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   FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02   

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https://dejure.org/2005,22903
FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02 (https://dejure.org/2005,22903)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2005 - 5 K 1070/02 (https://dejure.org/2005,22903)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 5 K 1070/02 (https://dejure.org/2005,22903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG § 1 Abs. 1 § 16 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242
    Grunderwerbsteuer; Grundstück; Kaufvertrag; Auflösende Bedingung; Nichtigkeit; Rückgängigmachung; Verwirkung - Rückgängigmachen eines Grundstückskaufvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückgängigmachen eines Grundstückskaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerpflicht auf Grund eines Anspruchs auf Übereignung eines inländischen Grundstücks; Grundstückserwerb unter auflösender Bedingung; Abhängigkeit der Wirksamkeit des Vertrages von zeitlichen Verzögerungen im Zusammenhang mit der Grundbucheintagung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.2002 - II B 120/00

    Grunderwerbsteuer: Rückabwicklung eines Kaufvertrags

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02
    Dies ist maßgeblich dann der Fall, wenn ein Grundstück auf Verlangen und im Interesse des ursprünglichen Erwerbers an einen Dritten weiterveräußert wird (BFH-Beschluss vom 17.04.2002 II B 120/00, BFH/NV 2002, 1170 ).

    Es fehlte insoweit an der Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens, die Frage war nicht Gegenstand des vorliegenden Klageverfahrens (s. hierzu auch BFH-Beschluss vom 17.04.2002 II B 120/00 a.a.O.).

  • BFH, 10.07.1996 - II B 139/95

    Wirksame Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Aufhebung einer

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02
    In diesem Zusammenhang ist schließlich kumulativ anzuführen, dass die von der Klägerin behauptete Unwirksamkeit der Verträge vom 9.10.1995 und vom 15.11.1995 steuerlich auch deshalb nicht zu berücksichtigen gewesen wäre, weil die Parteien das wirtschaftliche Ergebnis dieser Verträge i.S. des § 41 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung ( AO ) jedenfalls bestehen ließen (BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95, BFH/NV 1997, 61; Boruttau a.a.O., § 1 Rz. 317).

    Im Übrigen gelten auch im Rahmen dieser Vorschriften dieselben materiell-rechtlichen Grundsätze wie im Rahmen des § 16 Abs. 1 GrEStG (BFH-Beschluss vom 10. Juli 1996 II B 139/95 a.a.O.; Boruttau a.a.O. § 16 Rz. 385).

  • BFH, 14.05.1998 - VII B 171/97

    Verkauf eingeschmuggelten Rohkaffees - Haftung für Eingangsabgaben - Kaffeesteuer

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02
    Auf die BFH-Rechtsprechung werde hingewiesen (Entscheidung vom 14.5.1998 VII B 171/97).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02
    Ist vielmehr eine Steuer festgesetzt und geht ein Steuerpflichtiger mit Rechtsbehelfen hiergegen vor, so ist es auf Grund dieser Umstände so gut wie ausgeschlossen, aus einer längeren Nichtbearbeitung durch das Finanzamt darauf zu schließen, dieses werde dem Begehren stillschweigend unter Verletzung der Verfahrensvorschriften nachgeben (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BStBl II 1987, 12 m.w.N., Zeit der Nichtbearbeitung des Einspruchs dort: 9 3/4 Jahre).
  • BFH, 19.03.2003 - II R 12/01

    Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 1070/02
    Dagegen ist die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ausgeschlossen, wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung gerade deshalb nicht wieder erlangt, weil der Erwerber die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück behält (BFH-Urteil vom 19. März 2003 II R 12/01, BStBl II 2003, 770 m.w.N.).
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