Rechtsprechung
FG Hessen, 01.11.1995 - 2 K 639/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbungskosten als beruflich veranlasste Aufwendungen; Ursache und Berechtigung für die Erweiterung des Kreises abzugsfähiger Aufwendungen im Hinblick auf den Veranlassungsgedanken; Funktionalen Identität von Betriebsausgaben und Werbungskosten ; Werbungskostenabzug bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 363
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 07.11.1989 - VII R 115/87
Äußerlich als Krankenfahrzeuge gekennzeichnete Fahrzeuge sind von der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1994 - I R 59/93
Aktivierung des Anspruchs auf Ausschüttungen eines Wertpapierfonds
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81
Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an …
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- BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80
Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80
Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.07.1978 - II R 64/73
Bewertung des Vermögensanfalles - Ertragsteuerbelastung - Erbfolge - Stille …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92
Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.07.1981 - VIII R 32/80
Schuldzinsen - Kredit - Angestelltenversicherung - Wiederkehrende Bezüge - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
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- BFH, 07.12.2005 - I R 34/05
WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland
Der Kläger hat die durch die vorzeitige Kündigung seines früheren Arbeitsverhältnisses ausgelöste Vertragsstrafe in erster Linie deshalb in Kauf genommen, damit er ein neues Arbeitsverhältnis im Inland eingehen konnte, welches mit einem fast doppelt so hohen Monatsgehalt wie bisher verbunden war (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 167/94, BFHE 180, 415, BStBl II 1997, 60, 63; Hessisches FG, Urteil vom 1. November 1995 2 K 639/95, EFG 1996, 363).