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   FG Hessen, 16.06.1998 - 11 K 5302/97   

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https://dejure.org/1998,6135
FG Hessen, 16.06.1998 - 11 K 5302/97 (https://dejure.org/1998,6135)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.06.1998 - 11 K 5302/97 (https://dejure.org/1998,6135)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - 11 K 5302/97 (https://dejure.org/1998,6135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Kindergeld auf den Kinderfreibetrag; Berücksichtigung eines fiktiven Ausgleichsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderfreibetrag; Übertragung; Günstigerprüfung; Kindergeld; Anrechnung; Familienlastenausgleich - Anrechnung von Kindergeld auf den Kinderfreibetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Kindergeld auf den Kinderfreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1686
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 51/03

    Familienlastenausgleich bei unterhaltsrechtlich unterbliebener voller Anrechnung

    Die Hinzurechnung des Kindergeldes beim Barunterhaltspflichtigen nur in der Höhe, in der es auf den Kindesunterhalt angerechnet werden kann, hätte in den Fällen des § 1612b Abs. 5 BGB zur Folge, dass bei nicht zusammenveranlagten Eltern im Ergebnis ein höheres Existenzminimum des Kindes von der Besteuerung freigestellt würde als bei zusammenveranlagten Eltern (Hessisches FG, Urteil in EFG 1998, 1686; Helmke/Bauer, a.a.O., § 31 EStG Rz. 35; Jachmann in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 31 Rdnr. B 20; BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 347, Tz. 23).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 2 K 425/97

    Höhe des hinzuzurechnenden Kindergeldes bei Abzug des vollen Kinderfreibetrages

    Für Monate, in denen der Steuerpflichtige Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag hat oder in denen der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist deshalb das volle Kindergeld hinzuzurechnen, und zwar unabhängig davon, ob es an ihn oder eine andere Person ausgezahlt wurde (BMF-Schreiben vom 09. März 1998, IV B 5-S 2280-45/98, BStBl 1998 I S. 347 Rz. 23; Hillmoth, INF 1998 S. 417; Kanzler in: Herrmann/Heuer/Raupach/ EStG / KStG , § 32 EStG , Rz. 187 [Stand: 02/1997]; FG Berlin, EFG 1998, 1066 , Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Juni 1998, 11 K 5302/97, bisher nicht veröffentlicht).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 2 K 377/97

    "Günstigerprüfung" bei Erhalt des vollen Kindergelds und des doppelten

    Für Monate, in denen der Steuerpflichtige Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag hat oder in denen der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist deshalb das volle Kindergeld hinzuzurechnen, und zwar unabhängig davon, ob es an ihn oder eine andere Person ausgezahlt wurde (BMF-Schreiben vom 09. März 1998, IV B 5-S 2280-45/98, BStBl I 1998 S. 347 Rz. 23; Hillmoth, INF 1998 S. 417; Kanzler in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG / KStG , § 32 EStG , Rz. 187 [Stand: 02/1997]; FG Berlin, EFG 1998, 1066 ; Hessisches Finanzgericht Urteil vom 16. Juni 1998, 11 K 5302/97, bisher nicht veröffentlicht).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 521/98

    Keine Anrechnung nur des halben Kindergeldes bei Berücksichtigung eines vollen

    Auch wird die Auffassung der Kläger, der Gesetzgeber habe für den Unterhalt von Kindern allein aufkommende Elternbeile zusätzlich steuerlich fördern wollen, indem zum einen die Übertragung des Kinderfreibetrages ermöglicht und zum anderen nur das halbe Kindergeld angerechnet werde, durch den Wortlaut des Gesetzes nicht gestützt (vgl. auch Urteile des Senats vom 15. September 1998 2 K 137/97 und 2 K 425/97, beide JURIS; Hessisches FG Urt. v. 16. Juni 1998 11 K 5302/97, EFG 1998, 1686).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 2 K 137/97

    Höhe des hinzuzurechnenden Kindergeldes bei Abzug des vollen Kinderfreibetrages

    Für Monate, in denen der Steuerpflichtige Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag hat oder in denen der halbe Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist deshalb das volle Kindergeld hinzuzurechnen, und zwar unabhängig davon, ob es an ihn oder eine andere Person ausgezahlt wurde (BMF-Schreiben vom 9. März 1998, IV B 5-S 2280-45/98, BStBl I 1998 S. 347 Rz. 23; Hillmoth, INF 1998 S. 417; Kanzler in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG / KStG , § 32 EStG , Rz. 187 [Stand: 02/1997]; FG Berlin, EFG 1998, 1066 ; Hessisches Finanzgericht Urteil vom 16. Juni 1998, 11 K 5302/97, bisher nicht veröffentlicht).
  • FG Berlin, 18.01.1999 - 9481/97
    Hierdurch wird außerdem gewährleistet, daß die steuerliche Freistellung kindbezogen bleibt und zusammenveranlagte Eltern nicht schlechter gestellt sind als getrennt lebende Elternteile, bei denen die Voraussetzungen für die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags vorliegen (vgl. auch FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 22. Oktober 1998, 5 K 315/98 kg, StEd-Abrufnummer 7/1999; Hessisches FG, Urteil vom 16. Juni 1998, 11 K 5302/97 , EFG 1998, S. 1646).
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