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   FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10   

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https://dejure.org/2011,25844
FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10 (https://dejure.org/2011,25844)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2011 - 4 K 1358/10 (https://dejure.org/2011,25844)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 4 K 1358/10 (https://dejure.org/2011,25844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Nr 2 KStG, § 4 Abs 2 S 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingende Herbeiführung einer Hinzurechnung nach § 10 Nr. 2 KStG durch eine erfolgswirksame Ausbuchung einer ursprünglich als Körperschaftsteuererstattungsanspruch gebuchten Bilanzposition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 10 Nr. 2; EStG § 4 Abs. 2 S. 1
    Bilanzberichtigung; nichtabziehbare Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzurechnung bei Korrektur einer Körperschaftsteuerforderung im Rahmen einer Bilanzberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.2009 - I R 43/08

    Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Sie hat durch Beschluss vom 20.03.2009 das Verfahren auf Anregung der Beteiligten und im Hinblick auf das bei dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren I R 43/08 zum Ruhen gebracht und das ursprünglich unter dem Aktenzeichen 4 K 664/05 anhängige Verfahren durch Beschluss vom 09.06.2010 unter dem Aktenzeichen 4 K 1358/10 wieder aufgenommen.

    Hat sich die Bildung der Rückstellung im Veranlagungszeitraum ihrer erstmaligen Passivierung ergebnis- und steuermindernd ausgewirkt, erfordern Sinn und Zweck des § 10 Nr. 2 KStG keine steuerneutrale Auflösung der Rückstellung (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.2009 I R 43/08, BFH/NV 2010, 552).

    Etwas anderes könnte nach dem Sinn und Zweck des § 10 Nr. 2 KStG und dem bereits zitierten Beschluss des BFH vom 16.12.2009 (I R 43/08, BFH/NV 2010, 552) allenfalls dann gelten, wenn sich nicht nur die fehlerhafte Bildung des Bilanzansatzes zum 31.12.1992 im Jahre 1992 erfolgswirksam (einkommenserhöhend) ausgewirkt hätte, sondern wenn auch außerhalb der Bilanz unter Bezugnahme auf § 10 Nr. 2 KStG bereits im Jahre 1992 bei der Ermittlung des Einkommens ein entsprechender Betrag abgezogen worden wäre.

  • BFH, 15.07.2008 - I B 16/08

    Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Der Grund für diese sich nicht unmittelbar aus § 10 Nr. 2 KStG ergebende Folge liegt im Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. nur BFH-Urteil vom 04.12.1991 I R 26/91, BStBl. II 1992, 686 und BFH-Beschlüsse vom 20.11.2007 I R 54/05, BFH/NV 2008, 617 und vom 15.07.2008 I B 16/08, BStBl. II 2008, 886).
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Ein von der in der Bilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abweichende Ansatz kann daher grundsätzlich erst in der (Schluss)-Bilanz erfolgen und wirkt sich somit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auf das Ergebnis aus (vgl. nur BFH-Urteil vom 26.06.1996 XI R 41/95, BStBl. II 1996, 601 m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Der Grund für diese sich nicht unmittelbar aus § 10 Nr. 2 KStG ergebende Folge liegt im Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. nur BFH-Urteil vom 04.12.1991 I R 26/91, BStBl. II 1992, 686 und BFH-Beschlüsse vom 20.11.2007 I R 54/05, BFH/NV 2008, 617 und vom 15.07.2008 I B 16/08, BStBl. II 2008, 886).
  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Ist ein Bilanzansatz über mehrere Jahre fehlerhaft fortgeführt worden, so ist ein unrichtiger Bilanzansatz in der ersten Schlussbilanz richtig zu stellen, in der dies unter Beachtung der für den Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist, und zwar grundsätzlich erfolgswirksam (vgl. nur BFH-Urteil vom 16.05.1990 X R 72/87, BStBl. II 1990, 1044).
  • BFH, 20.11.2007 - I R 54/05

    Schadensersatzleistung wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2011 - 4 K 1358/10
    Der Grund für diese sich nicht unmittelbar aus § 10 Nr. 2 KStG ergebende Folge liegt im Sinn und Zweck der Vorschrift (vgl. nur BFH-Urteil vom 04.12.1991 I R 26/91, BStBl. II 1992, 686 und BFH-Beschlüsse vom 20.11.2007 I R 54/05, BFH/NV 2008, 617 und vom 15.07.2008 I B 16/08, BStBl. II 2008, 886).
  • BFH, 30.01.2013 - I R 54/11

    Steuerneutralität der berichtigenden Ausbuchung einer

    Sein Urteil vom 6. Juli 2011  4 K 1358/10 ist in Der Konzern 2012, 83 abgedruckt.
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