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   FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97   

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https://dejure.org/2001,7058
FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97 (https://dejure.org/2001,7058)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.09.2001 - 11 K 5604/97 (https://dejure.org/2001,7058)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. September 2001 - 11 K 5604/97 (https://dejure.org/2001,7058)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 42; EStG §§ 21 a Abs. 1 S. 3; 52 Abs. 21 S. 2 und 4
    Gestaltungsmissbrauch bei Gegenüberstehen von dauernder Last und Miete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bei Wohnraumvermietung durch Übergabe des Grundstücks bei gleichzeitiger Umwandlung eines Nießbrauchsrechts in eine dauernde Last und Abschluss eines Mietvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 2
    Nießbrauch; Miete; dauernde Last; entgeltliche Übertragung; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bei Wohnraumvermietung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten bei Wohnraumvermietung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Ebenso bestehen keine Bedenken gegen die Verrechnung des Mietpreises mit der dauernden Last (vgl. dazu BFH in BStBl II 1996, 214 und die Ausführungen unter 2. der Gründe).
  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Der Kläger hat glaubhaft in der mündlichen Verhandlung dargelegt, dass die im Schriftsatz des FA vom 4.9.2001aufgeführten Investitionen lediglich die Kosten für Materialien betreffe, nicht aber von ihm erbrachten Eigenleistungen (im Ergebnis ebenso FG Thüringen in EFG 1999, 544 ).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Dabei sind die Zahlungen der dauernden Last einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits bürgerlichrechtlich und wirtschaftlich zwei unterschiedliche Vorgänge, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 13/98, BStBl II 2000, 223 ; IX R 39/99 in BStBl II 2000, 224 ).
  • BFH, 25.01.1994 - IX R 97/90

    Gemeinsame Errichtung und wechselseitige Vermietung von Praxisräumen unter

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Eine rechtliche Gestaltung wird daher erst dann als unangemessen angesehen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (vgl. z.B. dazu BFH in BStBl II 1994, 738).
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 57/96

    Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    In die gleiche Richtung geht auch der BFH (vgl. Urteil vom 21.10.1997 IX R 57/96 in BStBl II 1998, 108 ), wenn er grundsätzlich die spätere Umwandlung eines dinglichen Nutzungsrechts in ein Mietverhältnis grundsätzlich für zulässig erachtet.
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Dabei sind die Zahlungen der dauernden Last einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits bürgerlichrechtlich und wirtschaftlich zwei unterschiedliche Vorgänge, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 13/98, BStBl II 2000, 223 ; IX R 39/99 in BStBl II 2000, 224 ).
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 11.09.2001 - 11 K 5604/97
    Eltern steht es aber grundsätzlich frei, ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen und sich ferner die Nutznießung des übertragenen Gegenstandes entweder unentgeltlich oder entgeltlich zu sichern (vgl. auch BFH-Urteil vom 26.11.1996 IX R 51/94 in BFH/NV 1997, 404).
  • FG Hamburg, 23.03.2004 - VII 296/01

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Gestaltungsmissbrauch bei Wohnrechtsaufgabe

    Soweit das Hessische FG (11. Senat) in dem vom Kläger angeführten Urteil (vom 11.9.2001, DStRE 2002, 955) einen Missbrauch verneint hat, lag dem eine andere Fallgestaltung zugrunde.
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