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   FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17   

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https://dejure.org/2018,50884
FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17 (https://dejure.org/2018,50884)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2018 - 1 K 1828/17 (https://dejure.org/2018,50884)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 1 K 1828/17 (https://dejure.org/2018,50884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG
    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug; Leistungsbescheidung in Rechnungen über Warenlieferungen im Niedrigpreissegment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zum Vorsteuerabzug bei Waren im Niedrigpreissegment

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.09.2016 - C-516/14

    Barlis 06 - Investimentos Imobiliários e Turísticos - Vorlage zur

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    c) Dem steht auch nicht das Urteil des Gerichthofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15.09.2016 - C-516/14 -, DStR 2016, 2216 [EuGH 15.09.2016 - C-516/14] entgegen.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 15.09.2016 - C-516/14 - zum einen entschieden, dass nach dem Wortlaut des Art. 226 Nr. 6 der MwStSystRL erforderlich ist, die abgerechneten Lieferungen bzw. die sonstigen Leistungen in einer solchen Weise zu präzisieren, dass die Finanzbehörden die Möglichkeit haben, die Entrichtung der geschuldeten Steuer und gegebenenfalls das Bestehen des Vorsteuerabzugsrechts zu kontrollieren.

  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 2402/14

    UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, MwSt Sys RL, ...

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    cc) Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinen Urteilen vom 31.07.2017 - 1 K 323/14 - (EFG 2017, 1774), vom 12.10.2017 - 1 K 547/14 - (EFG 2018, 420) und vom 12.10.2017 - 1 K 2402/14 - betreffend Modeschmuck und Accessoires im Niedrigpreissegment - (EFG 2018, 335) angeschlossen und entschieden, dass die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) keine handelsübliche Bezeichnung darstellt und nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung genügt (vgl. zu den Rechnungsanforderungen im Niedrigpreissegment auch Haberland, UR 2018, 342).

    Zum einen ist beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 2/18 ein Revisionsverfahren gegen das oben genannte Senatsurteil vom 12.10.2017 1 K 2402/14 anhängig und zum anderen hat der BFH, soweit ersichtlich, zu den Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Textilbekleidung im Niedrigpreissegment bislang nicht entschieden.

  • FG Hamburg, 30.09.2015 - 5 K 85/12

    Voraussetzung des Vorsteuerabzugs - Vertrauensschutz im Billigkeitsverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23.06.2015 - 6 K 1826/12 - und des FG Hamburg vom 30.09.2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29.07.2016 - 2 V 34/16 -, n.v., zitiert nach juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (so Urteil des FG Hamburg vom 30.09.2015 - 5 K 85/12 -, n.v., zitiert nach juris sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29.07.2016 - 2 V 34/16 -, n.v., zitiert nach juris).

  • FG Hessen, 23.06.2015 - 6 K 1826/12

    §§ 15 Abs.1 S.1 Nr.1, 14 Abs.4 S.1 Nr.5 UStG

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23.06.2015 - 6 K 1826/12 - und des FG Hamburg vom 30.09.2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29.07.2016 - 2 V 34/16 -, n.v., zitiert nach juris).

    Eine solche weitergehende Umschreibung der Ware kann beispielsweise über die Herstellerangaben bzw. die Angabe einer etwaigen Eigenmarke oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer erfolgen (so Urteil des Hessischen FG vom 23.06.2015 - 6 K 1826/12 -, n.v., zitiert nach juris).

  • FG Hamburg, 29.07.2016 - 2 V 34/16

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23.06.2015 - 6 K 1826/12 - und des FG Hamburg vom 30.09.2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29.07.2016 - 2 V 34/16 -, n.v., zitiert nach juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (so Urteil des FG Hamburg vom 30.09.2015 - 5 K 85/12 -, n.v., zitiert nach juris sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29.07.2016 - 2 V 34/16 -, n.v., zitiert nach juris).

  • BFH, 10.07.2019 - XI R 2/18

    Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Zum einen ist beim BFH unter dem Aktenzeichen XI R 2/18 ein Revisionsverfahren gegen das oben genannte Senatsurteil vom 12.10.2017 1 K 2402/14 anhängig und zum anderen hat der BFH, soweit ersichtlich, zu den Anforderungen an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Textilbekleidung im Niedrigpreissegment bislang nicht entschieden.
  • BFH, 29.11.2002 - V B 119/02

    Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Derartiges ergibt sich insbesondere nicht aus dem Beschluss des BFH vom 29.11.2002 - V B 119/02 -, BFH/NV 2003, 518, über eine Nichtzulassungsbeschwerde, in dem er dahingehend erkannt hat, dass es für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zur Identifizierung einer Leistung nicht ausreiche, wenn über hochpreisige Uhren und Armbänder mit bloßen Gattungsbezeichnungen "Uhren" und "Armbänder" abgerechnet werde.
  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Diese Anforderung steht im Einklang mit den Regelungen der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSysRL - vgl. Urteil des BFH vom 02.09.2010 - V R 55/09 -, BFHE 231, 332, BStBl II 2011, 235 zur Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Sechste Richtlinie).
  • BFH, 15.05.2012 - XI R 32/10

    Angaben zu Umfang und Art der abgerechneten Leistungen als materiell-rechtliche

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2014 - V R 28/13 -, BFHE 244, 126, BStBl II 2014, 876 [BFH 02.04.2014 - I R 68/12] und vom 15.05.2012 - XI R 32/10 -, BFH/NV 2012, 1836; BFH-Beschluss vom 29.03.2016 - XI B 77/15 -, BFH/NV 2016, 1181 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 16.01.2014 - V R 28/13

    Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung für Zwecke des

    Auszug aus FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17
    Was zur Erfüllung dieser Voraussetzung erforderlich ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2014 - V R 28/13 -, BFHE 244, 126, BStBl II 2014, 876 [BFH 02.04.2014 - I R 68/12] und vom 15.05.2012 - XI R 32/10 -, BFH/NV 2012, 1836; BFH-Beschluss vom 29.03.2016 - XI B 77/15 -, BFH/NV 2016, 1181 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 02.04.2014 - I R 68/12

    Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i. S. von § 12

  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

  • FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14

    § 14 Abs.4 Nr.5 UStG

  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 547/14

    UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, MwSt Sys RL, ...

  • BFH, 10.07.2019 - XI R 28/18

    Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.06.2018 - 1 K 1828/17 aufgehoben.

    Das Hessische Finanzgericht (FG) wies die Klage mit Urteil vom 19.06.2018 - 1 K 1828/17 (juris) als unbegründet ab, da die streitgegenständlichen Rechnungen den Anforderungen zur Ausübung des Vorsteuerabzugs mangels hinreichender Leistungsbeschreibungen nicht genügten.

  • VG Wiesbaden, 15.07.2019 - 1 K 1820/18
    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage mit Urteil vom 30. Januar 2018 (Aktenzeichen 1 K 1828/17.WI.A) ab.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sei in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2018 (Az. 1 K 1828/17.WI.A) nicht zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger vorverfolgt ausgereist sei.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten einschließlich der des Klageverfahrens zu den Aktenzeichen 1 K 1828/17.WI:A sowie des Eilverfahrens 1 L 1821/18.WI.A und den Inhalt der Behördenakten der Beklagte Bezug genommen.

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