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   FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15   

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FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15 (https://dejure.org/2016,51558)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2016 - 4 K 1000/15 (https://dejure.org/2016,51558)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 4 K 1000/15 (https://dejure.org/2016,51558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8a Abs. 1
    Gesellschafter-Fremdfinanzierung; Safe Haven; Zuordnungswahlrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Reihenfolge der Anrechnung der Vergabe von Darlehen auf den save haven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hessen, 03.09.2013 - 4 K 2550/12

    Anwendbarkeit des § 8a Abs. 6 KStG auf sog. mittelbare Beteiligungserwerbe);

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Im ersten Rechtsgang der hiergegen am 02.06.2010 erhobenen Klage, die zunächst unter 4 K 1303/10 und nach Beendigung einer Verfahrensruhe unter 4 K 2550/12 anhängig war, stritten die Beteiligten darüber, ob das Darlehen Nr. 5 über Euro auf Grund der mittelbaren Verwendung für den konzerninternen Erwerb einer Beteiligung die Voraussetzungen des § 8a Abs. 6 KStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung erfüllt habe und deshalb die hierfür je Streitjahr in Höhe von Euro entstandenen Zinsaufwendungen für das Darlehen Nr. 5 in voller Höhe als vGA anzusehen seien.

    Der erkennende Senat bejahte im ersten Rechtsgang die Anwendung des § 8a Abs. 6 KStG mit Urteil vom 03.09.2015 4 K 2550/12 und wies deshalb die Klage zunächst ab.

  • FG Münster, 29.08.2014 - 9 K 1828/11

    Zuordnung mehrerer Darlehen zum Safe Haven

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Darlehen i.S. des § 8a Abs. 1 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 22.12.2013, BGBl. I 2013, 2840 sind in der zeitlichen Reihenfolge der Vergabe der Darlehen auf den Safe Haven (Eineinhalbfache des anteiligen Eigenkapitals des wesentlich beteiligten Anteilseigners) anzurechnen (Bestätigung von BMF-Schreiben vom 15.12.1994, BStBl. I 1995, 25 Rz. 71; entgegen FG Münster, Urteil vom 29.08.2014 9 K 1828/11 K,G, EFG 2015, 327).

    Für ihre Ansicht beruft sich die Klägerin auf ein Urteil des FG Münster vom 29.08.2014 9 K 1828/11 K,G, EFG 2015, 327.

  • BFH, 28.01.2016 - I R 70/14

    Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei upstream-Darlehen

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Hat der BFH ein kumulativ begründetes erstinstanzliches Urteil aus den Gründen des einen Begründungsstrangs bestätigt (hier: keine Anwendung von § 8a Abs. 1 KStG auf sog. Up-Stream-Darlehen, BFH-Urteil vom 28.01.2016 I R 70/14, BFH/NV 2016, 1178), ist die Revision gegen ein ausgelaufenes Recht anwendendes Urteil, das den anderen (vom BFH nicht angesprochenen) Begründungsstrang ablehnt (hier Ablehnung des vom FG Münster erkannten Wahlrechts, die höher verzinsten Darlehen vorrangig dem Safe Haven zuzuordnen) und die seit vielen Jahren veröffentlichte Ansicht der Finanzverwaltung bestätigt, weder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

    Da der BFH das Urteil des FG Münster hinsichtlich der Nichtanwendung des § 8a Abs. 1 KStG auf Up-Stream-Darlehen bestätigt und sich nicht zu dem Zuordnungswahlrecht nach § 8a Abs. 1 KStG geäußert hat (BFH, Urteil vom 28.01.2016 I R 70/14, BFH/NV 2016, 1178), hatte die Äußerung des FG Münster zur Zuordnung der Darlehen zum Safe Haven keine für den dortigen Rechtsstreit entscheidungserhebliche Bedeutung.

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Zuwendungen, die einem beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Personen gewährt werden, sind im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung zudem auch dann als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, wenn sie nicht auf einer zivilrechtlich wirksamen im Grunde und der Höhe nach klaren, eindeutigen und im Vorhinein abgeschlossenen Vereinbarung beruhen oder wenn nicht tatsächlich gemäß einer solchen Vereinbarung verfahren wird (so genannter formeller Fremdvergleich bzw. so genanntes steuerliches Rückwirkungsverbot, BFH-Urteil vom 24.05.1989 I R 90/85, BStBl. II 1989, 800; BFH-Urteil vom 16.12.1992 - I R 2/92, BStBl. II 1993, 455; BFH-Urteil vom 13.06.2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928).
  • BFH, 24.05.1989 - I R 90/85

    Zur Frage einer klaren und von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Zuwendungen, die einem beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Personen gewährt werden, sind im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung zudem auch dann als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, wenn sie nicht auf einer zivilrechtlich wirksamen im Grunde und der Höhe nach klaren, eindeutigen und im Vorhinein abgeschlossenen Vereinbarung beruhen oder wenn nicht tatsächlich gemäß einer solchen Vereinbarung verfahren wird (so genannter formeller Fremdvergleich bzw. so genanntes steuerliches Rückwirkungsverbot, BFH-Urteil vom 24.05.1989 I R 90/85, BStBl. II 1989, 800; BFH-Urteil vom 16.12.1992 - I R 2/92, BStBl. II 1993, 455; BFH-Urteil vom 13.06.2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928).
  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Vielmehr genügt es, wenn der Vermögensnachteil der Gesellschaft geeignet ist, einen unmittelbar Vorteil bei einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zu bewirken (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 I R 139/94, BFHE 182, 184, BStBl II 1997, 301 [BFH 18.12.1996 - I R 139/94] mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.01.2015 - I R 68/13

    Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Anwendbarkeit des § 8a Abs. 6 KStG 2002 a. F.

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Mit als Urteil wirkenden Gerichtsbescheid vom 29.01.2015 I R 68/13 hat der BFH auf Revision der Klägerin das Senatsurteil vom 03.09.2015 aufgehoben und dies damit begründet, dass die Voraussetzungen des § 8a Abs. 6 KStG in der vorliegenden Konstellation eines nur mittelbaren fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs nicht erfüllt seien.
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist im Allgemeinen anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung gegenüber einer Person die nicht Gesellschafter ist unter sonst gleichen Umständen nicht hingenommen hätte (so genannter Fremdvergleich, ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BStBl. III 1967, 626).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 2/02

    VGA: Rückdeckung einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    der Gesellschaft auswirkt - und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteil vom 07.08.2012 - I R 2/02, BStBl. II 2004, 131).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Hessen, 13.10.2016 - 4 K 1000/15
    Zuwendungen, die einem beherrschenden Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Personen gewährt werden, sind im Rahmen einer widerlegbaren Vermutung zudem auch dann als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, wenn sie nicht auf einer zivilrechtlich wirksamen im Grunde und der Höhe nach klaren, eindeutigen und im Vorhinein abgeschlossenen Vereinbarung beruhen oder wenn nicht tatsächlich gemäß einer solchen Vereinbarung verfahren wird (so genannter formeller Fremdvergleich bzw. so genanntes steuerliches Rückwirkungsverbot, BFH-Urteil vom 24.05.1989 I R 90/85, BStBl. II 1989, 800; BFH-Urteil vom 16.12.1992 - I R 2/92, BStBl. II 1993, 455; BFH-Urteil vom 13.06.2006 I R 58/05, BStBl. II 2006, 928).
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