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   FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00   

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https://dejure.org/2002,20044
FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00 (https://dejure.org/2002,20044)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.08.2002 - 5 K 4799/00 (https://dejure.org/2002,20044)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. August 2002 - 5 K 4799/00 (https://dejure.org/2002,20044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellungskosten bei wesentlicher Verbesserung des Wohnkomforts durch Renovierung eines Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 2
    Herstellungskosten; Renovierung; Wesentliche Verbesserung; Neue Bundesländer; DDR; Einfacher Standard; Lage - Herstellungskosten bei wesentlicher Verbesserung des Wohnkomforts durch Renovierung eines Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Herstellungskosten bei wesentlicher Verbesserung des Wohnkomforts durch Renovierung eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
    Die Aufwendungen der Kläger im Jahr 1998 stellen keine Anschaffungskosten dar, da sie weder zum Erwerb des Grundstücks geleistet wurden noch dazu dienten, das Gebäude in betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. zu diesen Kriterien BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 968 ).

    Die einzelnen Maßnahmen (Ersetzung der Ofenheizung durch eine Zentralheizungsanlage, Verlegung der Toiletten vom Flur in die Wohnungen mit notwendiger Schaffung neuer Nassräume, Erneuerung der Elektroinstallationen) sowie die hierdurch notwendigerweise durchzuführenden Bauarbeiten an Decken und Wänden stellen jeweils für sich betrachtet bereits nach der bisherigen ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Maßnahmen dar, die den Gebrauchswert eines Gebäudes insgesamt so deutlich erhöhen, das von einer wesentlichen Verbesserung im Sinne des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB auszugehen ist (vgl. BFH-Urteil IX R 39/97 a.a.O. unter II. 3 der Gründe mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nachdem der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand geändert hat ( BFH-Urteil IX R 39/97 a.a.O. und Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966 ) und es nunmehr nicht mehr zulässig ist, allein aus der Höhe der Aufwendungen auf Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB zu schließen, kommt es im Streitfall nach den vom BFH entwickelten Abgrenzungskriterien entscheidend darauf an, ob durch die von den Klägern vorgenommenen Baumaßnahmen der Wohnkomfort des Hauses so deutlich gesteigert worden ist, dass der Gebrauchswert von einem bisher aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes vor Beginn der Maßnahmen gegebenen einfachen Standard auf einen mittleren oder noch höheren Standard angehoben worden ist (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Urteil IX R 39/97 a.a.O. II. 3. a) bb) der Gründe).

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
    Nachdem der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Herstellungsaufwand geändert hat ( BFH-Urteil IX R 39/97 a.a.O. und Urteil vom 12. September 2001 IX R 52/00, BFH/NV 2002, 966 ) und es nunmehr nicht mehr zulässig ist, allein aus der Höhe der Aufwendungen auf Herstellungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB zu schließen, kommt es im Streitfall nach den vom BFH entwickelten Abgrenzungskriterien entscheidend darauf an, ob durch die von den Klägern vorgenommenen Baumaßnahmen der Wohnkomfort des Hauses so deutlich gesteigert worden ist, dass der Gebrauchswert von einem bisher aufgrund des baulichen Zustands des Gebäudes vor Beginn der Maßnahmen gegebenen einfachen Standard auf einen mittleren oder noch höheren Standard angehoben worden ist (vgl. zu diesem Kriterium BFH-Urteil IX R 39/97 a.a.O. II. 3. a) bb) der Gründe).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
    Der Begriff der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmt sich im Steuerrecht nach § 255 HGB (st. Rspr. des Bundesfinanzhofs - BFH -, z.B. Beschluss des großen Senats vom 4. Juli 1990, GrS 1/89 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 830).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
    Auch wiederspräche eine solche Handhabung der Ansicht des BFH, wonach die Kosten ein sog. Generalüberholung nicht regelmäßig zu Herstellungskosten führen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632).
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