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   FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01   

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https://dejure.org/2008,33431
FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01 (https://dejure.org/2008,33431)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2008 - 12 K 4197/01 (https://dejure.org/2008,33431)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2008 - 12 K 4197/01 (https://dejure.org/2008,33431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1; HGB § 121 Abs. 1; HGB § 168
    Nachträgliche Änderung einer Vereinbarung in Gewinnverteilungsabrede; Gewinnverteilung; Änderung; Nachträgliche Abrede; Gerichtlicher Vergleich; Kommanditgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Änderung einer Vereinbarung in Gewinnverteilungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewinnverteilung; Änderung; Nachträgliche Abrede; Gerichtlicher Vergleich; Kommanditgesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89

    1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Der Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft wird auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz ermittelt und nach dem handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssel den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet (z.B. BFH-Beschluss vom 25.2.1991 GrS 7/89, BStBl II 1991, 691 ; BFH-Urteil vom 29.5.2001 VIII R 10/00, BStBl II 2001, 747 , beide m.w.N.).

    Die gesellschaftsvertragliche Gewinnabrede bezieht sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf den Handelsbilanzgewinn (BFH-Urteil vom 22.5.1990 VIII R 41/87, BStBl II 1990, 965 ); sie ist aber auf steuerliche Mehrgewinne, die dann entstehen, wenn der Steuerbilanzgewinn höher ist als der Handelsbilanzgewinn, entsprechend anzuwenden (BFH in BStBl II 1991, 691 ).

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Der Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft wird auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz ermittelt und nach dem handelsrechtlichen Gewinnverteilungsschlüssel den Gesellschaftern (Mitunternehmern) zugerechnet (z.B. BFH-Beschluss vom 25.2.1991 GrS 7/89, BStBl II 1991, 691 ; BFH-Urteil vom 29.5.2001 VIII R 10/00, BStBl II 2001, 747 , beide m.w.N.).

    Zwar ist eine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres einkommensteuerrechtlich grundsätzlich nicht anzuerkennen (BFH in BStBl II 2001, 747 , m.w.N.).

  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 36/93

    Kein Übernahmegewinn, sondern Annahme einer Einlage in Höhe der Differenz

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Zu Recht sind die Gewinnauswirkungen des Ausscheidens für den Antragsteller auch im Feststellungsbescheid 1996 erfasst worden (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 7.2.1995 VIII R 36/93, BStBl II 1995, 770 ).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 73/98

    Bilanzenzusammenhang und rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Bezüglich der Beigeladenen zu 1. kommt eine anteilige Kostenerstattung bereits grundsätzlich nicht in Betracht, da sie durch ihren bloßen Klageabweisungsantrag kein eigenes Kostenrisiko getragen hat und das Verfahren auch nicht durch selbständige, über das Vorbringen der beiden anderen Beigeladenen hinausgehende Ausführungen gefördert hat (z.B. BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 73/98, BStBl II 2000, 18 ).
  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Bezüglich der Beigeladenen zu 1. war dies nicht der Fall, da insoweit der bloße Antrag, die Klage abzuweisen, nicht genügt (z.B. BFH-Urteil vom 23.1.1985 II R 2/83, BStBl II 1985, 368 ).
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 77/93

    Ausscheiden eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Die Zahlung der zugunsten des Ausscheidenden vereinbarten Abfindung ist als ein Entgelt anzusehen, denn zum Veräußerungserlös zählen sämtliche Vorteile, die dem ausscheidenden Gesellschafter im Zusammenhang mit der Veräußerung zufließen (BFH-Urteil vom 12.12.1996 IV R 77/93, BStBl II 1998, 181).
  • BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96

    Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts -

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Eine Ausnahme von diesem Rückwirkungsverbot hat der BFH jedoch für den Fall zugelassen, dass die nachträgliche Änderung der Ergebnisverteilung einer Mitunternehmerschaft aufgrund eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs zustande gekommen ist (BFH-Urteil vom 13.2.1997 IV R 15/95, BStBl II 1997, 535 , m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Der handelsrechtlich maßgebliche Gewinnverteilungsschlüssel ergibt sich entweder aus dem Gesetz (vgl. zur KG § 168 Abs. 1 i. V. mit § 121 Abs. 1 und 2 HGB ) oder - wie hier - nach den von der gesetzlichen Regelung abweichenden gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen (z.B. BFH-Beschluss vom 10.10.1980 GrS 1/79, BStBl II 1981, 164 ).
  • BFH, 22.05.1990 - VIII R 41/87

    Steuerrechtliche Gewinnverteilung bei vom Handelsbilanzgewinn abweichendem

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Die gesellschaftsvertragliche Gewinnabrede bezieht sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf den Handelsbilanzgewinn (BFH-Urteil vom 22.5.1990 VIII R 41/87, BStBl II 1990, 965 ); sie ist aber auf steuerliche Mehrgewinne, die dann entstehen, wenn der Steuerbilanzgewinn höher ist als der Handelsbilanzgewinn, entsprechend anzuwenden (BFH in BStBl II 1991, 691 ).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 15/95

    Wahlkampfkosten für ein ehrenamtliches Stadtratsmandat

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2008 - 12 K 4197/01
    Eine Ausnahme von diesem Rückwirkungsverbot hat der BFH jedoch für den Fall zugelassen, dass die nachträgliche Änderung der Ergebnisverteilung einer Mitunternehmerschaft aufgrund eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs zustande gekommen ist (BFH-Urteil vom 13.2.1997 IV R 15/95, BStBl II 1997, 535 , m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88

    Besteuerung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei Unklarheit bezüglich der

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