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   FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00 K   

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https://dejure.org/2000,8392
FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00 K (https://dejure.org/2000,8392)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.12.2000 - 10 K 1613/00 K (https://dejure.org/2000,8392)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 10 K 1613/00 K (https://dejure.org/2000,8392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung; Arbeitgeber bei internationalen Leiharbeitnehmerverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitgeber bei internationalen Leiharbeitnehmerverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bestimmung des Arbeitgebers nach DBA beim internationalen Arbeitnehmerverleih

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 508
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.03.2000 - I R 28/99

    Tagegelder der EU-Kommission für deutsche Beamte

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Arbeitgeber ist danach derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, unabhängig davon, ob er dem betreffenden Arbeitnehmer die Vergütung unmittelbar auszahlt oder ob ein anderes Unternehmen für ihn mit dieser Vergütung in Vorlage tritt (BFH, Urteile vom 21.08.1986 I R 63/80; vom 15.03.2000 I R 28/99, BStBl II 1986, 4, 5f., BFHE 1991, 327f.; Beschluß vom 27.04.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6, 7; für DBA-Großbritannien Mettenheimer, a.a.O., Rz. 117).

    Insoweit handelt es sich um eine Zusatzvergütung für die durch den Auslandsaufenthalt entstandenen Mehrkosten (vgl. BFHE 191, 325, 329; Prokisch in Vogel, a.a.O., Rz. 31; Macher in Küttner, Personalbuch 2000, Auslandstätigkeit Rz. 44).

  • BFH, 24.03.1999 - I R 64/98

    Inländischer Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Die Klägerin benötigt die begehrte Freistellungsbescheinigung gemäß §§ 39d Abs. 3 Satz 4, 39b Abs. 6 Satz 1 EStG für ihren in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer J, um von dem Lohnsteuerabzug absehen zu können; andernfalls wäre sie zumindest gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG als ausländische Arbeitnehmerverleiherin zum Lohnsteuerabzug nach innerstaatlichem Recht verpflichtet (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1999 I R 64/98, BStBl II 2000, 41 ):.

    Die übrigen Kriterien führen aufgrund der Splittung der Arbeitgeberfunktionen auf Verleiher und Entleiher zu keinem eindeutigen Ergebnis; insoweit ist die Problematik nicht anders gelagert als in den Fällen, in denen nach innerstaatlichem Recht der lohnsteuerliche Arbeitgeber zu bestimmen ist (vgl. BFH, BStBl II 2000, 41, 42).

  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Die Freistellungserklärung ist materielle Voraussetzung, denn im Verhältnis zu Großbritannien ist ein Steuerquellenabzug auch zulässig, wenn das Besteuerungsrecht bei Großbritannien liegt, Art. XVIII A Abs. 4 DBA-Großbritannien (BFH, Urteile vom 22.10.1996 I R 261/82, vom 26.11.1986 I R 265/83, BStBl II 1987, 171 ; BFH/NV 1988, 82; Beschluß vom 28.01.1987 I B 113/86, JURIS).
  • BFH, 22.10.1986 - I R 261/82

    DBA-Frankreich - Verzicht auf Besteuerungsrecht - Inländischer

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Die Freistellungserklärung ist materielle Voraussetzung, denn im Verhältnis zu Großbritannien ist ein Steuerquellenabzug auch zulässig, wenn das Besteuerungsrecht bei Großbritannien liegt, Art. XVIII A Abs. 4 DBA-Großbritannien (BFH, Urteile vom 22.10.1996 I R 261/82, vom 26.11.1986 I R 265/83, BStBl II 1987, 171 ; BFH/NV 1988, 82; Beschluß vom 28.01.1987 I B 113/86, JURIS).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Arbeitgeber ist danach derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, unabhängig davon, ob er dem betreffenden Arbeitnehmer die Vergütung unmittelbar auszahlt oder ob ein anderes Unternehmen für ihn mit dieser Vergütung in Vorlage tritt (BFH, Urteile vom 21.08.1986 I R 63/80; vom 15.03.2000 I R 28/99, BStBl II 1986, 4, 5f., BFHE 1991, 327f.; Beschluß vom 27.04.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6, 7; für DBA-Großbritannien Mettenheimer, a.a.O., Rz. 117).
  • BFH, 26.11.1986 - I R 256/83

    Berücksichtigung eines Haftungsbescheides als Verfahrensgegenstand - Ergänzung

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Die Freistellungserklärung ist materielle Voraussetzung, denn im Verhältnis zu Großbritannien ist ein Steuerquellenabzug auch zulässig, wenn das Besteuerungsrecht bei Großbritannien liegt, Art. XVIII A Abs. 4 DBA-Großbritannien (BFH, Urteile vom 22.10.1996 I R 261/82, vom 26.11.1986 I R 265/83, BStBl II 1987, 171 ; BFH/NV 1988, 82; Beschluß vom 28.01.1987 I B 113/86, JURIS).
  • BFH, 27.04.2000 - I B 114/99

    DBA-Spanien; konzerninterne Arbeitnehmerentsendung

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Arbeitgeber ist danach derjenige, der die Vergütung für die ihm geleistete unselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt, unabhängig davon, ob er dem betreffenden Arbeitnehmer die Vergütung unmittelbar auszahlt oder ob ein anderes Unternehmen für ihn mit dieser Vergütung in Vorlage tritt (BFH, Urteile vom 21.08.1986 I R 63/80; vom 15.03.2000 I R 28/99, BStBl II 1986, 4, 5f., BFHE 1991, 327f.; Beschluß vom 27.04.2000 I B 114/99, BFH/NV 2001, 6, 7; für DBA-Großbritannien Mettenheimer, a.a.O., Rz. 117).
  • BFH, 28.01.1987 - I B 113/86
    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Die Freistellungserklärung ist materielle Voraussetzung, denn im Verhältnis zu Großbritannien ist ein Steuerquellenabzug auch zulässig, wenn das Besteuerungsrecht bei Großbritannien liegt, Art. XVIII A Abs. 4 DBA-Großbritannien (BFH, Urteile vom 22.10.1996 I R 261/82, vom 26.11.1986 I R 265/83, BStBl II 1987, 171 ; BFH/NV 1988, 82; Beschluß vom 28.01.1987 I B 113/86, JURIS).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.1993 - 4 K 2089/92
    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2000 - 10 K 1613/00
    Der vorliegende Sachverhalt ist insoweit nicht anders zu beurteilen, als die Weitergabe von Arbeitslohn als Preisbestandteil einer Werkleistung (vgl. dazu Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.1993 4 K 2089/92 EFG 1994, 140, 141).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 21/01

    Lohnsteuer bei ausländischem Arbeitnehmerverleiher

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 508 abgedruckt.
  • FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1877/01

    Abkommensrechtlicher Arbeitgeberbegriff - Arbeitgeberstellung wenn Arbeitnehmer

    Bei den dem Entleiher in Rechnung gestellten Entgelten handele es sich um die Erlöse für das "Dienstleistungsprodukt" (vgl. Urteile des BFH vom 18.12.2002 I R 96/01, BFH/NV 2003, 1152, und vom 04.09.2003 I R 21/01, BStBl II 2003, 306, sowie als Vorentscheidung hierzu bereits das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 07.12.2000 10 K 1613/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 508).
  • FG München, 08.10.2001 - 7 K 854/00

    Arbeitgeberbegriff bei Anwendung der sog. "183-Tage-Regelung" des DBA-Irland bei

    Diese Merkmale beschreiben die typischen Aspekte eines jeden Arbeitnehmerverleihs (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Dezember 2000 10 K 1613/00 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 508).
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