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   FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01   

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FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01 (https://dejure.org/2005,10186)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2005 - 6 K 1802/01 (https://dejure.org/2005,10186)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 6 K 1802/01 (https://dejure.org/2005,10186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UStG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; UStG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 2 Satz 2; UStG § 17 Abs. 1
    Rechnung; Berichtigung; Rückforderung; Vorsteuer; Grundstück; Treu und Glauben; Rechtsmissbrauch - Wirksamkeit einer nachträglichen Rechnungsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer nachträglichen Rechnungsberichtigung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirkung des Grundsatzes von Treu und Glauben; Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben durch eine im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen handelnde Behörde; Umsatzsteuerpflicht bei Ausweis eines höheren als des geschuldeten Steuerbetrags in der Rechnung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 988
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Er wirkt im Allgemeinen rechtsbegrenzend und kann daher die Finanzbehörde an der Geltendmachung und Durchsetzung gesetzlich entstandener Ansprüche hindern (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.1993 I R 30/93, BStBl II 1994, 81).

    Im Allgemeinen wird aber die Ausübung eines Rechts oder die Geltendmachung eines Anspruchs als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen sein, wenn der Berechtigte diese durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges, d.h. unredliches Verhalten erworben hat (BFH-Urteil vom 08.09.1993 a.a.O. S. 82 m.w.N.).

  • BFH, 13.09.1984 - V B 53/83

    Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei fehlender Abrechnungslast

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Zur wirksamen Rechnungsberichtigung bedürfe es nicht der Unterschrift eines ordnungsgemäß bestellten Geschäftsführers oder eines sonstigen im Handelsregister eingetragenen Bevollmächtigten, da das Umsatzsteuergesetz schon eine unterschriebene Rechnung des Ausstellers nicht verlange (BFH-Urteil vom 13.09.1984,BStBl II 1985, 20/21).

    aa) Abgesehen davon, dass die Lesbarkeit einer Unterschrift keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Berichtigungserklärung darstellt, hat das FA zu Recht darauf hingewiesen, dass die Unterschrift des Ausstellers weder nach dem Umsatzsteuergesetz noch nach Art. 22 Abs. 3 Buchstabe b Unterabsatz 3 der 6. EG-Richtlinie für die Rechnung erforderlich ist (BFH-Urteil vom 13.09.1984,BStBl II 1985, S. 20/21; Birkenfeld, Das große USt-Handbuch § 160 Rz 68; Zeuner in Bunjes/Geist, Kommentar zum UStG, § 14 Rz 14 ).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Der BFH stützt sich hierbei auf die zu Art. 21 Nr. 1 c) der 6. EG-RL ergangen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 19.9.2000 Rs C-455/98, UR 2000, 470), wonach die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer grundsätzlich die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens voraussetze.
  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Durch das o.g. BFH-Urteil vom 2.4.1998 ist eine Änderung zu Ungunsten der Klägerin eingetreten, weil es bis zu dieser Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprach, dass der Leistungsempfänger auch die für nicht steuerbare Leistungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen konnte (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1992 V R 66/85, HFR 1992, 557; BFHE 167, 221).
  • BFH, 19.09.1996 - V R 41/94

    Rechnungsberichtigung ohne Originalrechnung

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Diese Voraussetzung liegt nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, jedoch auch dann vor, wenn Umsatzsteuer für eine nicht steuerbare oder eine steuerfreie Leistung in Rechnung gestellt wird (BFH-Urteil vom 19.09.1996 V R 41/94, BStBl II 1999, 249).
  • BFH, 10.12.1992 - V R 73/90

    Auslegung einer Berichtigungserklärung anhand der Bedürfnisse des

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Bei der Auslegung der Berichtigungserklärung des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG sind die Bedürfnisse des Geschäftsverkehrs zu beachten (BFH-Urteil vom 10.12.1992 V R 73/90, BStBl II 1993, 383).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    c) Die bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG eröffnete Korrekturmöglichkeit nach § 17 Abs. 1 UStG tritt im Streitfall jedoch in Konkurrenz zu einer Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung 1994: Nach dem BFH-Urteil vom 2.4.1998 V R 34/97 (BStBl II 1998, 695) ist - in richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG - als Vorsteuer abziehbar nur der für einen Umsatz von Gesetzes wegen geschuldete Steuerbetrag.
  • BFH, 28.04.1983 - V R 139/79

