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   FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04   

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FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 6 V 1483/04 (https://dejure.org/2004,11583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 Nr 1 UStG, § 14 UStG, § 3 Abs 1 UStG
    Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14; UStG § 3 Abs. 1
    Lieferung; Sonstige Leistung; Verfügungsmacht; Einfuhrlizenz; Vorsteuerabzug - Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Lieferung zur sonstiger Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen italienischer Firmen; Erbringung sonstiger Leistungen durch Zurverfügungstellen von Einfuhrlizenzen; Lizenzrechtliche Würdigung von Einfuhrvorgängen nach den Vorgaben der Europäischen Kommission; Geschäftsmodell der Lizenzbündelung; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 571
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand (§ 3 Abs. 1 UStG) zugunsten eines Abnehmers führt somit nur dann zu einer Lieferung, wenn nach den Intentionen der Vertragspartner, dem objektiven wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs und nach der Verkehrsauffassung die endgültige Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes im Vordergrund der Leistung steht (BFH-Urteil vom 12.05.1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847).

    Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 12.05.1993 XI R 56/90 (BStBl II 1993, 847) die Zuleitung von sog. Pumpstrom an Pumpspeicherkraftwerke als sonstige Leistung zu qualifizieren, weil der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs nicht auf eine (endgültige) Stromlieferung gerichtet ist, sondern auf vorübergehende Speicherung (sog. "Verwahrung von Strom").

  • BFH, 18.08.1995 - V R 11/93

    Entscheidung hinsichtlich der Richtigkeit der vom Finazgericht gemachten

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Auch liegen keine Lieferungen und kein Rückkauf von Schweinen, sondern eine als sonstige Leistung anzusehende Lohnmast vor, wenn ein Viehhändler Schweine an Landwirte verkauft mit der vertraglichen Verpflichtung, diese nach Ende der Mastdauer an ihn zurückzuverkaufen, und den Landwirten hierfür einen fester Betrag pro Tier als Gewinn garantiert wird (Urteil des FG Niedersachsen vom 19.03.1992 V 482/91 n.v., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 18.08.1995 V R 11/93, BFH/NV 1996, 86).
  • BFH, 19.07.1962 - V 145/59 U

    Hingabe von Samen an einen Unternehmer zur Pflanzenzüchtung als Lieferung im

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Die zwischen dem Pflanzenzüchter und den Kostnehmern abgeschlossenen Verträge haben dann - wirtschaftlich gesehen - die Übernahme von Pflegemaßnahmen, mithin sonstige Leistungen und keine Lieferungen, zum Gegenstand (BFH-Urteil vom 19.07.1962 V 145/59 U, BStBl III 1962, 543).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895).
  • BFH, 10.12.1986 - I B 121/86

    Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Im Rahmen des Aussetzungsverfahrens kann das Finanzgericht zwar gemäß § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FGO die Vollziehung eines Steuerbescheides mit der Maßgabe aussetzen, dass in der Vergangenheit entstandene Säumniszuschläge entfallen (BFH-Beschluss vom 10.12.1986 I B 121/86, BStBl II 1987, 389).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89

    Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31.1.1967, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, diese Umstände dem Gericht vorzutragen und glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 9.1.1990 VII B 127/89, BFH/NV 1990, 473 sowie BFH-Beschluss VI S 9/66 vom 31.1.1967, BStBl III 1967, 255).
  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, erfordert der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG u.a., dass das Abrechnungspapier Angaben tatsächlicher Art enthält, die - ggf. unter Heranziehung weiterer Erkenntnismittel - die Identifizierung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet wird (BFH-Urteil vom 08.09.1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32; BFH-Urteil vom 21.01.1993 V R 30/88, BStBl II 1993, 384).
  • BFH, 09.12.1987 - V B 54/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2004 - 6 V 1483/04
    So genügt beispielsweise eine Abrechnung über hergestelltes Mauerwerk diesen Anforderungen nicht, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung in der Überlassung eines Kranführers bestand (BFH-Beschluss vom 9.12.1987 V B 54/85, BStBl II 1988, 700).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

  • BFH, 26.10.1967 - V 230/64

    Genehmigung zur abschöpfungsfreien Einfuhr einer entsprechenden Menge von

  • BFH, 21.01.1993 - V R 30/88

    Zur zutreffenden Bezeichnung der erbrachten Leistung in Rechnungen als

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