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   FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12   

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FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12 (https://dejure.org/2014,6677)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2014 - 4 K 1120/12 (https://dejure.org/2014,6677)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 4 K 1120/12 (https://dejure.org/2014,6677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 147 Abs 6 AO, § 30a AO, § 50b EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Aufforderung zur Ermöglichung des Datenzugriffs (sog. Z1-Datenzugriff) i.R.d. Prüfung der Kapitalertragsteuer gegenüber einer Sparkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 147 Abs. 6; AO § 30a; EStG § 50b
    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer Kapitalertragsteuerprüfung eines Kreditinstituts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer Kapitalertragsteuerprüfung eines Kreditinstituts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1539
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06

    Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Der sachliche Umfang der in § 146 Abs. 7 AO gewährten Befugnis wird dagegen im Hinblick auf den abstrakt zulässigen Gegenstand der Einsichtnahme abschließend durch das Gesetz vorgegeben und ist einer weitergehenden Ermessensentscheidung nicht zugänglich (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452; BFH vom 27.09.2010 - II B 164/09, BFH/NV 2011, 193).

    Die sich aus § 147 Abs. 6 AO ergebenden Befugnisse stehen der Finanzbehörde nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Vorschrift in sachlicher Hinsicht nur in Bezug auf Daten zu, die der Steuerpflichtige nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahren hat (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. a. b. aa.).

    Die in § 147 Abs. 1 AO geregelten Aufbewahrungspflichten setzen wiederum eine gesetzliche Aufzeichnungspflicht des Steuerpflichtigen voraus und bestehen grundsätzlich nur im Umfang dieser Aufzeichnungspflicht (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. a. b. cc.).

    Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung der generellen Akzessorietät der Aufbewahrungspflicht zu einer bestehenden gesetzlichen Aufzeichnungspflicht jedoch dahingehend einschränkend auszulegen, dass nur solche sonstigen (d.h. nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a AO fallenden) Unterlagen oder Daten (etc.) aufbewahrt werden müssen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. cc.; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 2. a. bb.).

    Maßgeblich ist insoweit, dass der sachliche Umfang des Datenzugriffs selbst nicht Gegenstand einer ausführlichen Ermessenserwägung sein muss (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452) und es im Übrigen genügt, dass eine Auswirkung der mit dem authentischen Daten durchgeführten Verprobungsarbeiten nach den Ausführungen des FA jedenfalls denkbar und vertretbar ist, ohne dass die Erforderlichkeit zur Wahrnehmung einzelner Prüfungshandlungen bereits im vorhinein feststehen muss (vgl. zur Stellung eines Auskunftsersuchens BFH vom 29.02.2012 - I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089).

    Die von der Klägerin angeführten Erwägungen des FG Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit einer Neutralisierung der Datenbestände bei angenommener steuerlicher Irrelevanz (FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) besitzen im Streitfall keine Aussagekraft, da diese vor der Grundsatzentscheidung des BFH zum Datenzugriff nach § 167 Abs. 6 AO ergangen war (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2005 - 4 K 2167/04

    Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung; Bestimmung des

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Es sei die "Hausaufgabe" des Steuerpflichtigen, seine Datenbestände so zu organisieren, dass bei einer zulässigen Einsichtnahme in die steuerlich relevanten Datenbestände keine geschützten Bereiche tangiert werden könnten, was auch für "Banken" gelten müsse, die ihre Datenbestände so speichern müssten, dass Rückschlusse auf die Steuernummer des Kunden nicht möglich seien (Verweis auf FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04, EFG 2005, 667).

    Die von der Klägerin angeführten Erwägungen des FG Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit einer Neutralisierung der Datenbestände bei angenommener steuerlicher Irrelevanz (FG Rheinland-Pfalz vom 20.01.2005 - 4 K 2167/04, EFG 2005, 667) besitzen im Streitfall keine Aussagekraft, da diese vor der Grundsatzentscheidung des BFH zum Datenzugriff nach § 167 Abs. 6 AO ergangen war (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452).

  • BFH, 16.02.2009 - VII B 175/08

    Revisionszulassung wegen abgelehnten Befangenheitsantrags - Unzulässige

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Ein "berechtigtes Interesse" an der Feststellung im Sinne eines insoweit erforderlichen konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden Interesses rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH vom 09.11.1994 - XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) liegt z.B. vor, wenn die Gefahr einer Wiederholung des erledigten Verwaltungsaktes besteht (BFH vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BStBl. II 1972, 182; BFH vom 20.04.2004 - VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; BFH vom 16.02.2009 - VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128; Brandis in Tipke / Kruse, AO / FGO, Stand 05/2011, § 100 FGO Rn. 53) oder wenn die beantragte gerichtliche Entscheidung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren vor den Zivilgerichten von Bedeutung ist, sofern der Schaden dem Grund und der Höhe nach entstanden ist, eine Schadensersatzklage bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BFH vom 24.11.1987 - VII R 138/84, BStBl. II 1988, 364; BFH vom 15.05.2002 - I B 8/02, BFH/NV 2002, 1317; BFH vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).

