Rechtsprechung
FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 179 Abs 2 AO, § 1 Abs 1 Nr 5 KStG, § 180 Abs 1 Nr 2a AO, § 13 KStG, § 3 Abs 1 KStG
Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht einer per Testament errichteten nichtrechtsfähigen Stiftung - Treuhänderische Stiftung als Mitunternehmerin: Zurechnung einer Kommanditbeteiligung, Veräußerung des Mitunternehmeranteils - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der subjektiven Körperschaftsteuerpflicht einer per Testament errichteten nichtrechtsfähigen Stiftung im Rahmen eines Nacherbfalls; Stiftung als Mitunternehmer im Falle der Zurechnung einer Kommanditbeteiligung zu dem wirtschaftlich selbstständigen Zweckvermögen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Körperschaftssteuerpflicht einer per Testament errichteten nichtrechtsfähigen Stiftung; Nichtrechtsfähige Stiftung; Testament; Körperschaftssteuerpflicht; Beginn; Einheitliche und gesonderte Feststellung; Nacherbe; Veräußerungsgewinn; Steuerfreiheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beginn der Körperschaftssteuerpflicht einer per Testament errichteten nichtrechtsfähigen Stiftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
- BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
(Mit-)Unternehmer im Sinne des § 15 EStG ist, wer (Mit-)Unternehmerinitiative entfalten kann und (Mit-)Unternehmerrisiko trägt; das ist diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 4. November 2004 III R 21/02, BStBl II 2005, 168, m.w.N.).Mitunternehmerinitiative bedeutet vor allem Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie zumindest leitenden Angestellten obliegen; ausreichend ist schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem Handelsgesetzbuch zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (BFH, Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, a.a.O., unter C.V.1 der Gründe).
- BFH, 19.07.1995 - I R 56/94
Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Dass irrtümlich von einer (vollen) Steuerbefreiung ausgegangen wurde, vermag den Anwendungsbereich des § 13 KStG nicht zu erweitern (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28). - BFH, 16.05.1995 - VIII R 18/93
Kommanditist bleibt Mitunternehmer, wenn der ihm testamentarisch vermachte …
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Ein Testamentsvollstrecker nimmt eine, dem vertraglich bestellten Treuhänder vergleichbare Rechtsstellung ein, so dass die mit der Testamentsvollstreckung verbundene Verfügungsbeschränkung im Hinblick auf § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht zum Verlust der Mitunternehmerschaft des Erben führt (vgl. hierzu: BFH, Urteil vom 16. Mai 1995 VIII R 18/93, BStBl II 1995, 714) mit der Folge, dass die Mitunternehmerschaft im Streitfall wegen der treuhänderischen Stiftungserrichtung der Klägerin steuerlich zuzuordnen war.
- BFH, 04.11.2004 - III R 21/02
Unternehmereigenschaft bei Strohmannverhältnissen
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
(Mit-)Unternehmer im Sinne des § 15 EStG ist, wer (Mit-)Unternehmerinitiative entfalten kann und (Mit-)Unternehmerrisiko trägt; das ist diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751; Urteil vom 4. November 2004 III R 21/02, BStBl II 2005, 168, m.w.N.). - BFH, 24.03.1993 - I R 27/92
Laufende Rente als Stiftungszweck i. S. des § 10 Nr. 1 KStG einer durch Testament …
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Die Voraussetzung einer wirtschaftlich verselbständigten Vermögensmasse ist insbesondere erfüllt, wenn einer natürlichen oder juristischen Person Vermögensteile von dritter Seite zugewendet werden mit der Auflage, die Erträgnisse für einen bestimmten Zweck zu verwenden (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1993 I R 27/92, BStBl II 1993, 637, unter Bezugnahme auf RFH, Urteil vom 7. April 1936 I A 227/35, RStBl 1936, 442). - BFH, 11.10.1988 - VIII R 328/83
Ein Kommanditist ist bei faktischem Auschluß von Stimm- und Widerspruchsrecht …
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Für die Klägerin sei zu keiner Zeit ein Treuhänder bestimmt worden, ihr Stimm- und Widerspruchsrecht in der Gesellschafterversammlung daher ausgeschlossen, was nach dem BFH-Urteil vom 11. November 1988 (VIII R 328/83, DB 1989, 1006) zur Negierung der Mitunternehmerinitiative führe. - BFH, 27.03.2001 - I R 78/99
Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Die mitunternehmerische Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft - im Streitfall die B, die unstreitig als Kommunikationstechnikunternehmen gewerblich im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG tätig war - stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO dar (vgl. BFH, Urteil vom 27. März 2001 I R 78/99, BStBl II 2001, 450) mit der Folge, dass insoweit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG eine Steuerbefreiung von der Körperschaftssteuer ausgeschlossen ist. - RFH, 07.04.1936 - I A 227/35
Auszug aus FG Hessen, 08.03.2010 - 11 K 3768/05
Die Voraussetzung einer wirtschaftlich verselbständigten Vermögensmasse ist insbesondere erfüllt, wenn einer natürlichen oder juristischen Person Vermögensteile von dritter Seite zugewendet werden mit der Auflage, die Erträgnisse für einen bestimmten Zweck zu verwenden (vgl. BFH, Urteil vom 24. März 1993 I R 27/92, BStBl II 1993, 637, unter Bezugnahme auf RFH, Urteil vom 7. April 1936 I A 227/35, RStBl 1936, 442).
- BFH, 16.11.2011 - I R 31/10
Beginn der Steuerpflicht einer unselbständigen gemeinnützigen Stiftung - …
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies das Hessische Finanzgericht (FG) die deswegen erhobene Klage mit Urteil vom 8. März 2010 11 K 3768/05 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1242) ab.