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   FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12   

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https://dejure.org/2013,40788
FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12 (https://dejure.org/2013,40788)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.04.2013 - 13 K 850/12 (https://dejure.org/2013,40788)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. April 2013 - 13 K 850/12 (https://dejure.org/2013,40788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten für einen Arzthaftungsprozess als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
    Soweit der BFH nunmehr mit der Entscheidung vom 12.05.2011 (VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) seine Rechtsprechung geändert habe, sei diese Entscheidung ausweislich des Nichtanwendungserlasses vom 20.12.2011, BStBl I 2011, 1286 über den Einzelfall hinaus nicht anwendbar.

    26 Nach der grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zur Anerkennung von Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen (BFH-Urteil vom 12.05.2011 VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) können diese nunmehr grundsätzlich geltend gemacht werden.

  • BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13
    Auszug aus FG Hessen, 04.04.2013 - 13 K 850/12
    des BFH : VI R 78/13.
  • BFH, 17.12.2015 - VI R 78/13

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 4. April 2013  13 K 850/12 aufgehoben.

    Es beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 4. April 2013  13 K 850/12 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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