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   FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09   

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https://dejure.org/2010,9824
FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09 (https://dejure.org/2010,9824)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2010 - 3 K 1060/09 (https://dejure.org/2010,9824)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 3 K 1060/09 (https://dejure.org/2010,9824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland bei Unterhaltung einer sog. "Standby-Wohnung" einer ansonsten im europäischen Ausland lebenden Flugbegleiterin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 1; EStG § 39d; AO § 8
    Anforderungen an das Vorliegen eines Wohnsitzes i.S.d. § 8 AO; Wohnsitz; Unbeschränkte Steuerpflicht; Standby-Wohnung; Flugbegleiter; Bereitschaftsdienst; Schlafstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Wohnsitzes i.S.d. § 8 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der (steuerliche) Wohnsitz einer Flugbegleiterin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Standby-Wohnung und Einkommenssteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wohnsitz einer Flugbegleiterin

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hessisches Finanzgericht zur Frage des Wohnsitzes einer Flugbegleiterin

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Hessisches Finanzgericht zur Frage des Wohnsitzes einer Flugbegleiterin

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unbeschränkte und beschränkte Einkommensteuerpflicht
    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
    Wohnsitz
    Wohnsitz i.S.d. § 8 AO

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Das Innehaben setzt voraus, dass er über die Wohnung tatsächlich verfügten kann und er sie mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen, aufsucht (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BStBl. II 2001, 294 mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).

    Maßgebend ist der objektive Zustand, das Innehaben der Wohnung unter Umständen, die den Schluss rechtfertigen, dass ihr Inhaber diese Wohnung für seine eigenen Zwecke beibehalten und benutzen wird (BFH-Urteil vom 23.11.2000, a.a.O.).

  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Ist dieser Zustand objektiv gegeben, so ist ein entgegenstehender Wille des Steuerpflichtigen unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs- BFH-, vgl. Urteil vom 24.04.1964 VI 236/62 U, BStBl. III 1964, 462; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl. II 182; Beschluss vom 05.11.2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311).
  • BFH, 14.11.1969 - III R 95/68

    Unbeschränkte Vermögensteuerpflicht - Amerikanische Natotruppen - Deutsche

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Darauf, ob die Räumlichkeiten mit eigenen oder fremden Möbeln und Gerätschaften ausgestattet sind, kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1969 III R 95/68, BStBl II 1970, 153).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 56/02

    Inländischer Zweitwohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Eine Mindestzahl an Aufenthaltstagen im Jahr ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 28.01.2004 I R 56/02, BFH/NV 2004, 917); die Nutzung der Wohnung muss jedoch zu Wohnzwecken erfolgen und sie muss in Umfang und Regelmäßigkeit über gewöhnliche Ferien- und Erholungsaufenthalte hinausgehen (vgl. Buciek in Beermann/Gosch, § 8 AO Rz. 27 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Das Übernachten stellt nämlich einen Wohnvorgang dar, so dass eine Nutzung zu Wohnzwecken gegeben ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 10.07.2008 6 K 56/06, juris).
  • BFH, 24.04.1964 - VI 236/62 U

    Der steuerliche Wohnsitzbegriff

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Ist dieser Zustand objektiv gegeben, so ist ein entgegenstehender Wille des Steuerpflichtigen unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs- BFH-, vgl. Urteil vom 24.04.1964 VI 236/62 U, BStBl. III 1964, 462; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl. II 182; Beschluss vom 05.11.2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311).
  • BFH, 05.11.2001 - VI B 219/00

    Unterschiede in der Rechtsprechung - Fragen des revisiblen Rechts - Begriff des

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2010 - 3 K 1060/09
    Ist dieser Zustand objektiv gegeben, so ist ein entgegenstehender Wille des Steuerpflichtigen unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs- BFH-, vgl. Urteil vom 24.04.1964 VI 236/62 U, BStBl. III 1964, 462; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl. II 182; Beschluss vom 05.11.2001 VI B 219/00, BFH/NV 2002, 311).
  • FG Hessen, 13.11.2012 - 3 K 1062/09

    Begründung eines Wohnsitzes nicht durch Nutzung einer sog. Standby-Wohnung im

    Der Senat sieht in dem Streitfall einen maßgebenden Unterschied zu dem Sachverhalt, den er in seinem Urteil vom 13.12.2010 3 K 1060/09 (EFG 2011, 1133) zu bewerten hatte.
  • BFH, 10.04.2013 - I R 50/12

    Standby-Zimmer eines Piloten - Wohnsitz im Inland

    Letzteres stünde erkennbar im Widerspruch dazu, dass auch das Übernachten zur Wohnnutzung gehört und damit nicht als bloßes Aufenthaltnehmen qualifiziert werden kann (Hessisches FG, Urteil vom 13. Dezember 2010  3 K 1060/09, EFG 2011, 1133; FG Hamburg, Urteil vom 10. Juli 2008  6 K 56/06, juris; jeweils zu sog. "Stand-by-Wohnung"; vgl. auch Palandt/ Weidenkaff, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., Einf v § 535 Rz 89: Wohnraum ist jeder zum Wohnen --insb.
  • FG Hamburg, 31.01.2013 - 6 K 224/12

    Einkommensteuer: Inländischer Wohnsitz eines Piloten bei Stand-by-Zimmer in

    Eine sog. Stand-by-Wohnung mit minimalem Ausstattungsstandard ist eine Wohnung in diesem Sinne (Hessisches FG, Urteile vom 12.04.2012 3 K 1061/09, EFG 2012, 1718, noch nicht rechtskräftig; vom 13.12.2010 3 K 1060/09, juris; FG Hamburg, Urteil vom 10.07.2008 6 K 56/06, juris; Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 8 AO Rz. 23).

    (1) Soweit der Kläger behauptet, das Zimmer sei nur aus beruflichen Gründen und zu Übernachtungszwecken erforderlich gewesen, ist darauf hinzuweisen, dass auch das Übernachten einen Wohnvorgang darstellt (ebenso Hessisches FG, Urteil vom 13.12.2010 3 K 1060/09, EFG 2011, 1133; FG Hamburg, Urteil vom 10.07.2008 6 K 56/06, juris).

    Einem etwaigen Willen des Steuerpflichtigen, an diesem Platz keinen Wohnsitz begründen zu wollen, kommt keine Bedeutung zu (Hessisches FG, Urteil vom 13.12.2010 3 K 1060/09, EFG 2011, 1133; FG Hamburg, Urteil vom 10.07.2008 6 K 56/06, juris).

  • FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 61/10

    Gewährung von Kindergeld bei langfristigem Aufenthalt von Kindern im

    Zwar beruft sich der Kläger zur Begründung des Zulassungsantrages auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13.12.2010 (3 K 1060/09).
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