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   FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06   

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https://dejure.org/2007,20730
FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06 (https://dejure.org/2007,20730)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2007 - 6 V 3503/06 (https://dejure.org/2007,20730)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2007 - 6 V 3503/06 (https://dejure.org/2007,20730)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3 Nr. 9 § 4 Nr. 20b § 25 Abs. 1
    Eintrittskarte; Weiterverkauf; Geschlossene Vorstellung; Theater; Oper; Reiseveranstalter - Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Veranstaltungen (Paketreisen)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein steuerfreier Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Veranstaltungen (Paketreisen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.1995 - V R 13/95

    Die Leistungen selbständiger Chorsängerinnen sind weder umsatzsteuerfrei noch

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    Nur derjenige, der dem Publikum gegenüber als leistender Unternehmer auftritt, veranstaltet die entsprechende Vorführung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1996 V R 13/95, BStBl II 1996, 386 m.w.N.).

    Die Einbeziehung anderer Einrichtungen beruht auf der Überlegung, dass auch diese ebenso wie die Theater in erheblichem Umfang staatlich subventioniert werden und im Falle der Steuerpflicht die gewährten Subventionen aufgestockt werden müssten (BFH-Urteil vom 14.12.1995 V R 13/95, BStBl II 1996, 386).

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    aa) Veranstalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, derjenige, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung bzw. das Konzert abgehalten werden kann, wobei er die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Durchführung selbst bestimmt (BFH-Urteil vom 24.04.1995 IX R 23/94, BStBl II 1995, 519 mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.1993 V R 59/91, BStBl II 1994, 336).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    cc) Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Steuerbefreiungen nach Art. 13 der 6. EG-Richtlinie und demzufolge auch dies des § 4 UStG eng auszulegen sind, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung der Umsatzsteuer unterliegt (Heidner in Bunjes/Geist, Kommentar zum UStG, 7. Auflage m.w.N.; EuGH-Urteil vom 05.06.1997 Rs C-2/95, SDC, Slg. 1997 I-3017, Rn 20).
  • BFH, 25.11.1993 - V R 59/91

    Auto- und Motorradakrobatik - Eigenveranstaltlung

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    aa) Veranstalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, derjenige, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung bzw. das Konzert abgehalten werden kann, wobei er die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Durchführung selbst bestimmt (BFH-Urteil vom 24.04.1995 IX R 23/94, BStBl II 1995, 519 mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.1993 V R 59/91, BStBl II 1994, 336).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2007 - 6 V 3503/06
    aa) Veranstalter ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das Gericht anschließt, derjenige, der im eigenen Namen und für eigene Rechnung die organisatorischen Maßnahmen dafür trifft, dass die Theatervorführung bzw. das Konzert abgehalten werden kann, wobei er die Umstände, den Ort und die Zeit seiner Durchführung selbst bestimmt (BFH-Urteil vom 24.04.1995 IX R 23/94, BStBl II 1995, 519 mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 25.11.1993 V R 59/91, BStBl II 1994, 336).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Dies entspricht auch der ganz überwiegend in der Literatur und finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720; Hessisches FG, Beschluss vom 2. März 2007 6 V 3503/06, [...]; Möhlenkamp, Deutsches Steuerrecht 2006, 981; Grambeck, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 220; Martin in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 3 Rz 58; Kossack in Offerhaus/Söhn/Lange, § 3a UStG Rz 18; Michl in Offerhaus/ Söhn/Lange, § 3 UStG Rz 22).
  • FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07

    Begriff des Veranstalters i.S. des § 4 Nr. 20b UStG

    Bezug genommen wird ferner auf die von der Klägerin im Aussetzungsverfahren 6 V 3503/06 vorgelegten Leistungsübersichten und Endabrechnungen der Klägerin an verschiedene Busreiseunternehmer (Bl. 82 bis 95 der Gerichtsakten des Verfahrens 6 V 3503/06).

    Das FA hält an der in der Einspruchsentscheidung vertretenen Rechtsauffassung fest und verweist auf den Beschluss des Senats vom 02.03.2007 über die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung in dem Verfahren 6 V 3503/06.

    Das Gericht hat ferner die Akten des Verfahrens 6 V 3503/06 wegen Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide für 2001 bis 2003 beigezogen.

    An dem im Beschluss über die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung vom 02.03.2007 in dem Verfahren 6 V 3503/06 vertretenen Rechtsstandpunkt hält der Senat insoweit nicht mehr fest.

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