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FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 33 EStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten für einen Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
- BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
- FG Hessen, 22.11.2016 - 9 K 872/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
Soweit der BFH nunmehr mit der Entscheidung vom 12.05.2011 (VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) seine Rechtsprechung geändert habe, sei diese Entscheidung ausweislich des Nichtanwendungserlasses vom 20.12.2011, BStBl I 2011, 1286 über den Einzelfall hinaus nicht anwendbar.26 Nach der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Anerkennung von Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen (BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) können diese nunmehr grundsätzlich geltend gemacht werden.
- BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
Auszug aus FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
des BFH : VI R 78/13.
- BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 4. April 2013 13 K 850/12 aufgehoben.Es beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 4. April 2013 13 K 850/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.