Rechtsprechung
   FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20941
FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05 (https://dejure.org/2005,20941)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2005 - 6 K 648/05 (https://dejure.org/2005,20941)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2005 - 6 K 648/05 (https://dejure.org/2005,20941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 6a Abs. 1 § 4 Nr. 1b; UStDV § 17a
    Nachweis; Abnehmerversicherung; Innergemeinschaftliche Lieferung; Steuerfreiheit; Kraftfahrzeugverkauf - Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Beförderung durch den Abnehmer; Rechtmäßigkeit der Versagung der Steuerfreiheit einer Kfz-Lieferung in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung; Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung; Beförderung eines Kfz nach ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 118/76

    Zur Führung des Ausfuhrnachweises und des buchmäßigen Nachweises bei

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    Beleg- und Buchnachweis sind materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (BFH-Urteil vom 28.2.1980 V R 118/76, BStBl II 1980, 415 ).

    Abgesehen davon folgt aus dem BFH-Urteil vom 28.2.1980 V R 118/76 (BStBl II 1980, 415 ), wonach Ausfuhrbelege noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nachgereicht werden können, dass derartige Belege auf den Zeitpunkt der Lieferung zurückwirken und daher lediglich zu einer Steuerfreiheit im Rahmen der ursprünglichen Steuerfestsetzung führen können.

  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    Mit einer nach Ausführung einer Lieferung erstellten und darüber hinaus falschen schriftlichen Bestätigung des Abnehmers über die Beförderung der Gegenstände der Lieferung kann der Lieferer den Belegnachweis nicht führen (BFH-Urteil vom 18. Juli 2002 V R 3/02, BStBl II 2003, 616 unter 1b).
  • BFH, 07.04.2000 - V B 176/99

    Nachweis einer Ausfuhrlieferung; ausländische Zeugen

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    Der Belegnachweis für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht erbracht werden (BFH-Beschluss vom 7.4.2000 V B 176/99, BFH/NV 2000, 1370 zum Nachweis einer steuerfreien Ausfuhrlieferung).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    Hierfür wäre erforderlich, dass - woran es im Streitfall fehlt - auf Seiten der Finanzbehörde ein Amtsträger beteiligt ist, der zur Entscheidung über die Steuerfestsetzung befugt ist (BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 78/95, BStBl II 1996, 625 ).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    Eine dem Gesetz widersprechende Zusage bindet allerdings dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die Gesetzeswidrigkeit erkennt oder hätte erkennen können (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1989 X R 208/87, BStBl II 1990, 274ff, 276).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 18.11.2005 - 6 K 648/05
    In Fällen dieser Art. ist es erforderlich, dass sich der Kaufmann über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 1 / 4, HFR 2005, 47, BFH/NV 2005, 81 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht