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   FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08   

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https://dejure.org/2008,36415
FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08 (https://dejure.org/2008,36415)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.04.2008 - 2 K 1166/08 (https://dejure.org/2008,36415)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. April 2008 - 2 K 1166/08 (https://dejure.org/2008,36415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer Rechtsbehelfsentscheidung zur Nachholung von Ermittlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufhebung einer Rechtsbehelfsentscheidung zur Nachholung von Ermittlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95

    Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08
    Nach der genannten Vorschrift kann das Finanzgericht, sofern es eine weitere Sachaufklärung für erforderlich hält, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf aufheben, soweit nach Art oder Umfang die noch erforderlichen Ermittlungen erheblich sind und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 17.1.1996, VI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).
  • FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 3077/07

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers einer

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08
    Hinsichtlich der Erheblichkeit der Sachaufklärung für die Kindergeldfestsetzung verweist das Gericht auf die Parallelentscheidung 2 K 3077/07 vom selben Tag.
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 70/99

    Kindergeld; in Deutschland tätiger griechischer Staatsbürger

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08
    Als Beleg für ihre Rechtsauffassung beruft sich die Beklagte auf die Urteile des BFH vom 13.08.2002, VIII R 70/99, VIII R 97/01.
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 97/01

    Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08
    Als Beleg für ihre Rechtsauffassung beruft sich die Beklagte auf die Urteile des BFH vom 13.08.2002, VIII R 70/99, VIII R 97/01.
  • FG Hessen, 26.03.1998 - 9 K 3421/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Änderungs- und Rückforderungsbescheid ;

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2008 - 2 K 1166/08
    12 Soweit aber die Behörde ihrer Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung weder vor Erlass des Bescheides noch während des Einspruchsverfahrens bzw.      finanzgerichtlichen Verfahrens (§§ 88, 367 Abs. 2 AO; 76 Abs. 4 FGO) nachgekommen ist, ist es im vorliegenden Fall geboten, nach § 100 Abs. 3 FGO zu verfahren, damit die Beklagte die erforderlichen Ermittlungen nachholen kann (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.03.1998, 9 K 3421/97 - Juris -), zumal die erforderlichen Ermittlungen noch erheblich sind und die Verfahrensweise sich unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten als sachdienlich erweist.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 52/08

    Kindergeld für im Inland als Arbeitnehmer tätige polnische Staatsangehörige bei

    Ferner trennte das FG das Verfahren hinsichtlich des Kindergelds für P ab Juni 2007 unter dem Az. 2 K 1166/08 ab.
  • BFH, 15.03.2012 - III R 51/08

    Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; Kindergeld für im

    Ferner trennte das FG das --den Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens bildende-- Verfahren hinsichtlich des Kindergelds für P ab Juni 2007 unter dem Az. 2 K 1166/08 ab.
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