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   FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02   

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https://dejure.org/2003,15258
FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02 (https://dejure.org/2003,15258)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.06.2003 - 8 K 2838/02 (https://dejure.org/2003,15258)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 8 K 2838/02 (https://dejure.org/2003,15258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG; Kürzung des Gewerbeertrags um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt; Änderung des Gewerbesteuermessbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbesitz; Erweitere Kürzung; Grundstücksverwaltung; Mitunternehmer; Geringe Beteiligung - Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Nutzung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer bei Nutzung eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1565
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.12.1998 - VIII R 77/93

    Grundstücksgesellschaften: erweiterte Gewerbeertragskürzung

    Auszug aus FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02
    Darunter ist auch ein Gewerbebetrieb zu verstehen, an dem der Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 77/93, BStBl II 1999, 168 ; vom 08. Juni 1978 I R 68/75, BStBl II 1978, 505 ).

    Gewerbesteuerrechtlich sind die Gesellschafter Mitunternehmer des Betriebs (vgl. dazu ausführlich BFH VIII R 77/93 a.a.O. unter 1.).

  • BFH, 26.10.1995 - IV R 35/94

    Grundbesitz, der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden

    Auszug aus FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02
    Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Begünstigung des Grundstücksunternehmens nicht mehr als gegeben an, weil bei einer Nutzung des Grundstücks im Gewerbebetrieb des Gesellschafters ohne Zwischenschaltung eines weiteren Rechtsträgers die Grundstückserträge in den Gewerbeertrag einfließen und damit der Gewerbesteuer unterliegen würden (vgl. BFH, Urteile vom 26. Oktober 1995 IV R 35/94, BStBl II 1996, 76 , und vom 15. April 1999 IV R 11/98, BStBl II 1999, 532 , m.w.N.).
  • BFH, 15.04.1999 - IV R 11/98

    Erweiterte Kürzung bei mittelbarer Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02
    Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall die Voraussetzungen für eine Begünstigung des Grundstücksunternehmens nicht mehr als gegeben an, weil bei einer Nutzung des Grundstücks im Gewerbebetrieb des Gesellschafters ohne Zwischenschaltung eines weiteren Rechtsträgers die Grundstückserträge in den Gewerbeertrag einfließen und damit der Gewerbesteuer unterliegen würden (vgl. BFH, Urteile vom 26. Oktober 1995 IV R 35/94, BStBl II 1996, 76 , und vom 15. April 1999 IV R 11/98, BStBl II 1999, 532 , m.w.N.).
  • BFH, 08.06.1978 - I R 68/75

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn der vermietete

    Auszug aus FG Hessen, 11.06.2003 - 8 K 2838/02
    Darunter ist auch ein Gewerbebetrieb zu verstehen, an dem der Gesellschafter als Mitunternehmer beteiligt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 15. Dezember 1998 VIII R 77/93, BStBl II 1999, 168 ; vom 08. Juni 1978 I R 68/75, BStBl II 1978, 505 ).
  • BFH, 07.04.2005 - IV R 34/03

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, wenn der das Grundstück gewerblich

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 11. Juni 2003 8 K 2838/02).

    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1565 veröffentlicht.

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