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   FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02   

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https://dejure.org/2006,23183
FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02 (https://dejure.org/2006,23183)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.04.2006 - 5 K 2287/02 (https://dejure.org/2006,23183)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. April 2006 - 5 K 2287/02 (https://dejure.org/2006,23183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 5 § 4 Abs. 5 Satz 1
    Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches Arbeitszimmer; Nutzungsüberlassung - Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers bei der Vermietung von Räumlichkeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers bei der Vermietung von Räumlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Arbeitszimmers bei Vermietung eines Zimmers in einem Privathaus durch einen Steuerpflichtigen an eine GmbH und Überlassung der Räume an den Vermieter für dessen nichtselbstständige Arbeit; Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers bei Vermietung der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.07.2002 - IV B 36/01

    Arbeitszimmer, Mitnutzung durch Angehörige

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Werden aber Räumlichkeiten auf Grund eines steuerlich anzuerkennenden Vertrages vermietet und vom Mieter (Steuerfachschule) dem Vermieter (Kläger) oder einem Angehörigen (Klägerin) zur Nutzung für Zwecke des Mieters überlassen, so werden solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst (BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 25/02, BStBl II 2006, 10 ; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird diese Absicht aber regelmäßig unterstellt, wenn eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt (BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211 , und vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2003 - IV R 25/02

    Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles WG

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Werden aber Räumlichkeiten auf Grund eines steuerlich anzuerkennenden Vertrages vermietet und vom Mieter (Steuerfachschule) dem Vermieter (Kläger) oder einem Angehörigen (Klägerin) zur Nutzung für Zwecke des Mieters überlassen, so werden solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst (BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 25/02, BStBl II 2006, 10 ; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570).
  • BFH, 22.04.2002 - IX B 186/01

    Mietverhältnis; Fremdvergleich

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Die Zwischenschaltung der GmbH als Juristische Person ist in diesem Zusammenhang wegen der faktischen Beherrschung durch die Kläger unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 22. April 2002 IX B 186/01, BFH/NV 2002, 371 ).
  • BFH, 23.06.1972 - III R 8/71

    Vollstreckung - Finanzgerichtliche Kostenentscheidungen - Achtes Buch der ZPO -

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Der Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit hinsichtlich der Kosten erfolgt gemäß §§ 151 Abs. 1 FGO , 708 Nr. 10, 711 Zivilprozessordnung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 1972 III R 8/71, BStBl II 1972, 709 ).
  • BFH, 20.01.2003 - IX B 94/02

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Zwar besteht insoweit hinreichend Anlass zu der Prüfung, ob der Vertrag dem steuerlich relevanten (§ 9 Abs. 1 EStG ) oder dem privaten Bereich (§ 12 EStG ) zuzuordnen ist, da zwischen den Vertragsparteien "ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes Näheverhältnis" anzunehmen ist (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2003 IX B 94/02, BFH/NV 2003, 617 ).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird diese Absicht aber regelmäßig unterstellt, wenn eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt (BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBl II 2005, 211 , und vom 14. Juli 2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Andernfalls ist auf die fehlende Ernsthaftigkeit des Vertrages zu schließen (Scheingeschäft gem. § 41 Abs. 2 AO ; BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BStBl II 1997, 655 ; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , 25. Auflage 2006, § 21 Rz. 65 Stichwort "Angehörige").
  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Werden aber Räumlichkeiten auf Grund eines steuerlich anzuerkennenden Vertrages vermietet und vom Mieter (Steuerfachschule) dem Vermieter (Kläger) oder einem Angehörigen (Klägerin) zur Nutzung für Zwecke des Mieters überlassen, so werden solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst (BFH-Urteil vom 16. September 2004 IV R 25/02, BStBl II 2006, 10 ; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570).
  • BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98

    Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02
    Allerdings besitzen Vorteile dann keinen Arbeitslohncharakter, wenn sie bei Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, der Arbeitnehmer kein besonderes eigenes Interesse daran hat, den Vorteil zu erreichen (z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BStBl II 2003, 886).
  • FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04

    Abgrenzung zwischen innerbetrieblichen Fahrten i. S. einer Dienstreise und

    Solche Mietverhältnisse mit dem Arbeitgeber schließen zwar die Anwendung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmerkosten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung aus, weil solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10; zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2287/02, n.v.).
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