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   FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02   

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https://dejure.org/2003,19105
FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02 (https://dejure.org/2003,19105)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.01.2003 - 4 V 3133/02 (https://dejure.org/2003,19105)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - 4 V 3133/02 (https://dejure.org/2003,19105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung von Barzahlungen zum Betriebsausgabenabzug; Vorsteuerabzug von Rechnungen durch Scheinunternehmen; Form der Ermessensausübung bei Prüfung des § 160 Abgabenordnung (AO); Täuschung über Identität der Zahlungsempfänger; Pro-forma-Zwischenschaltung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 160 Abs. 1
    Subunternehmer; Strohmann; Barzahlung; Betriebsausgabenabzug; Empfänger; Benennungsverlangen; Scheinfirma; Undurchschaubare Täuschung - Fehlende Empfängerbenennung bei Scheinfirmen im Baugewerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fehlende Empfängerbenennung bei Scheinfirmen im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Dies können auch Schwarzarbeiter sein (BFH-Urteil vom 04.04.1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801 ).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Dies gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit Betriebsausgaben entstanden sind (BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 66/86, Bundessteuerblatt - BStBl - 1989, 995).
  • BFH, 13.02.1997 - VII S 35/96

    Geltendmachung der Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung bei

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt auch nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174 , und vom 13. Februar 1997 VII S 35/96 BFH/NV 1997, 462, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Der zweite Schritt besteht darin, zu prüfen, ob die Hinzurechnungen dem Grunde und der Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechen (BFH-Urteil vom 24.06.1997 VIII R 5/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 51 m.w.N.).
  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Werden Personen zwischengeschaltet, die die vereinbarten Leistungen nicht selbst erbringen können oder aus anderen Gründen die Aufträge weitergegeben haben, so sind nicht die Mittelsmänner Empfänger, sondern die Personen, an die die Gelder letztlich gelangt sind (BFH-Urteil vom 30.08.1995 I R 126/94, BFH/NV 1996, 267).
  • FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99

    Subunternehmer; Baugewerbe; Empfängerbenennung; Scheckzahlung;

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    So klagte auch der Hauptverband der deutschen Bauindustrie über unseriöse Wettbewerbspraktiken, bei denen z.B. ausländische Subunternehmer - versteckt unter deutschem Firmenmantel - Steuern und Sozialabgaben hinterziehen, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, oder Schein- und Briefkastenfirmen zur Verdeckung von Schwarzarbeiterkolonnen beschäftigt werden, die plötzlich wieder abtauchen (vgl. Bericht im Handelsblatt vom 17.11.1998: Senatsurteil vom 6.Februar 2002, 4 K 1505/99, EFG 2002, 1563).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt auch nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174 , und vom 13. Februar 1997 VII S 35/96 BFH/NV 1997, 462, m.w.N.).
  • FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04

    Vorsteuerabzug eines Bauunternehmens aus Rechnungen von Scheinfirmen als

    Nach dem Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Januar 2003 4 V 3133/02 in juris Nr. STRE200371976 müsse die Leistungsfähigkeitsprüfung notwendigerweise durchgeführt werden.
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