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   FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96   

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https://dejure.org/1997,2931
FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96 (https://dejure.org/1997,2931)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.05.1997 - 2 K 5477/96 (https://dejure.org/1997,2931)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 1997 - 2 K 5477/96 (https://dejure.org/1997,2931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des Ehemannes aus der Zeit vor der Heirat; Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und weitere eigene Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1261
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Düsseldorf, 26.01.1999 - 14 K 982/98

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld; Eigene Einkünfte des Kindes;

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  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 2 K 346/97

    Berücksichtigung von vor/ nach der Ausbildung bezogenen Einkünfte eines Kindes

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  • FG Berlin, 12.10.1999 - 5 K 5118/98
    Vielmehr schließt sich das Gericht der inzwischen wohl herrschenden Meinung an, dass § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO als die richtige Änderungsvorschrift anzusehen sei, da es sich bei dem Überschreiten des Grenzbetrages mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres um ein Ereignis mit steuerlicher bzw. kindergeldrechtlicher Rückwirkung handle (Urteile des Hessischen EG vom 13. Mai 1997 2 K 5477/96 , EFG 1997, 1261; des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 27. Mai 1998 4 K 383/97 , EFG 1998, 1177 - Revision VI R 83/98-;; des Nds. FG II 651/97 Ki vom 5. Mai 1999 , EFG 1999, 906 - Revision VI R 122/99-;; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Familienleistungsausgleich, § 70 EStG Anm. 13).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob die zur Begründung der Aufhebung angegebene Vorschrift zutrifft, weil es sich hierbei um nichts anderes als die rechtliche Begründung handelt, die wie eine andere rechtliche Begründung jederzeit ausgetauscht werden kann (so auch Urteil des Hessischen FG vom 13. Mai 1997 2 K 5477/96 , EFG 1997, 1261).

  • FG Niedersachsen, 10.04.2001 - 6 K 810/98

    Rückwirkende Aufhebung des Kindergeldbescheides wegen zu hoher Einkünfte des

    Zwar geht die inzwischen wohl herrschende Meinung davon aus, dass § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO die richtige Änderungsvorschrift sei, wenn die Einkünfte des Kindes mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres die jeweils maßgeblichen Grenzbeträge überschreiten (Hessisches FG, Urteil vom 13.Mai 1997 2K5477/96, EFG 1997, 1261; FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 27.Mai 1998 4K 383/97, EFG 1998, 1177; Niedersächsisches FG, Urteil vom 05.Mai 1999 II 651/97 Ki, EFG 1999, 906; FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01. März 2000 2K597/98 EFG 2797; Blümich/Heuermann, § 70 EStG, Rz. 40; a. A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 19.August 1997 VII 604/96 Ki, EFG 1998, 109 - Revision VI R 186/97 - FG Brandenburg, Urteil vom 17. November 1999 6 K 1286/98, juris); Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 19. Aufl., § 72 Rdnr.4).
  • FG Köln, 03.09.2008 - 3 K 6985/99

    Gewährung von Kindergeld im Falle eines gestatteten oder geduldeten Aufenthalts

    Es kommt nicht darauf an, ob die zur Begründung der Aufhebung angegebene Vorschrift zutrifft, weil es sich hierbei um nichts anderes als die rechtliche Begründung handelt, die wie eine andere rechtliche Begründung jederzeit ausgetauscht werden kann (so auch Urteil des Hessischen FG vom 13. Mai 1997 2 K 5477/96, EFG 1997, 1261 und FG Berlin Urteil vom 12.10.1999 - 5 K 5118/98, nv.).
  • FG Niedersachsen, 05.05.1999 - II 651/97

    Rückforderung von Kindergeld; Unmöglichkeit der Rückforderung trotz an sich

    DasÜberschreiten des Grenzbetrags mit Ablauf des betreffenden Kalenderjahres ist vielmehr ein Ereignis mit steuerlicher bzw. kindergeldrechtlicher Rückwirkung, sodass ein bestandskräftiger Kindergeldbescheid nach§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres geändert werden kann (so die wohl herrschende Meinung: Berlebach a.a.O. § 70 EStG, Rdnr. 14; Bergkämper/Kanzler a.a.O., § 70 EStG, Rdnr. 13; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.05.1997 2 K 5477/96, EFG 1997, 1261; Tz. 70.4.2 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. Tz. 63.4.1.2 Abs. 7 der Dienstanweisung zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (DAFamEStG, BStBl I 1998, 386 ff).
  • FG Saarland, 08.04.2003 - 2 K 107/02

