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   FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02   

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https://dejure.org/2006,8026
FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02 (https://dejure.org/2006,8026)
FG Hessen, Entscheidung vom 05.01.2006 - 1 K 1114/02 (https://dejure.org/2006,8026)
FG Hessen, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 1 K 1114/02 (https://dejure.org/2006,8026)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 3 S 2 Buchst a EStG, § 3 Nr 62 EStG, § 8 SGB, § 5 Abs 2 S 2 Halbs 1 SGB, § 3 Nr 39 EStG
    (Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 EStG bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wenn der geringfügig Beschäftigte aufgrund der Zahlungen des Arbeitgebers keine eigenen Ansprüche erwirbt)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • bdsr.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis; Sonderausgaben; Vorwegabzug; Zukunftssicherungsleistungen - Vorwegabzug bei geringfügigem Beschäftigungsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorwegabzug bei geringfügigem Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung des Vorwegabzugs auf Grund von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers beim Sonderausgabenabzug; Abhängigkeit der Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen auf die Kürzung des Vorwegabzugs; Voraussetzungen für den Erwerb eines eigenen ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kürzung nicht immer gerechtfertigt - Kürzung des Vorwegabzugs bei Pensionären mit aktiver Beschäftigung oder bei Minijobbern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 560
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Ebenso hat er in einem anderen Urteil vom selben Tag (XI R 75/00, BStBl II 2003, 288 - dagegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 472/03) ausgesprochen, dass der Vorwegabzug auch dann aus dem vollen Jahresarbeitslohn zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber nur für einen Teil des Jahres Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbringt und auch dann, wenn er nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leistet.
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 67/03

    Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Ebenso ist eine Kürzung des Vorwegabzugs vorzunehmen, wenn ein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung noch nicht unverfallbar ist oder gefährdet erscheint, selbst wenn es später sogar widerrufen wird (BFH-Urteil vom 28.07.2004 XI R 67/03, BStBl II 2005, 94).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Im gleichen Sinne hat der BFH in einem weiteren Urteil vom 16.10.2002 (XI R 71/00, BStBl II 2003, 343) entschieden, dass auch eine vom Arbeitgeber gezahlte Entlassungsentschädigung, für die kein Arbeitgeberbeitrag zu leisten ist, zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehört, um die der Vorwegabzug zu kürzen ist.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03

    Steuerfreiheit des Existenzminimums und Höchstbetrage des § 10 Abs 3 EStG -

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Ebenso hat er in einem anderen Urteil vom selben Tag (XI R 75/00, BStBl II 2003, 288 - dagegen ist Verfassungsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 472/03) ausgesprochen, dass der Vorwegabzug auch dann aus dem vollen Jahresarbeitslohn zu kürzen ist, wenn der Arbeitgeber nur für einen Teil des Jahres Leistungen für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbringt und auch dann, wenn er nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leistet.
  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Insoweit ist ihre Situation dem durch den BFH mit Urteil vom 06.03.2003 (XI R 31/01, BStBl II 2004, 6) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem der BFH eine Kürzung des Vorwegabzugs abgelehnt hat, da der Arbeitgeber nur Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eines Arbeitnehmers gezahlt hat, für den als Versorgungsempfänger der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 142 Abs. 2 Nr. 4 SGB III ruhte, obwohl der BFH mit der Literatur auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als Leistungen zur Zukunftssicherung angesehen hat (Schmidt/ Heinicke, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 3 Nr. 62 "Zukunftssicherungsleistungen", Söhn in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 10 Rdnr. E 41).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus FG Hessen, 05.01.2006 - 1 K 1114/02
    Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 16.10.2002 (XI R 61/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2003, 183) detailliert dargelegt.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 9/06

    Vorwegabzug; geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 560 veröffentlichten Gründen stattgegeben.
  • BFH, 31.05.2006 - X R 6/06

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

    Das bereits bestehende Krankenversicherungsverhältnis des Arbeitnehmers wird daher durch die Beitragszahlung des Arbeitgebers nicht berührt; zusätzliche Ansprüche entstehen aus den Pauschalbeiträgen nicht (BTDrucks 14/280, S. 2, S. 13 f.; Hessisches FG, Urteil vom 5. Januar 2006 1 K 1114/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 560, Az. des BFH: X R 9/06; Peters in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 249b SGB V Rz. 23; Knispel in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II --SGB V--, § 249b Rz. 5; Lembke, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 1825, 1828).
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