    Zur Anerkennung von Rechnungen und Gutschriften bei der Mitwirkung des am

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Befähigt zur Rechnungsausstellung für den Unternehmer sind daher neben Personen, die zivilrechtlich im Namen des leistenden Unternehmers handeln dürfen (Geschäftsführer, Prokuristen) auch sog. Schreibgehilfen (BFH-Urteil vom 28.4.1983 V R 139/79, BStBl II 1983, 527).
  • EuGH, 29.06.2000 - C-455/98

    Salumets u.a.

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Der BFH stützt sich hierbei auf die zu Art. 21 Nr. 1 c) der 6. EG-RL ergangen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 19.9.2000 Rs C-455/98, UR 2000, 470), wonach die Berichtigung einer zu Unrecht in Rechnung gestellten Steuer grundsätzlich die Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens voraussetze.
  • FG Sachsen, 13.11.2002 - 4 K 88/99

    Korrektur des Vorsteuerabzugs nach Rückgängigmachung des Verzichts auf die

    Auszug aus FG Hessen, 17.02.2005 - 6 K 1802/01
    Die Berichtigung des Umsatzsteuerausweises als einseitiges Rechtsgeschäft ist ebenfalls nicht der Form des § 313 Satz 1 BGB unterworfen, da sich aus der Vornahme einer Rechnungsstellung in einer strengeren Form als erforderlich kein Formerfordernis für die Änderung derselben ableiten lässt (Urteil des Sächsischen FG vom 13.11.2002 4 K 88/99 JURIS).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.1998 - 2 V 79/97
  • BFH, 07.11.1978 - VIII R 183/75

    Örtliche Zuständigkeit - Darlehn - Kapitalvermögen - Damnum

  • BFH, 01.02.2001 - V R 23/00

    Steuerbefreiung - Verzicht - Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung - Widerruf

  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

  • BFH, 17.04.1969 - V R 5/66

    Anspruch auf die Berlinhilfevergünstigung nach einem Wohnungswechsel

  • BFH, 10.11.1977 - V R 67/75

    Organisationsakt - Finanzgerichtliches Verfahren - Änderung der Zuständigkeit -

  • BFH, 25.02.1993 - V R 78/88

    - Eine Rechnung kann auch ohne Rückgabe der ursprünglichen Rechnung berichtigt

  • BFH, 18.03.1971 - V R 101/67

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Zeitliche Beschränkung - Örtliche

  • BFH, 11.10.2007 - V R 27/05

    Formanforderungen an die Berichtigung einer Rechnung - Vertrauensschutz nach §

    Für diese Einschränkung ergibt sich kein Anhaltspunkt im Gesetz (vgl. BFH-Urteil in BFHE 181, 236, BStBl II 1999, 249; in BFHE 171, 373, BStBl II 1993, 643; Widmann in Plückebaum/Malitzky, UStG, 10. Aufl. § 14c Rz 26/1; Reiss in Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 170, 172; Ruppe, UStG, 3. Aufl., zu § 11 des österreichischen UStG Rz 137; Valentin in EFG 2005, 988; a.A. Stadie in Rau/ Dürrwächter, UStG, 8. Aufl., § 14c Rz 152 ff.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. November 2000 14 K 185/99, EFG 2001, 597 für den hier allerdings nicht vorliegenden Fall, dass ein Grund für die Berichtigung nicht ersichtlich war).
  • FG Niedersachsen, 28.12.2012 - 5 K 113/10

    Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem

    Das von den Beteiligten in diesem Zusammenhang ebenfalls zitierte Urteil des Hessischen FG vom 10.02.2005 (6 K 1802/01, EFG 2005, 988) hat einen davon abweichenden Sachverhalt zum Inhalt; denn in dieser Entscheidung bestand wegen des Vorbehalts der Nachprüfung gem. § 164 AO noch eine Änderungsmöglichkeit im Abzugsjahr.
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