    Einkommensteuer: Rentennachzahlung an behindertes Kind im Bewilligungsjahr

    Bei diesem so genannten Grenzbetrag, der sich an dem pauschalierten Existenzminimum eines Kindes orientiert, handelt es sich um einen Jahresbetrag (Hessisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 13. Mai 1997 2 K 5477/96, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 1261).
  • FG Hessen, 21.09.1998 - 2 K 2191/98

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeldgewährung; Überschreiten der für den

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  • FG Nürnberg, 19.02.1998 - IV (V) 288/97

    Ermäßigung des Grenzbetrags für Kindergeldanspruch

    in dem die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung nach Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 nicht vorliegen ." auch die Fälle mit einschließt, in denen sich bei sonst gleichbleibenden Voraussetzungen die Einkommensverhältnisse des Kindes im Laufe des Kalenderjahres so gravierend ändern, daß - umgerechnet auf das Jahr - ab dem maßgeblichen Zeitpunkt die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht mehr vorliegen, dieser somit im Zusammenhang mit Satz 1 zu lesen ist, und gegebenenfalls entgegen der Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 19.08.1997, EFG 1998, 109) bzw. des Hessischen Finanzgerichts (Urteil vom 13.05.1997, EFG 1997, 1261) eine Versagung des Kindergeldes nur ex nunc rechtens ist.
  • FG Münster, 18.02.1999 - 14 K 3856/98

    Juristischer Vorbereitungsdienst als "Berufsausbildung"

    Dabei kann der Streit, üb die Änderung nach § 70 Abs. 2 EStG (so Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.08.1997 a.a.O.) oder nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (so Hessisches FG, Urteil vom 13.05.1997 2 K 5477/96, EFG 1997, 1261) zu erfolgen hat, dahinstehen.
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2000 - 2 K 597/98

    Kindergeld bei Warten auf einen Ausbildungsplatz

  • FG Brandenburg, 17.11.1999 - 6 K 1286/98

    Familienleistungsausgleich

  • FG Düsseldorf, 14.09.1998 - 18 K 9524/97

    Änderung von Kindergeldfestsetzungen wegen veränderter Einkommensverhältnisse;

  • FG Düsseldorf, 19.11.1999 - 18 K 8117/98

    Kindergeld; Einkunftsgrenze; rückwirkendes Ereignis; Änderung der Verhältnisse -

  • FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 449/98

    Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitens der Grenze für eigene Einkünfte

  • FG Schleswig-Holstein, 17.11.1999 - I 1342/98

    Rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung; Rückforderung bereits

  • FG Hessen, 27.07.1999 - 3 K 658/99

    Kindergeld; Höchstbetrag; Einkünfte und Bezüge; Sonderzahlung; Urlaubsgeld;

  • FG Berlin, 20.07.1999 - 5 K 5447/97

    Kindergeld: Einbeziehung aller Einkünfte im Berücksichtigungszeitraum

  • FG Düsseldorf, 24.04.1998 - 14 K 3588/97

    Als Aufwendungen für besondere Ausbildungszwecke

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.10.2000 - 2 K 418/99

    Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden; Überbrückungsgeld bei Beendigung

  • FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 9444/98

    Ermittlung der eigenen Kindeseinkünfte bei volljährigen Kindern

  • FG Hessen, 16.09.1999 - 2 K 2795/99

    Anspruch der Eltern auf Kindergeld für die Monate vor Eintritt des Kindes ins

  • FG Niedersachsen, 21.04.1999 - 11449/98
  • FG Münster, 05.06.1998 - 11 K 2527/97
  • FG Düsseldorf, 18.03.1999 - 14 K 6849/98
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