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   FG Hessen, 16.01.2008 - 2 K 623/07   

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https://dejure.org/2008,27102
FG Hessen, 16.01.2008 - 2 K 623/07 (https://dejure.org/2008,27102)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2008 - 2 K 623/07 (https://dejure.org/2008,27102)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 2 K 623/07 (https://dejure.org/2008,27102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 3
    Aufhebung eines ablehnenden Kindergeldbescheids wegen Verletzung der Ermittlungspflicht - Kindergeld; Ermittlungspflicht; Polen; EG-Ausländer; Aufhebung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung eines ablehnenden Kindergeldbescheids wegen Verletzung der Ermittlungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld; Ermittlungspflicht; Polen; EG-Ausländer; Aufhebung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95

    Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2008 - 2 K 623/07
    Nach der genannten Vorschrift kann das Finanzgericht, sofern es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 17.1.1996, VI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).
  • FG Hessen, 26.03.1998 - 9 K 3421/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Änderungs- und Rückforderungsbescheid ;

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2008 - 2 K 623/07
    14 Soweit aber die Behörde ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung weder vor Erlass des Bescheides noch während des Einspruchsverfahrens bzw. finanzgerichtlichen Verfahrens (§§ 88, 367 Abs. 2 AO; 76 Abs. 4 FGO) nachgekommen ist, ist es im vorliegenden Fall geboten, nach § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, damit die Beklagte die erforderlichen Ermittlungen nachholen kann (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.03.1998, 9 K 3421/97 - Juris -), zumal die erforderlichen Ermittlungen noch erheblich sind und die Verfahrensweise sich unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten als sachdienlich erweist.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Mit Urteil vom 16. Januar 2008  2 K 623/07 (juris) hob das Finanzgericht (FG) den Ablehnungsbescheid und die Einspruchsentscheidung der Familienkasse auf und verwies die Sache nach § 100 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur weiteren Sachaufklärung an die Familienkasse zurück.
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