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   FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97   

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FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97 (https://dejure.org/1999,7998)
FG Hessen, Entscheidung vom 05.05.1999 - 6 K 2215/97 (https://dejure.org/1999,7998)
FG Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 6 K 2215/97 (https://dejure.org/1999,7998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug beim echten Factoring

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Echtes Factoring; Unternehmer; Anschlusskunde - Vorsteuerabzug beim echten Factoring

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug beim echten Factoring

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 926
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.02.1993 - V R 57/88

    Umsatzsteuerrechtliche Unterschiede zwischen echtem und unechtem Factoring

    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    Es macht geltend, aufgrund der BFH-Rechtsprechung ( Urteile vom 10. Dezember 1991 - V R 75/76 , BStBl II 1982, 200 - und vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 , UR 1993, 354 - ) sei geklärt, daß das Betreiben des Geschäftszweiges des echten Factorings dem nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmens zuzuordnen sei.

    Entgegen der vom FA - in Übereinstimmung mit der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 -, UR 1993, 354) - vertretenen Auffassung umfaßt die unternehmerische Tätigkeit der Klägerin neben dem Geschäftsbereich des unechten Factorings auch den des echten Factorings.

    Zwar ist anerkannt, daß ein Unternehmen neben seinem unternehmerischen Bereich auch einen nichtunternehmerischen Bereich haben kann, soweit es keine entgeltlichen und damit steuerbaren Leistungen ausführt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1993 a.a.O.), jedoch vermag der Senat der Auffassung, der Factor erbringe beim echten Factoring keine Leistungen gegen Entgelt, nicht zu folgen.

    Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 10. Dezember 1981 - V R 75/76 - und vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 - zuzulassen.

  • BFH, 10.12.1981 - V R 75/76

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des echten und des unechten

    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    Es macht geltend, aufgrund der BFH-Rechtsprechung ( Urteile vom 10. Dezember 1991 - V R 75/76 , BStBl II 1982, 200 - und vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 , UR 1993, 354 - ) sei geklärt, daß das Betreiben des Geschäftszweiges des echten Factorings dem nichtunternehmerischen Bereich eines Unternehmens zuzuordnen sei.

    Die Revision war wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und wegen Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 10. Dezember 1981 - V R 75/76 - und vom 11. Februar 1993 - V R 57/88 - zuzulassen.

  • EuGH, 25.05.1993 - C-18/92

    Bally / Belgischer Staat

    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    So habe der EuGH in seinem Urteil vom 25. Mai 1993 -Rs. C-18/92 (Bally, Slg. 1993, I-2871) zur umsatzsteuerlichen Beurteilung des Kreditkartengeschäfts ausgeführt, das Kreditkartenunternehmen erbringe nicht nur Leistungen gegenüber den Kreditkarteninhabern, sondern auch gegenüber den Händlern Dienstleistungen durch Übernahme der Garantie für die Bezahlung der mit Hilfe der Kreditkarte gekauften Waren, durch die Förderung des Geschäfts des Lieferanten und andere Umstände.

    Mit Urteil vom 25. Mai 1993 Rs. C-18/92 (Bally, EuGHE 1993, -2871) hat der EuGH entschieden, daß das Kreditkarteninstitut an den Händler durch die Übernahme der Garantie für die Bezahlung der Waren und weiterer Leistungen Dienstleistungen erbringe, wenn es aufgrund einer Vereinbarung mit dem Händler die Schulden von dessen Kunden, den Kreditkarteninhabern, begleiche.

  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 91/79

    Rechtsberatung und echtes Factoring

    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    Dieser habe mit Urteil vom 23. Januar 1980 - VIII ZR 91/79 - (DB 1980, 1162) entschieden, daß sich das echte Factoring bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht im Forderungskauf erschöpfe, sondern der Factor darüber hinaus Versicherungsfunktionen, Kreditfunktionen und weitere Dienstleistungen übernehme.
  • BFH, 07.04.1998 - V B 134/97

    Umsatzsteuerpflicht im Fall des echten Factoring

    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    Die vom FA dagegen eingelegte Beschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluß vom 7. April 1998 - V B 134/97 (veröffentlicht in BFH/NV 1998, 1273) - als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hessen, 22.09.1997 - 6 V 3317/97
    Auszug aus FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2215/97
    Mit Beschluß vom 22. September 1997 - 6 V 3317/97 (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1560) - hat der Senat einem von der Klägerin gestellten Antrag auf Aufhebung der Vollziehung der Umsatzsteueränderungsbescheide 1991 - 1993 in vollem Umfang stattgegeben.
  • BFH, 28.09.2000 - V R 26/99

    Steuerbefreiung für Beherbergung von Jugendlichen

    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 926 veröffentlicht ist, wendet sich der Kläger mit der Revision.
  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Diese Voraussetzungen sind nach dem Urteil des EuGH vom 26.06.2003 in der Rechtssache "MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring GmbH" (C-305/01, Slg. 2033, I-6729) und dem nachfolgenden Urteil des BFH vom 04.09.2003 (V R 34/99, BStBl. II 2004, 667, dem vorausgehend das Urteil des Senats vom 05.05.1999 - 6 K 2215/97, EFG 1999, 926) erfüllt, wenn im Zusammenhang mit der Abtretung von Forderungen der Factor (d. h. der Abtretungsempfänger) dem Anschlusskunden (d. h. dem Abtretenden) von der Einziehung der Forderungen und dem Risiko ihrer Nichterfüllung entlastet und der Anschlusskunde dem Factor eine Vergütung zu zahlen hat, die der Differenz zwischen dem Nennbetrag der abgetretenen Forderungen und dem Betrag entspricht, den der Factor dem Anschlusskunden als Preis für die Forderungen zahlt (EuGH vom 26.06.2003, a. a. O., Rn. 49).
  • VG Minden, 26.11.2003 - 6 K 2838/03

    Begehren auf Übernahme einer Heizkostennachzahlung aus Mitteln der Sozialhilfe

    Näher dazu BVerwG, Urteil vom 7.2.1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 = DÖV 1974, 346, und Beschluss vom 16.4.2002 - 4 B 8.02 -, Buchholz 406.19 Nr. 164 = BauR 2003, 1031; VG Minden, z. B. Urteile vom 10.3.1998 - 6 K 2215/97 - und vom 27.4.1999 - 6 K 4002/98 - sowie Beschluss vom 26.8.2003 - 6 L 856/03 -.
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