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   FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99   

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https://dejure.org/2000,17313
FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99 (https://dejure.org/2000,17313)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2000 - 13 K 1828/99 (https://dejure.org/2000,17313)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2000 - 13 K 1828/99 (https://dejure.org/2000,17313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei Rückumzug ins Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1
    Rückumzug; Ausland; berufliche Veranlassung; Kosten der Lebensführung - Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei Rückumzug ins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berufliche Veranlassung von Umzugskosten bei Rückumzug ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.10.1993 - I R 32/93

    Werbungskosten bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99
    Nach den vom Bundesfinanzhof -BFH- (Urteil vom 06.10.1993 I R 32/93, BFHE 172, 385 , BStBl II 1994, 113) aufgestellten Grundsätzen können sie jedoch den Steuersatz mindern, wenn es sich aufgrund der beruflichen Veranlassung des Umzugs um (vorab entstandene) Werbungskosten gehandelt hat.
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99
    Eine solche zu Werbungskosten führende berufliche Veranlassung wird nach der Rechtsprechung des BFH bei Aufwendungen für den Rückumzug eines auf begrenzte Zeit vom Ausland in das Inland abgeordneten Ausländers bejaht (Urteil vom 04.12.1992 VI R 11/92, BFHE 170, 129 , BStBl II 1993, 722).
  • FG Hessen, 27.01.1982 - III 1/78
    Auszug aus FG Hessen, 11.04.2000 - 13 K 1828/99
    Der erkennende Senat geht mit dem 3. Senat des Hessischen Finanzgerichtes (Urteil vom 27.01.1982 III 1/78, Entscheidungen der Finanzgerichte 1982, 515; vgl. auch v. Bornhaupt in: Kirchhof-Söhn, a.a.O., § 9 Rdnr. B 596) davon aus, daß eine berufliche Verursachung eines Umzugs nicht immer schon dann ausscheidet, wenn der Umzug vor einer schriftlichen Versetzung oder Umzugsanordnung durch den Arbeitgeber stattfindet.
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