Rechtsprechung
FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der nach dem Bilanzstichtag erfolgten Kurserhöhung für Aktienoptionen des Umlaufvermögens hinsichtlich Höhe der Teilwertabschreibung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1
Teilwertabschreibung auf Aktienoptionen im Umlaufvermögen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwertabschreibung auf Aktienoptionen im Umlaufvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
- BFH - IV R 18/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 21.09.2011 - I R 89/10
Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei …
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Diesbezüglich verweisen die Kläger auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - , jeweils vom 21. September 2011, (I R 89/10 und I R 7/11), in welchen der BFH entschieden habe, dass jede Minderung des Werts von börsennotierten Aktien und Anteilen an Aktienfonds gegenüber dem Verkaufswert im Zeitpunkt des Erwerbs eine voraussichtliche dauernde Wertminderung darstellten und nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung eintretende Änderungen nicht als werterhellende, sondern als wertbegründende Umstände zu qualifizieren seien, und daher keinen Einfluss auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hätten.Der BFH hat diesen Grundsatz für börsennotierte im Anlagevermögen gehaltene Aktien sowie Investmentanteile dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer - gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs - voraussichtlich dauernden Wertminderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG rechtfertigt (vgl. Urteile des BFH vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306;… I R 7/11, BFH/NV 2012, 310).
Zudem seien bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretene Kursänderungen nicht als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen, sondern es handele sich vielmehr um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berührten (vgl. Urteile des BFH vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306;… I R 7/11, BFH/NV 2012, 310).
Dazu führt der BFH im Urteil vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306, aus, dass im Rahmen einer typisierenden Gesetzesauslegung das Merkmal der voraussichtlich dauernden Wertminderung am Kurswert auszurichten sei.
- BFH, 21.09.2011 - I R 7/11
Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich …
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Diesbezüglich verweisen die Kläger auf Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - , jeweils vom 21. September 2011, (I R 89/10 und I R 7/11), in welchen der BFH entschieden habe, dass jede Minderung des Werts von börsennotierten Aktien und Anteilen an Aktienfonds gegenüber dem Verkaufswert im Zeitpunkt des Erwerbs eine voraussichtliche dauernde Wertminderung darstellten und nach dem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung eintretende Änderungen nicht als werterhellende, sondern als wertbegründende Umstände zu qualifizieren seien, und daher keinen Einfluss auf die Bewertung zum Bilanzstichtag hätten.Der BFH hat diesen Grundsatz für börsennotierte im Anlagevermögen gehaltene Aktien sowie Investmentanteile dahingehend konkretisiert, dass grundsätzlich jede Minderung des Kurswerts die Annahme einer - gegenüber dem Kurswert im Zeitpunkt des Aktienerwerbs - voraussichtlich dauernden Wertminderung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG rechtfertigt (…vgl. Urteile des BFH vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306; I R 7/11, BFH/NV 2012, 310).
Zudem seien bis zum Tag der Bilanzaufstellung eingetretene Kursänderungen nicht als für die Verhältnisse am Bilanzstichtag werterhellend anzusehen, sondern es handele sich vielmehr um wertbeeinflussende (wertbegründende) Umstände, die grundsätzlich die Bewertung der Aktien zum Bilanzstichtag nicht berührten (…vgl. Urteile des BFH vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306; I R 7/11, BFH/NV 2012, 310).
- BFH, 09.09.2005 - IV B 6/04
Rechtsverletzung durch zu niedrigen Gewinnanteil
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Eine Beschwer durch die Feststellung eines zu niedrigen Gewinns kann aber auch dann vorliegen, wenn diese Feststellung die Folge eines Bilanzansatzes ist, der sich im vorhergehenden Veranlagungszeiträumen zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgewirkt hat (vgl. Urteil des BFH vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81, BStBl II 1985, 394; Beschluss des BFH vom 9. September 2005 IV B 6/04, BFH/NV 2006, 22).
- BFH, 26.09.2007 - I R 58/06
Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
43 Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung börsennotierter und im Anlagevermögen gehaltener Aktien dann auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktien (zuzüglich der im Falle eines Erwerbs anfallenden Nebenkosten) zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen (vgl. Urteil des BFH vom 26. September 2007 I R 58/06, BStBl II 2009, 294). - BFH, 27.11.1974 - I R 123/73
Aktivierte Herstellungskosten - Umbauten - Installation - Gemietete Betriebsräume …
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (…vgl. Urteil des BFH vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (vgl. Urteil des BFH vom 27. November 1974 I R 123/73, BStBl II 1975, 294). - BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77
Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen …
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Es ist anerkannt, dass ein Steuerpflichtiger durch eine zu niedrige Steuerfestsetzung - bei einer einheitlichen Gewinnfeststellung auch durch einen zu niedrigen Gewinnanteil - in seinen Rechten verletzt ist, wenn sich die Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Gunsten auswirken kann (vgl. Urteil des BFH vom 7. August 1979 VIII R 153/77, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1980, 181, m.w.N.). - BFH, 14.03.2006 - I R 22/05
Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Hierbei bedarf es einer an der Eigenart des Wirtschaftsguts ausgerichteten Prognose (vgl. Urteil des BFH vom 14. März 2006 I R 22/05, BStBl II 2006, 680). - BFH, 09.09.1986 - VIII R 20/85
Teilwertabschreibung für ein Betriebsgebäude - Voraussichtlich dauernde …
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt vor, wenn der Teilwert nachhaltig unter den maßgeblichen Buchwert gesunken ist (vgl. Urteil des BFH vom 9. September 1986 VIII R 20/85, BFH/NV 1987, 442) und deshalb aus Sicht des Bilanzstichtags aufgrund objektiver Anzeichen ernstlich mit einem langfristigen Anhalten der Wertminderung gerechnet werden muss (vgl. Urteil des BFH vom 27. November 1974 I R 123/73, BStBl II 1975, 294). - BFH, 13.12.1984 - VIII R 273/81
Erhaltungsaufwand - Gebäude - Vergrößerung durch Baumaßnahmen
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
Eine Beschwer durch die Feststellung eines zu niedrigen Gewinns kann aber auch dann vorliegen, wenn diese Feststellung die Folge eines Bilanzansatzes ist, der sich im vorhergehenden Veranlagungszeiträumen zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgewirkt hat (vgl. Urteil des BFH vom 13. Dezember 1984 VIII R 273/81, BStBl II 1985, 394;… Beschluss des BFH vom 9. September 2005 IV B 6/04, BFH/NV 2006, 22). - BFH - IV R 18/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Auszug aus FG Hessen, 12.02.2014 - 11 K 1833/10
des BFH : IV R 18/14.