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   FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04   

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https://dejure.org/2005,16161
FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04 (https://dejure.org/2005,16161)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2005 - 3 V 3913/04 (https://dejure.org/2005,16161)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 3 V 3913/04 (https://dejure.org/2005,16161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 S 1 AO, § 34 AO, § 35 AO, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 S 1 FGO
    (Haftung der Prokuristin einer GmbH gemäß § 69 AO bei Nichtabführung lediglich der für einen Monat einbehaltenen Lohnsteuer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 35; FGO § 69 Abs. 1 Satz 1
    Haftung; Prokurist; Lohnsteuer; GmbH; Verfügungsberechtigung; Sorgfaltspflicht - Lohnsteuerhaftung eines Prokuristen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerhaftung eines Prokuristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgfaltspflichten eines als faktischer Notgeschäftsführer agierenden Prokuristen bei der Erfüllung der steuerlichen Angelegenheiten; Inhaftungnahme des Prokuristen wegen Nichtabführung von Lohnsteuer ; Sorgfaltsmaßstab für den faktischen Geschäftsführer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.04.1993 - VII R 67/92

    GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04
    In einem solchen Fall darf der Geschäftsführer, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen Löhne (einschließlich der Lohnsteuer) nicht ausreichen, die Löhne nur gekürzt als Vorschuss oder als Teilbetrag auszahlen, sodass er aus den übrig bleibenden Mitteln die Lohnsteuer abführen kann (vgl. BFH-Urteil vom 20.04.1993 VII R 67/92, BFH/NV 1994, 142 m. w. N. zur Rspr.).
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04
    Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die nach dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer Acht lässt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.10.1988 VII R 53/85, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1989, 274).
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85

    Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe -

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04
    Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und den persönlichen Kenntnissen in der Lage war, in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Urteil vom 21.02.1989 VII R 165/85, Bundessteuerblatt II 1989, 491).
  • BFH, 05.11.1991 - VII B 116/91

    Grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Leistung der vollen vereinbarten Löhne

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2005 - 3 V 3913/04
    Ein Geschäftsführer, der auf anderem Wege keine Möglichkeit findet, seine rechtliche Stellung zu verwirklichen und seine Pflichten zu erfüllen, muss entweder von seinem Amt zurücktreten oder den Insolvenzantrag stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.11.1991 VII B 116/91, BFH/NV 1992, 577).
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