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   FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03   

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https://dejure.org/2006,16343
FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03 (https://dejure.org/2006,16343)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2006 - 3 K 1783/03 (https://dejure.org/2006,16343)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 3 K 1783/03 (https://dejure.org/2006,16343)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 235 AO, § 370 AO, VStG
    Einsprucheinlegung auch mit Wirkung für den anderen Ehegatten - Vorliegen von Vorsatz - Kapitalvermögen in Luxemburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen betreffend die Vermögensteuer; Wirksamwerden eines von einem Ehegatten verfassten und unterschriebenen Rechtsbehelfsschreibens zugunsten des anderen Ehegatten; Hinreichende Deutlichkeit der Einlegung eines ...

  • Judicialis

    AO 1977 § 367; ; AO 1977 § 235; ; AO 1977 § 370; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; FGO § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung; Einspruchsschreiben; Isolierte Anfechtung; Vorsatz; Verkürzung von Vermögenssteuern; Steuerhinterziehung; Laiensphäre - Auslegung eines Einspruchsschreibens und ausreichender Vorsatz bei der Steuerverkürzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Einspruchsschreibens und ausreichender Vorsatz bei der Steuerverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Soll der von dem einen Ehegatten eingelegte Einspruch auch Wirkung für den anderen Ehegatten haben, so muss der den Einspruch einlegende Ehegatten klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er dies auch im Namen des anderen Ehegatten tut (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27.11.1984 VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296, und vom 26.08.2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; s. a. Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 357 Rdnr. 4).

    Der Antrag auf "isolierte" Aufhebung der Einspruchsentscheidung ist in dem Sachantrag der Klägerin zu 1. (Aufhebung des Festsetzungsbescheids und der Einspruchsentscheidung) enthalten (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt: BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 553).

  • BFH, 24.05.2000 - II R 25/99

    Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Danach dürfen in Bezug auf diese Tatbestände sowohl für die Vermögensteuer als solche als auch für die Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer weiterhin entsprechende Festsetzungen erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2000 II R 25/99, BStBl II 2000, 378).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Eine strafrechtliche Verurteilung des Täters ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 27.08.1991 VIII R 84/89, BStBl II 1992, 9; Koenig in Pahlke/Koenig, a. a. O., § 235 Rdnr. 8).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluss vom 22.06.1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) die Tarifvorschrift des § 10 Nr. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) - wegen Verstoßes gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG) - für verfassungswidrig erklärt, dabei jedoch ausgesprochen, dass das bisherige Vermögensteuerrecht auf alle bis zum 31.12.1996 verwirklichten Tatbestände weiterhin anwendbar ist.
  • BFH, 22.05.1992 - VI R 17/91

    Unerlassene Geltendmachung von Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Das BFH-Urteil vom 22.05.1992 VI R 17/91 (BStBl II 1993, 80) sowie das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.06.1999 1 K 2553/98 (EFG 1999, 1061) verneinen ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn die Finanzbehörde über die betreffende Einzelfrage des materiellen Steuerrechts keine klaren Informationen gegeben hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.06.1999 - 1 K 2553/98

    Abgabenordnung; grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden neuer

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Das BFH-Urteil vom 22.05.1992 VI R 17/91 (BStBl II 1993, 80) sowie das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.06.1999 1 K 2553/98 (EFG 1999, 1061) verneinen ein grobes Verschulden des Steuerpflichtigen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn die Finanzbehörde über die betreffende Einzelfrage des materiellen Steuerrechts keine klaren Informationen gegeben hat.
  • FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00

    Vorsätzliche Begehung bei Nichtabgabe von Steuererklärungen; kein Einfluss

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Erst nachdem das BVerfG durch Urteil vom 27.06.1991 entschieden hatte, dass in Bezug auf die Kapitaleinkünfte die bisherige Besteuerungspraxis und der ihr zugrunde liegende Bankenerlass verfassungswidrig waren, entschied sich der Gesetzgeber, mit Wirkung ab 01.01.1993 die Zinsabschlagsteuer einzuführen (vgl. Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 30a AO Tz. 2 ff.; Beschluss des Finanzgerichts Münster vom 18.07.2000 IV V 1521/00 E, VSt, EFG 2000, 1229; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 73/82

    Einkommensteuer - Ehegatten - Rechtsbehelf

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Soll der von dem einen Ehegatten eingelegte Einspruch auch Wirkung für den anderen Ehegatten haben, so muss der den Einspruch einlegende Ehegatten klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er dies auch im Namen des anderen Ehegatten tut (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27.11.1984 VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296, und vom 26.08.2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553; s. a. Pahlke in Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 357 Rdnr. 4).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Wie inzwischen durch zahlreiche Steuerstrafverfahren bekannt, wirkten Mitarbeiter der Banken häufig in strafrechtlich relevanter Weise dabei mit, Geld- und Wertpapierbestände ins Ausland zu verlagern (vgl. Tipke/Kruse, a. a. O., § 30a AO Tz. 4 f.; Urteil des BGH vom 01.08.200 5 StR 624/99, BStBl II 2001, 79).
  • FG Niedersachsen, 02.06.2003 - 1 K 59/02

    Kenntnis um das Bestehen einer vermögensteuerlichen Verpflichtung;

    Auszug aus FG Hessen, 09.10.2006 - 3 K 1783/03
    Bei dem Sachverhalt, der dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.06.2003 1 K 59/02 (EFG 2003, 1279) zugrunde lag, ging es um einen Beamten des mittleren Dienstes, der steuerpflichtiges Vermögen in der Größenordnung von 22.000 DM bis 95.000 DM in Luxemburg angelegt hatte.
  • FG Niedersachsen, 16.09.2003 - 1 K 160/02

    Vorsätzliches Handeln als Voraussetzung der Steuerhinterziehung;

  • BFH, 31.10.1984 - I R 134/81
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