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   FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16   

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https://dejure.org/2017,54971
FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16 (https://dejure.org/2017,54971)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2017 - 11 K 1497/16 (https://dejure.org/2017,54971)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 11 K 1497/16 (https://dejure.org/2017,54971)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    AO § 224 Abs. 4; BBankG § 14 Abs. 1; BGB § 270 Abs. 1; AEUV Art. 128
    AO; BBankG; BGB; AEUV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schließung der Finanzkasse für die Übergabe von Zahlungsmitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Ermächtigung eines Kreditinstituts zur Entgegennahme von Bargeldzahlungen zur Steuerschuldtilgung und deren Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuerzahlungen in bar nur eingeschränkt möglich

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Steuerzahlungen in bar sind nur eingeschränkt möglich

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bauchlandung der Bargeldretter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerzahlungen können nur bedingt mittels Bargeld begleichen werden - Mögliche Einzahlungen bei ermächtigtem Kreditinstitut können zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Eine vorbeugende Unterlassungsklage erfordert ein besonderes Rechtsschutzinteresse; sie ist nur zulässig, wenn substantiiert und schlüssig dargelegt wird, durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in eigenen Rechten verletzt zu sein, und wenn ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung unzumutbar ist, weil die Rechtsverletzung dann nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachen wäre (BFH, Urteil vom 16. März 2016 VII R 36/13, BFH/NV 2016, 1189).
  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 821/13

    Kindergeld Überweisungskosten auf ausländisches Konto trägt der

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Nur in Ausnahmefällen, in denen es unangemessen wäre, den Schuldner für Gefahren und Kosten haften zu lassen, die der Gläubiger durch ein allein in seiner Sphäre zuzurechnendes Verhalten erst geschaffen hat, geht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB und dem Grundsatz von Treu und Glauben die Gefahr des Verlustes und die Kostentragung bei der Geldübermittlung auf den Gläubiger über (BFH, Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 18/90, BStBl II 1991, 442; FG München, Urteil vom 25. April 2013 5 K 821/13, juris).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV war nicht angezeigt, da die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts für den Senat derart offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2008 C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747, Rn.42).
  • BFH, 08.01.1991 - VII R 18/90

    Steuererstattung - Ehegatte

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Nur in Ausnahmefällen, in denen es unangemessen wäre, den Schuldner für Gefahren und Kosten haften zu lassen, die der Gläubiger durch ein allein in seiner Sphäre zuzurechnendes Verhalten erst geschaffen hat, geht nach dem Rechtsgedanken des § 270 Abs. 3 BGB und dem Grundsatz von Treu und Glauben die Gefahr des Verlustes und die Kostentragung bei der Geldübermittlung auf den Gläubiger über (BFH, Urteil vom 8. Januar 1991 VII R 18/90, BStBl II 1991, 442; FG München, Urteil vom 25. April 2013 5 K 821/13, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 19 VA 17/16

    Rundfunkbeitragssatzung: Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von Barzahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Insoweit erschöpft sich die Regelung darin, die Euro-Banknoten gegen andere Währungen und Münzgeld abzugrenzen (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2017 19 VA 17/16, juris).
  • FG Münster, 01.10.2015 - 7 V 2897/15

    Gewährung von Vollstreckungsschutz gegenüber einer fälligen

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Die Vorschrift des § 224 Abs. 4 Satz 2 AO gewährleistet, dass am Ort der Steuerkasse nach deren Schließung für Bareinzahlungen weiterhin Bareinzahlungen oder Scheckhingaben gegen Quittung zur Steuertilgung möglich sind; damit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit von Bareinzahlungen durch die Schließung der Kasse nicht gänzlich genommen wird, ist das Ermessen der Finanzbehörde dergestalt reduziert, dass die Ermächtigung einer Bank im Regelfall auszusprechen ist (Loose, in: Tipke/Kruse, AO, § 224 Rdn. 16; Schindler, in: Beermann/Gosch, AO, 117. Lfg, § 224 Rdn. 25; Fritsch, in: Koenig, AO, § 224 Rdn. 21; FG Münster, Beschluss vom 01. Oktober 2015 - 7 V 2897/15 AO - juris).
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Der Kläger kann seine Rechte durch Gestaltungsklage verfolgen, wenn das Finanzamt über die begehrte Feststellung in einem Verwaltungsakt entscheiden muss, den der Kläger durch Gestaltungsklage anfechten kann (vgl. BFH, Urteil vom 03. September 2009 IV R 38/07, BStBl II 2010, 60).
  • BFH, 30.10.2007 - VIII B 198/06

    Zulässigkeit der Beschwerde bei Verfahren wegen Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Soweit nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO auch die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines sich erledigt habenden Verwaltungsaktes bei berechtigtem Interesse (Fortsetzungsfeststellungsklage) begehrt werden kann, findet diese Vorschrift auf eine Feststellungsklage - wie hier - bereits keine Anwendung (vgl. Stapperfend in Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 100, Rdnr. 82; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2007 VIII B 198/06, NFH/NV 2008, 238).
  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Der Abrechnungsbescheid enthält lediglich die Feststellung, ob und inwieweit der festgesetzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bereits verwirklicht (= erfüllt) oder noch zu verwirklichen ist; d.h. er entscheidet darüber, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch Zahlung, Aufrechnung, Verrechnung, Erlass, Eintritt der Zahlungsverjährung oder ob eine Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht oder infolge von Vollstreckungsmaßnahmen erloschen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 18. April 2006 VII R 77/04, BStBl II 2006, 578, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2006 - I B 79/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verhältnis

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16
    Der Steuerpflichtige hat es daher selbst in der Hand, sich durch einen entsprechenden Antrag effektiven Rechtsschutz zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 I B 79/06, BFH/NV 2007, 207).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

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