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   FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01   

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https://dejure.org/2003,18152
FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01 (https://dejure.org/2003,18152)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.08.2003 - 7 K 4622/01 (https://dejure.org/2003,18152)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. August 2003 - 7 K 4622/01 (https://dejure.org/2003,18152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau; Mietpreisbindung; Ertragszuschuss; Investitionszuschuss; Billigkeit; Verteilung - Ertragsteuerliche Behandlung von Zuschüssen nach § 88d Zweites Wohnungsbaugesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ertragsteuerliche Behandlung von Zuschüssen nach § 88d Zweites Wohnungsbaugesetz

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abhängigkeit der ertragsteuerlichen Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen als die Herstellungskosten mindernd oder als den Einnahmen zuzurechenden vom Inhalt der getroffenen Vereinbarungen; Minderung der Herstellungskosten durch öffentliche ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4251/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Vermietung- und Verpachtung; Mietwohnungsbau;

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Streitig ist in den miteinander verbundenen Grundlagenfeststellungssachen für die Kalenderjahre 1997, 1998 (7 K 4251/01) und 1999 (7 K 4622/01), ob der in den Vorjahren 1995 und 1996 zugeflossene "Kostenzuschuss" aus Haushaltsmitteln des Landes nach den Vorgaben des Hessischen Mietwohnungsbauprogrammes gemäß § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (3. Förderungsweg, 4. Förderungsweg und Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaus in Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage) als die AfA-Bemessungsgrundlage "Herstellungskosten" mindernder Investitionszuschuss oder ob er als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist und ob er dann auf 10 Jahre verteilt werden kann.

    Eine Beschwer durch die laut Klageschriften vom 24. Oktober 2001 - 7 K 4251/01 und vom 20. November 2001 - 7 K 4622/01 (Bezugnahme) "entsprechend dem hilfsweise gestellten Antrag" gewährte Verteilung auf zehn Jahre hat die Klägerseite auch noch nicht innerhalb der jeweiligen Klagefrist, sondern erst mit Schriftsätzen vom 28. Dezember 2001 geltend gemacht.

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86
    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Ein Wahlrecht zwischen den vorgenannten Möglichkeiten könne einem Steuerpflichtigen seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. März 1991 IX R 104/86 (BStBl II 1992, 999 ) nicht mehr zugebilligt werden.

    So hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 26. März 1991 ( IX R 104/86 in BStBl II 1992, 999 ) herausgestellt, dass öffentliche Investitionszuschüsse grundsätzlich zu einer Minderung der Herstellungskosten führen können, wenn sie in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes stehen.

  • BFH, 19.07.1995 - I R 56/94

    Teilwert - Herstellungskosten - Zuschußempfänger - Krankenhauswäsche

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Der Senat hält diese Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 Satz 2, 181 Abs. 1 Satz 1 AO (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28, 32, und vom 5. Juni 2003 IV R 56/01, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils für den betrieblichen Bereich) außerdem für vertretbar, weil nur sie der Klägerin eine etwa zweckwidrige Sofortversteuerung des Kostenzuschusses erspart.
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 56/01

    Buchwertansatz in einer Übergangsbilanz

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Der Senat hält diese Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 Satz 2, 181 Abs. 1 Satz 1 AO (Hinweis auf die BFH-Urteile vom 19. Juli 1995 I R 56/94, BStBl II 1996, 28, 32, und vom 5. Juni 2003 IV R 56/01, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils für den betrieblichen Bereich) außerdem für vertretbar, weil nur sie der Klägerin eine etwa zweckwidrige Sofortversteuerung des Kostenzuschusses erspart.
  • FG München, 19.03.2002 - 6 K 49/02

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Im Verwaltungsvorverfahren hatte sie nämlich selbst eine Verteilung, und zwar auf 20 Jahre, beantragt (vgl. dagegen den Urteilsfall des Finanzgerichts München vom 19. März 2002 6 K 49/02, EFG 2003, 462 ).
  • BFH, 23.03.1995 - IV R 58/94

    Gemeindezuschuß zur Tiefgarage ohne Vereinbarung einer Mietpreisbindung oder

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    In seinem Urteil vom 23. März 1995 ( IV R 58/94 in BStBl II 1995, 702 ) stellt der VI. Senat des Bundesfinanzhofs heraus, dass der Zuschuss dann den Einnahmen zuzurechnen ist, wenn er als Entgelt für eine Leistung des Empfängers anzusehen ist.
  • FG Nürnberg, 14.08.1998 - VII 189/95
    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall auch von dem Sachverhalt, über den das Finanzgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 14. August 1998 (VII 189/95 in EFG 2001, 883) zu entscheiden hatte.
  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 4360/00

    Zuschüsse im sozialen Wohnungsbau bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4622/01
    Diesem Verständnis entsprechend hat auch der 1. Senat des Hessischen Finanzgerichts in seinem Urteil vom 16. Mai 2002 (1 K 4360/00 in EFG 2003, 157) die Differenzierung für die ertragsteuerliche Behandlung der gewährten Zuschüsse herausgearbeitet.
  • FG Hessen, 19.08.2003 - 7 K 4251/01

    Zuschuss; öffentliche Mittel; Mehrfamilienhaus; Vermietung und Verpachtung;

    Streitig ist in den miteinander verbundenen Grundlagenfeststellungssachen für die Kalenderjahre 1997, 1998 (7 K 4251/01) und 1999 (7 K 4622/01), ob der in den Vorjahren 1995 und 1996 zugeflossene "Kostenzuschuss" aus Haushaltsmitteln des Landes nach den Vorgaben des Hessischen Mietwohnungsbauprogrammes gemäß § 88 d des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (3. Förderungsweg, 4. Förderungsweg und Sonderprogramm zur Förderung des Wohnungsbaus in Regionen mit erhöhter Wohnungsnachfrage) als die AfA-Bemessungsgrundlage "Herstellungskosten" mindernder Investitionszuschuss oder ob er als Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu behandeln ist und ob er dann auf 10 Jahre verteilt werden kann.

    Eine Beschwer durch die laut Klageschriften vom 24. Oktober 2001 - 7 K 4251/01 und vom 20. November 2001 - 7 K 4622/01 (Bezugnahme) "entsprechend dem hilfsweise gestellten Antrag" gewährte Verteilung auf zehn Jahre hat die Klägerseite auch noch nicht innerhalb der jeweiligen Klagefrist, sondern erst mit Schriftsätzen vom 28. Dezember 2001 geltend gemacht.

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