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   FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30471
FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12 (https://dejure.org/2014,30471)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.04.2014 - 6 K 2198/12 (https://dejure.org/2014,30471)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. April 2014 - 6 K 2198/12 (https://dejure.org/2014,30471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 2a Satz 8
    Änderung eines Bescheides aufgrund elektronisch übermittelter Daten nach § 10 Abs. 2a S. 8 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Bescheides aufgrund elektronisch übermittelter Daten nach § 10 Abs. 2a S. 8 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 20.11.2013 - 2 K 47/13

    Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12
    Der Wortsinn kann bedeuten, dass eine Änderung anlässlich der Übermittlung oder aufgrund einer neuen oder erstmaligen Datenübermittlung, also nach Verarbeitung der Veranlagung, erfolgen kann (so auch Niedersächsisches FG-Urteil vom 20.11.2013 2 K 47/13, EFG 2014, 438).

    Auch der systematische Vergleich mit § 173 Abs. 1 AO und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO spricht nicht dafür, dass es auf die Frage, ob die Daten im Zeitpunkt der Änderung des Bescheides neu waren, nicht ankommt (anders insofern Niedersächsisches Finanzgericht-Urteil vom 20.11.2013, a. a. O.).

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 20.11.2013 2 K 47/13, EFG 2014, 438) ab.

  • BFH, 31.10.2013 - V B 67/12

    Zur grundsätzlichen Bedeutung von auslaufenden Rechts betreffenden Rechtsfragen

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12
    Es handelt sich zwar um eine Rechtsfrage, die sich auf auslaufendes Recht (BFH-Beschluss vom 31.10.2013 V B 67/12, n.v. zitiert nach juris: zur Frage der Revisionszulassung bzgl. auslaufenden Rechts) bezieht, die Fallkonstellation betrifft jedoch jedenfalls eine Mehrzahl von Klage- und Einspruchsverfahren.
  • BFH, 17.02.1993 - II R 15/91

    Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12
    Deshalb wird die Verpflichtung und somit auch die Berechtigung zur Anpassung des Folgebescheides nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige Finanzamt einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (BFH-Urteil vom 17.02.1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1: zum Inhalt der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides).
  • BFH, 24.08.2016 - X R 34/14

    Änderbarkeit eines angefochtenen Steuerbescheides nach § 10 Abs. 2 Buchst. a) S.

    Auszug aus FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 2198/12
    des BFH : X R 34/14.
  • BFH, 24.08.2016 - X R 34/14

    Änderung der Steuerbescheide gemäß § 10 Abs. 2a Satz 8 EStG a. F.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. April 2014  6 K 2198/12 aufgehoben.
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