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   FG Hessen, 09.12.2002 - 7 V 3847/02   

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https://dejure.org/2002,26875
FG Hessen, 09.12.2002 - 7 V 3847/02 (https://dejure.org/2002,26875)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2002 - 7 V 3847/02 (https://dejure.org/2002,26875)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 7 V 3847/02 (https://dejure.org/2002,26875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse gegenüber Unbefugten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Legitimationsnachweis bei Auskünften von der Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 30.08.2022 - 1 V 117/22

    Kindergeld: Anordnung der endgültigen Aussetzung der Zwangsvollstreckung nach §

    Diese Gefährdung besteht darin, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Anordnungsanspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2002, 7 V 3847/02, UR 2003, 147).

    Die Durchsetzbarkeit des Rechts in der Hauptsache muss vielmehr ernstlich gefährdet sein (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Dezember 2002, 7 V 3847/02, UR 2003, 147; Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Werkstand: 171. Lieferung, 7/2022, § 114 FGO, Rn. 22).

  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 1158/04

    Anspruch; Erteilung; Zweite Steuernummer; Informelle Selbstbestimmung;

    So habe auch das Hessische Finanzgericht in einem Beschluss vom 09.12.2002 7 V 3847/02 die Auffassung vertreten, dass die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer auf Rechnungen nicht zu einer konkreten und unmittelbaren Gefährdung der Verletzung des Steuergeheimnisses führe, welche die Notwendigkeit der Erteilung einer PIN (persönliche Identifikations-Nummer) zur Einholung von telefonischen Auskünften rechtfertige.
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