Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55010
FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16 (https://dejure.org/2017,55010)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.11.2017 - 4 K 2005/16 (https://dejure.org/2017,55010)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. November 2017 - 4 K 2005/16 (https://dejure.org/2017,55010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG, § 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG, Art. 2 Fusionsrichtlinie, Art. 4 Fusionsrichtlinie
    Hinweis: Es besteht die Möglichkeit zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem BFH - siehe www.egvp.de. Lässt der Bundesfinanzhof aufgrund der Beschwerde die Revision zu, so wird das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. Der Einlegung einer Revision durch den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Buchwertfortführung bei Abspaltung des gesamten operativen Betriebs einer Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Buchwertfortführung bei Abspaltung des gesamten operativen Betriebes einer Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 755
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
    Der nationale und der Unionsgesetzgeber waren hingegen berechtigt, typischerweise davon auszugehen, dass auch in dem zurückbleibenden Vermögen (ggf. erhebliche) stille Reserven vorhanden sind (zur Typisierungsbefugnis und deren Grenzen zuletzt z.B. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2017 2 BvL 6/11, BGBl. I 2017, 1289, BStBl II 2017, 1082).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 62/04

    Buchwertfortführung bei Spaltung von Unternehmen

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
    Die diesbezügliche Vermutungsregel sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.08.2010 I R 62/04, BStBl. II 2006, 391 unwiderleglich.
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 10.11.2017 - 4 K 2005/16
    Dazu kommt, dass die Einschränkung der Buchwertfortführung den Regelfall - die Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Vermögen auf eine Schwestergesellschaft (vgl. § 11 Abs. 1 Abs. 1 UmwStG für Umwandlungsvorgänge und § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) für den Fall einer un- oder teilentgeltlichen Übertragung außerhalb von Umwandlungsvorgängen) - wiederherstellt und somit im Grundsatz die von der Klägerin geforderte Buchwertfortführung als Ausnahme von der einmal getroffenen Belastungsentscheidung einer Rechtfertigung am Maßstab des Gleichheitssatzes bedarf (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 1 BvL 21/12, BGBl. I 2015, 4, BVerfGE 138, 136, vgl. der 3. Leitsatz).
  • FG Hamburg, 18.09.2018 - 6 K 77/16

    Umwandlungssteuerrecht: Buchwertfortführung bei Abspaltung

    Das FG, welches über das Streitjahr 2010 zu entscheiden hatte, problematisierte zudem, ob die Regelungen des § 15 Abs. 2 UmwStG mit der unionsrechtlichen Fusionsrichtlinie übereinstimmten (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16, DStRK 2018, 130).

    ddd) Anders als in dem vom Hessischen FG entschiedenen Fall (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16, DStRK 2018, 130) hat die unionsrechtliche Fusionsrichtlinie (Richtlinie 2009/133/EG) im Streitjahr 2007 noch keine Auswirkung auf die Anwendung von § 15 Abs. 2 UmwStG, denn diese trat erst 2009 (Art. 18 Richtlinie 2009/133/EG) und nicht schon im Streitjahr 2007 in Kraft.

  • BFH, 25.09.2018 - I B 11/18

    Keine teleologische Reduktion des § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 bei Abspaltung

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 10. November 2017 4 K 2005/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die dagegen erhobene Klage wies das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 10. November 2017 4 K 2005/16 (juris) als unbegründet ab.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht