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   FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06   

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FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06 (https://dejure.org/2007,17790)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 11 V 2554/06 (https://dejure.org/2007,17790)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 11 V 2554/06 (https://dejure.org/2007,17790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 163 AO, § 222 AO, § 102 FGO
    Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit: Billigkeitsprüfung als Gesamtbeurteilung, Überprüfung einer Ermessensentscheidung durch das Gericht, Voraussetzungen bei Stundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme der GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen in das Anlageverzeichnis des Besitzunternehmens mit dem Teilwert der Anteile; Rechtmäßigkeit von nach einer Betriebsprüfung geänderten Einkommensteuerbescheiden; Gewinnneutrale Korrektur der Aufnahme der ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 5; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 Buchst. b; ; EStG § 17; ; FGO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertabschreibung; Firmenwert; Treu und Glauben; Bindungswirkung; Erlass; Sachliche Billigkeit; Wertungswiderspruch - Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei fehlerhafter Teilwertberechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei fehlerhafter Teilwertberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Mit Schriftsätzen vom 05.09.2006 und vom 06.11.2006 stellten die Antragsteller bzgl. der Einkommensteuerbescheide für 1999 bis 2001 vom 01.07.2004 und wegen der Bescheide zum 31.12.2000 und 31.12.2001 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer vom 07.09.2006 Aussetzungsanträge gem. § 69 Finanzgerichtsordnung (FGO), die der Senat mit Beschlüssen vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 3247/06 abgelehnt hat.

    Der beschließende Senat verweist zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

    Der beschließende Senat vertritt ebenfalls diese Auffassung und verweist auch insoweit zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Die Kriterien hierfür sind im Regelungsbereich des § 163 AO die gleichen wie im Rahmen des § 227 AO, weil sich diese beiden Erlassvorschriften im wesentlichen nur in der Rechtsfolgeanordnung, nicht aber in den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen unterscheiden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BStBl. II 1995, 25).

    Aus dem Ausnahmecharakter der Erlassregelung und ihrer tatbestandsmäßigen Ausrichtung auf den Einzelfall ergeben sich zugleich die inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Beschränkungen, denen Billigkeitsentscheidungen unterworfen sind (vgl u.a. und im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92 a.a.O.).

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Der beschließende Senat verweist zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

    Der beschließende Senat vertritt ebenfalls diese Auffassung und verweist auch insoweit zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

  • BFH, 21.10.1987 - X R 29/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Sachlich unbillig ist die Erhebung einer Steuer vor allem dann, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht (mehr) zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1987 X R 29/81, BFH/NV 1988, 546, 547).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur Ermessensreduzierung auf Null: BFH-Urteil in BFHE 168, 500, BStBl. II 1993, 3).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Die Erlassentscheidung, die (äußerlich) mit der Steuerfestsetzung (§§ 155 ff. AO 1977) verbunden werden kann (§ 163 Abs. 1 Satz 3 AO), ist eine Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung (§ 5 AO), die gemäß § 102 FGO (i.V.m. § 121 FGO) grundsätzlich nur eingeschränkter gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl. II 1972, 603).
  • BFH, 14.02.1989 - VII B 143/88

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern -

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Dabei lässt der Senat die Frage offen, ob der vorliegende Antrag hingegen unzulässig sein könnte, weil ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der ausschließlich mit der Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung begründet wird, unzulässig ist (vgl. hierzu im Einzelnen den Schriftsatz des Antragsgegners vom 28.09.2006 sowie BFH-Beschluss vom 14. Februar 1989, BFH/NV 1989, 565, 566).
  • BFH, 25.01.1983 - VII B 84/82
    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06
    Anordnungsanspruch ist in einem solchen Falle der zur Hauptsache verfochtene Anspruch auf den Steuererlass bzw. - im vorliegenden Streitfall - auf eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 1983 VII B 84/82, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
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