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   FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12   

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FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12 (https://dejure.org/2017,22557)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.02.2017 - 6 K 2594/12 (https://dejure.org/2017,22557)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 6 K 2594/12 (https://dejure.org/2017,22557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der Jugendhilfe; Steuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung von Leistungen der Jugendhilfe bei Beauftragung eines selbstständigen Erziehungsbeistands als Subunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    aa UStG dahingehend unionsrechtskonform auszulegen, dass eine indirekte und damit mittelbare Vergütung der Leistungen durch einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreicht, soweit die Leistungen des Unternehmers nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL steuerbefreit sind (Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Das ist insbesondere der Fall bei Kindern bzw. Jugendlichen, die Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung ihres Alltags haben (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Die Beauftragung eines Unternehmers mit der Erziehungshilfe einschließlich der Zusage einer Kostenübernahme durch das Jugendamt in Kenntnis eines Subunternehmers beinhaltet die formlose Bestellung des Subunternehmers zum Erziehungsbeistand, woraus sich dessen sozialer Charakter ergibt, der dem Erbringer der Dienstleistung zuerkannt sein muss (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    Erfüllen sie diese Aufgaben aber nicht oder nur unzulänglich, liegt es im allgemeinen Interesse, Kinder und Jugendliche bereits möglichst frühzeitig zu betreuen und ihnen die Chance an einer Teilhabe am späteren Erwerbsleben und der Gesellschaft zu ermöglichen (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] ).

    (cc) Letztlich kann sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (Urteile des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] und vom 06.04.2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129).

    Insoweit haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 10.09.2002 C-141/00 -Kügler-, EU:C:2002:473 und vom 26.05.2005 C-498/03 -Kingscrest Associates und Montecello- EU:C:2005:322).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Anerkannt im Sinne von § 25 Satz 2 Buchst. a UStG sei ein Träger demgemäß entsprechend der Gesetzesbegründung, der Rechtsprechung des BFH und des EuGH auch dann, wenn die zuständige Behörde mit diesem im Rahmen einer So habe der BFH in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt mit Urteil vom 08.11.2007 (Az. V R 2/06, BStBl II 2008, 634) entschieden, dass die Anerkennung eines Unternehmens als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden könne.

    So habe der BFH diesbezüglich mit Urteil vom 08.11.2007 (a. a. O.) entschieden, dass die Leistungen eines auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätigen Sozialarbeiters grundsätzlich steuerfrei seien, weil der nationale Gesetzgeber die Steuerbefreiung für Leistungen mit Gemeinwohlzweck nur teilweise umgesetzt habe.

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Insoweit haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 10.09.2002 C-141/00 -Kügler-, EU:C:2002:473 und vom 26.05.2005 C-498/03 -Kingscrest Associates und Montecello- EU:C:2005:322).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Insoweit haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. Urteil des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] unter Bezugnahme auf die Urteile des EuGH vom 10.09.2002 C-141/00 -Kügler-, EU:C:2002:473 und vom 26.05.2005 C-498/03 -Kingscrest Associates und Montecello- EU:C:2005:322).
  • BFH, 06.04.2016 - V R 55/14

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    (cc) Letztlich kann sich die Anerkennung auch daraus ergeben kann, dass die Kosten der fraglichen Leistungen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (Urteile des BFH vom 22.06.2016 V R 46/15, BFHE 254, 272, BFH/NV 2016, 1530 [BFH 22.06.2016 - V R 46/15] und vom 06.04.2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1129).
  • BFH, 25.11.1993 - V R 64/89

    Auch für ein reines Belegkrankenhaus kann unter den Voraussetzungen des § 4 Nr.

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Steuerbefreiung auch für Zeiträume vor 2011 zu gewähren sei, weil die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25.11.1993 V R 64/89) analog auf § 4 Nr. 25 UStG zu übertragen sei.
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    eines Verstoßes gegen den Neutralitätsgrundsatz werde auch auf die EuGH-Vorlage des BFH (Beschluss des BFH vom 10.07.2012 XI R 22/10, BStBl II 2013, 291) zur Frage des Anwendungsbereiches des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr verwiesen.
  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Der EuGH habe mit Urteil vom 15.11.2012 (Az.: C-174/11, UR 2013, 35), dessen Grundsätze auf den vorliegenden Fall uneingeschränkt übertragbar seien, in Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität entschieden, dass, sofern der nationale Gesetzgeber von der Ermächtigung des Art. 133 MwStSystRL keinen Gebrauch mache, dem Aufstellen unterschiedlicher Bedingungen für eine Anerkennung von Einrichtungen mit sozialem Charakter bzgl. der Erbringung im Wesentlichen identischer Leistungen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem (nunmehr Art. 132 Abs. 1 Buchstabe g MwStSystRL) entgegenstehe.
  • BFH, 12.12.2013 - XI B 88/13

    AdV bei Berufung auf die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. h und i der

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
    Die durch den Senat zugelassene und vom FA eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss hat der BFH mit Entscheidung vom 12.12.2013 (Az. XI B 88/13, BFH/NV 2014, 550) als unbegründet zurückgewiesen.
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