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   FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06   

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FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06 (https://dejure.org/2007,19566)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2007 - 13 K 2139/06 (https://dejure.org/2007,19566)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 13 K 2139/06 (https://dejure.org/2007,19566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b
    Arbeitszimmer; Betriebstätte; Bildberichterstatter; Selbstständig; Keller; Archiv; Lager - Kellerraum als häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de

    Kellerraum als häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Qualifizierung eines Zimmers oder eines Kellerraums im selben Haus als häusliches Arbeitszimmer; Zuordnung eines im funktionalen Zusammenhang mit einem Arbeitsraum stehenden Archivs/Lagers zu einem häuslichen Arbeitszimmer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 90/96

    Bezirksschornsteinfegermeister - Fahrten im Kehrbezirk - Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Dies gilt ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, vom 25. November 1999 IV R 44/99, vom 19. März 2003 VI R 40/01 alle Juris-Rechtsprechungsdatenbank).

    Im Falle eines Bezirksschornsteinfegermeisters hat der BFH die Qualifizierung eines Büros, einer Werkstatt und eines Sozialraums als Betriebsstätte abgelehnt, weil diese Räumlichkeiten nicht zum Wohnbereich abgegrenzt waren (Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, Juris).

    Ein Steuerpflichtige unterhält im Wohnbereich regelmäßig auch dann keine Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG, wenn sich die häusliche Betätigung als notwendige Vor- oder Nacharbeit für die "Außenbetätigung" darstellt (BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 90/96, Juris).

  • BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99

    Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Dies gilt ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, vom 25. November 1999 IV R 44/99, vom 19. März 2003 VI R 40/01 alle Juris-Rechtsprechungsdatenbank).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. November 1999 IV R 44/99, Juris) können Räumlichkeiten - wie bereits oben dargestellt - die in den Wohnbereich und damit in die private Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden bleiben, nicht als Betriebsstätte qualifiziert werden.

    Die Situation ist vielmehr vergleichbar mit derjenigen in dem BFH-Fall IV R 44/99 a.a.O., in welchem ein freiberuflicher Ingenieur Bauprojekte betreute und im häuslichen Arbeitszimmer eine Vor- bzw. Nachbearbeitung der Baubetreuung stattfand.

  • BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02

    Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Der Raum muss somit für den Publikumsverkehr gesondert gewidmet sein (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BStBl. II 2003, 463; vom 20. November 2003 IV R 3/02, BStBl. II 2005, 203 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Er darf - abgesehen von einer Tür - keine räumliche Verbindung zu diesen aufweisen (BFH IV R 3/02 a.a.O.).

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Ein als Lager, Werkstatt oder Arztpraxis genutzter Raum muss bei einer für ein Arbeitszimmer atypischen Ausstattung und Funktion auch dann kein häusliches Arbeitszimmer sein, wenn der Raum seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist (BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl. II 2003, 139).

    Es handelt sich insoweit um keine atypische Nutzung (BFH-Urteile vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BStBl. II 2004, 771; vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl. II 2003, 139).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 89/00

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Ob ein Raum als häusliches Arbeitszimmer anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185 mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; ständige Rechtsprechung).

    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen eines Tonstudios vergleichbar (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185; vom 28. August 2003 IV R 53/01, BStBl. II 2004, 55).

  • BFH, 13.10.2003 - VI R 27/02

    Häusliches Arbeitszimmer: Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Tätigkeiten

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Es handelt sich insoweit um keine atypische Nutzung (BFH-Urteile vom 13. Oktober 2003 VI R 27/02, BStBl. II 2004, 771; vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl. II 2003, 139).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01

    Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Der Raum muss somit für den Publikumsverkehr gesondert gewidmet sein (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2002 IV R 7/01, BStBl. II 2003, 463; vom 20. November 2003 IV R 3/02, BStBl. II 2005, 203 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.03.2003 - VI R 40/01

    Häusliches Arbeitszimmer, Lagerraum im Keller eines EFH

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Dies gilt ungeachtet der Art und des Umfangs ihrer beruflichen oder betrieblichen Nutzung (BFH-Urteile vom 19. August 1998 XI R 90/96, vom 25. November 1999 IV R 44/99, vom 19. März 2003 VI R 40/01 alle Juris-Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 53/01

    Tonstudio kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Hessen, 15.02.2007 - 13 K 2139/06
    Der vorliegende Fall ist auch nicht mit den vom BFH entschiedenen Fällen eines Tonstudios vergleichbar (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 89/00, BStBl. II 2003, 185; vom 28. August 2003 IV R 53/01, BStBl. II 2004, 55).
  • FG Münster, 18.06.2009 - 10 K 645/08

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als

    In diesem Sinne nimmt die Rechtsprechung die Häuslichkeit bei einem Arbeitszimmer, das im Keller des durch den Steuerpflichtigen mit seiner Familie bewohnten Einfamilienhauses gelegen ist, an (BFH-Urteil vom 19.09.2002, VI R 70/01, BStBl. II 2003, S. 139; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2006, 7 K 194/03, EFG 2007, S. 903; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 15.02.2007, 13 K 2139/06, [...]).
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