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   FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 1340/02   

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https://dejure.org/2005,9196
FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 1340/02 (https://dejure.org/2005,9196)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.09.2005 - 3 K 1340/02 (https://dejure.org/2005,9196)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. September 2005 - 3 K 1340/02 (https://dejure.org/2005,9196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 146 Abs 6 BewG, § 146 Abs 7 BewG, § 9 Abs 2 BewG, § 19 S 1 WertV, § 6 Abs 1 S 2 WertV
    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    ErbStG § 10; ; BewG § 146 Abs. 7; ; BewG § 145 Abs. 3; ; BewG § 9 Abs. 2; ; BBauG § 194; ; BBauG § 199; ; WertV § 6 Abs. 1; ; WertV § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Langfristige Ertraglosigkeit; ungünstige Pachtbedingungen; privatrechtliches Gutachten; Grundbesitzwert; Bodenwert; Verkehrswert; gemeiner Wert; Bedarfsbewertung - Bewertung eines Grundstücks unter dem Bodenwert bei langfristiger Ertraglosigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Grundstücks unter dem Bodenwert bei langfristiger Ertraglosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung eines Grundstücks unter dem Bodenwert bei langfristiger Ertragslosigkeit; Grundbesitzwert nur als typisierender Wert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 167
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.10.2003 - II R 27/02

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

    Auszug aus FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 1340/02
    Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 9 Abs. 2 BewG) kann u.a. durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erbracht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 204, 306; Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 179).

    Mit der Anerkennung des durch das Sachverständigengutachten ermittelten niedrigeren gemeinen Werts setzt sich der Senat in Widerspruch zu dem BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02 (BStBl II 2004, 179).

  • BFH, 10.11.2004 - II R 69/01

    Nachweis des gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks

    Auszug aus FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 1340/02
    Führt der Steuerpflichtige - wie im Streitfall - den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG durch ein Sachverständigengutachten, dann handelt es sich um ein Privatgutachten und damit um urkundlich belegtes Parteivorbringen, das grundsätzlich der freien Beweiswürdigung des Gerichts unterliegt (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 69/01, BFHE 207, 352; BStBl II 2005, 259).
  • BFH, 11.06.2008 - II R 71/05

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 167 veröffentlichten Urteil statt.
  • FG München, 25.10.2006 - 4 K 40/04

    Grundschulden als Nachlassverbindlichkeiten § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG

    Die Belastung eines Nachlassgrundstückes mit einer Grundschuld hat auch keinen Einfluss auf dessen Bedarfswert, wie vom früheren Klägervertreter vorgetragen, so dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6.9.2005 - 3 K 1340/02 (Bundesfinanzhof Aktenzeichen II R 71/05), EFG 2006, 167, hier nicht relevant ist.
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