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   FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98   

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https://dejure.org/2001,11899
FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98 (https://dejure.org/2001,11899)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2001 - 6 K 6512/98 (https://dejure.org/2001,11899)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2001 - 6 K 6512/98 (https://dejure.org/2001,11899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben einer Solaranlage als unternehmerische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftlicher Rahmen; Unternehmer; Nachhaltige wirtschaftliche Betätigung; Solaranlage; Eigenversorgung; Umsatzsteuer; Stromlieferung - Betreiben einer Solaranlage als unternehmerische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 930
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98
    Zu steuerbaren (unternehmerischen) Umsätzen werden derartige Leistungen nur dann, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 UStG erreichen (BFH Urteil vom 1. Mai 1987 V R 109/77 BStBl II 1987, 735 zu Wildverkäufen einer Jagdgesellschaft).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98
    Hierzu hat der EuGH in seinem Urteil vom 26. September 1996 (C-230/94, UR 1996, 418 -Wohnmobil-) ausgeführt, daß das nationale Gericht die Gesamtheit der Gegebenheiten des Einzelfalls bei der Prüfung zu berücksichtigen habe, ob ein Gegenstand, der seiner Art. nach sowohl zu wirtschaftlichen als auch zu privaten Zwecken verwendet werden kann, zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen eingesetzt werde.
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98
    Ob dieser wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Stromlieferung des Klägers in sonnenreichen Zeiten und der Rücklieferung der Stromwerke zur Deckung des Eigenbedarfs in sonnenarmen Zeiten bereits dazu führt, daß die bei äußerlicher Betrachtung vorliegenden Lieferungen nach den Grundsätzen des Pumpstromurteils des BFH (Urteil vom 12.5.1993 XI R 56/90, BStBl II 1993, 847 mit Anmerkung Weber-Grellet in DStR 1993, 1783) bei teleologischer Norminterpretation nur als vorübergehende Stromspeicherung zu bewerten sind (so Vanheiden, Solarstromanlagen in der Umsatzsteuer, UStB 2000, 214 ff unter Darstellung der Verwaltungsansicht), kann ebenso dahinstehen wie die Frage, ob es für die Unternehmereigenschaft des Klägers bereits ausreicht, wenn über 50 % der produzierten Solarenergie ("überwiegend") eingespeist wird (so wohl Abschnitt 18 der USt-Richtlinien 2000, die auf eine "dauernde Erzeugung überschüssigen Stromes" abstellen, die es technisch bei Solarstromanlagen wie bei Windkraftanlagen nicht geben kann) oder ob es darauf ankommt, ob die gelieferte Jahresstrommenge den Jahreseigenbedarf (=Summe aus Eigenverbrauch und Zukäufen) übersteigt (so Erlaß FinMin NRW vom 16.2.2000, UStB 2000, 174).
  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98
    So hat der BFH bei der Frage, ob die Vermietung von gemischt genutzten Segelyachten unternehmerisch erfolgt, ausgeführt, daß Einnahmen von ca. 10.000 DM eine Größenordnung erreichten, die es nicht mehr erlaubten, von einer so geringen Intensität der wirtschaftlichen Betätigung auszugehen, daß die Unternehmereigenschaft entfalle (BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221, UR 1992, 202).
  • FG Niedersachsen, 23.03.2006 - 5 K 491/02

    Einspeisung mittels einer Photovoltaikanlage erzeugten überschüssigen Stroms in

    Er trägt vor, das Betreiben einer Photovoltaikanlage, bei der nur der überschüssige Strom an ein Stromversorgungsunternehmen geliefert werde, begründe mangels nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit keine Unternehmereigenschaft (Urteil des Hess. FG vom 4. April 2001, EFG 2001, 930).

    Zu steuerbaren (unternehmerischen) Umsätzen werden derartige Leistungen nur dann, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 UStG erreichen (Hess FG, Urteil vom 4. April 2001 6 K 6512/98, EFG 2001, 930 unter Bezugnahme auf BFH Urteil vom 1. Mai 1987 V R 109/77 BStBl II 1987, 735).

  • FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03

    Private Mitbenutzung einer Photovoltaikanlage schließt Vorsteuerabzug nicht aus

    Der Senat sieht im Streitfall die Stromerzeugung auch nicht als bloße Nebenfolge einer privaten Tätigkeit an, die wegen Nichterreichens eines "geschäftlichen" Rahmens unerheblich im Sinne von § 2 UStG ist (siehe dazu BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150/368, BStBl. II 1987, 735; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 4. April 2001, 6 K 6512/98, EFG 2001, 930).
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