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   FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00   

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https://dejure.org/2003,19344
FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00 (https://dejure.org/2003,19344)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2003 - 6 K 2178/00 (https://dejure.org/2003,19344)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 6 K 2178/00 (https://dejure.org/2003,19344)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12; EStG § 21 Abs. 1
    Mietverhältnis; Angehörige; Haushaltsgemeinschaft - Mietverhältnis zwischen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mietverhältnis zwischen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen im Rahmen der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Indizien für das Vorliegen einer familiären Haushaltsgemeinschaft bei einem Mietvertrag zwischen Angehörigen; Vermieten von ...

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 850
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Der BFH hat daher einem zwischen Eltern und ihrem Kind geschlossenen Mietvertrag die steuerliche Anerkennung versagt, wenn diese eine Haushaltsgemeinschaft bilden (BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ff., 226 unter 4.).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zulegen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ff.; vom 25.5.1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Zwar schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragesverhältnisses aus (BFH-Urteil vom 7.5.1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 16.01.2003 - IX B 172/02

    Mietverträge mit Kindern

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass Tätigkeiten oder Nutzungsüberlassungen, die sich im Rahmen der familiären Haushaltsgemeinschaft vollziehen, grundsätzlich steuerrechtlich der nicht steuerbaren Privatsphäre zuzuordnen sind (§ 12 EStG ) und auch nicht durch schuldrechtliche Verträge in den Bereich der Einkünfteerzielung (§ 2 EStG ) verlagert werden können (BFH-Beschluss vom 16.1.2003 IX B 172/02, DStR 2003, 284 f. m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2002 - IX B 152/01

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen; steuerrechtliche Rückwirkung

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Die Mietvertragsparteien haben zwar nachträglich und rückwirkend ein Mitbenutzungsrecht vereinbart, das Steuerrecht erkennt derartige Rückwirkungen - insbesondere solche zwischen nahen Angehörigen - jedoch nicht an, weil der Sachverhalt gemäß § 38 AO nicht mit steuerrechtlicher Wirkung rückwirkend gestaltet werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 15.5.2002 IX B 152/01 BFH/NV 2002, 1157 ).
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 100/93

    Keine steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Partnern

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    So ist der BFH in seinem Urteil vom 30.1.1996 IX R 100/93 (BStBl II 96, 359 f., 360) bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft davon ausgegangen, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mitverhältnis nicht bestanden habe, weil nicht das Mietverhältnis, sondern die persönliche Beziehung der Partner Grundlage des gemeinsamen Wohnens gewesen sei.
  • BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99

    Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Die neuere Rechtsprechung des BFH setzt allerdings zumindest voraus, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten auch durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 28.6.2002 IX R 68/99, BStBl II 2002, 699 ff.).
  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verträge zwischen Angehörigen der Besteuerung nur dann zugrunde zulegen, wenn sie zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ff.; vom 25.5.1993 IX R 17/90, BStBl II 1993, 834).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2003 - 6 K 2178/00
    Mindestens würden die Vertragsparteien in einem solchen Fall vertraglich klarstellen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird (BFH-Urteil vom 31.3.1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).
  • FG Sachsen, 06.11.2008 - 1 K 1692/06

    Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn konkrete

    Denn auch in diesen Fällen ist Grundlage des Wohnens nicht der abgeschlossene Mietvertrag, sondern die den außersteuerlichen Bereich betreffende familiäre Bindung zwischen Eltern und Kind (Hessisches FG Urteil vom 17. Februar 2003 - 6 K 2178/00, EFG 2003, 850).
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