006, 992 ), in einem vergleichbaren Fall, in dem es -wie im Streitfall -um die Beurteilung bürgerlich-rechtlicher Pflichten aus einem Arbeitsvertrag ging, für unzuständig erklärt und die dortige Streitsache an das sachlich und örtlich zuständige Arbeitsgericht verwiesen (vgl. Beschluss vom 9. Juni 2004 1 K 1234/04, EFG 2004, 1704).
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