    Insoweit liegt der Fall anders als bei der Erledigung eines an die Hausbank eines Steuerpflichtigen gerichteten einmaligen Auskunftsersuchens der Finanzbehörde nach § 93 AO (vgl. BFH vom VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128).

  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Diesbezüglich ist von einer Teilerledigung des Bescheides vom 22.03.2012 auszugehen (vgl. zu deren Möglichkeit BFH vom 19.08.2008 - VII R 36/07, BStBl. II 2009, 90), die Anlass für eine hierauf beschränkte Fortsetzungsfeststellungsklage sein konnte (vgl. BFH vom 05.04.1984 - IV R 244/83, BStBl. II 1984, 790 zum Fall eines durch Auskunftserteilung erledigten Auskunftsersuchens i.S.d. § 93 AO).
  • BFH, 24.11.1987 - VII R 138/84

    Ermessensentscheidung - Nachschieben von Gründen - Offenes Zollager - Widerruf

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Ein "berechtigtes Interesse" an der Feststellung im Sinne eines insoweit erforderlichen konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden Interesses rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH vom 09.11.1994 - XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) liegt z.B. vor, wenn die Gefahr einer Wiederholung des erledigten Verwaltungsaktes besteht (BFH vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BStBl. II 1972, 182; BFH vom 20.04.2004 - VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; BFH vom 16.02.2009 - VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128; Brandis in Tipke / Kruse, AO / FGO, Stand 05/2011, § 100 FGO Rn. 53) oder wenn die beantragte gerichtliche Entscheidung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren vor den Zivilgerichten von Bedeutung ist, sofern der Schaden dem Grund und der Höhe nach entstanden ist, eine Schadensersatzklage bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BFH vom 24.11.1987 - VII R 138/84, BStBl. II 1988, 364; BFH vom 15.05.2002 - I B 8/02, BFH/NV 2002, 1317; BFH vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Ein "berechtigtes Interesse" an der Feststellung im Sinne eines insoweit erforderlichen konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden Interesses rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH vom 09.11.1994 - XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) liegt z.B. vor, wenn die Gefahr einer Wiederholung des erledigten Verwaltungsaktes besteht (BFH vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BStBl. II 1972, 182; BFH vom 20.04.2004 - VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; BFH vom 16.02.2009 - VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128; Brandis in Tipke / Kruse, AO / FGO, Stand 05/2011, § 100 FGO Rn. 53) oder wenn die beantragte gerichtliche Entscheidung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren vor den Zivilgerichten von Bedeutung ist, sofern der Schaden dem Grund und der Höhe nach entstanden ist, eine Schadensersatzklage bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BFH vom 24.11.1987 - VII R 138/84, BStBl. II 1988, 364; BFH vom 15.05.2002 - I B 8/02, BFH/NV 2002, 1317; BFH vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 415/83

    1. Übergang von der Anfechtungs- zur Fortsetzungsfeststellungsklage im

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    a) In entsprechender Anwendung des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO kann der Steuerpflichtige bei Gericht eine Feststellungsklage mit dem Antrag erheben, festzustellen, dass ein vor Klageerhebung in materiell-rechtlicher Hinsicht i.S.d. § 124 Abs. 2 AO erledigter Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO rechtswidrig war, wenn an der Feststellung ein berechtigtes Interesse besteht und die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen einer Anfechtungsklage i.S.d. § 40 Abs. 1 Var. 1 FGO zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses vorlagen (BFH vom 17.07.1985 - I R 214/82, BStBl. II 1986, 21; BFH vom 10.04.1990 - VIII R 415/83, BStBl. II 1990, 721; von Groll in Gräber, FGO, 7. Auflage 2010, § 100 Rn. 59), wobei die Erhebung dieser sog. einfachen Fortsetzungsfeststellungsklage nicht an die Einhaltung der Fristen für die Erhebung einer Anfechtungsklage gebunden ist, wenn sich der Verwaltungsakt schon vor Eintritt der Bestandskraft erledigt hat (BVerwG vom 14.07.1999 - 6 C 7/98, BVerwGE 109, 203).
  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    a) In entsprechender Anwendung des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO kann der Steuerpflichtige bei Gericht eine Feststellungsklage mit dem Antrag erheben, festzustellen, dass ein vor Klageerhebung in materiell-rechtlicher Hinsicht i.S.d. § 124 Abs. 2 AO erledigter Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO rechtswidrig war, wenn an der Feststellung ein berechtigtes Interesse besteht und die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen einer Anfechtungsklage i.S.d. § 40 Abs. 1 Var. 1 FGO zum Zeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses vorlagen (BFH vom 17.07.1985 - I R 214/82, BStBl. II 1986, 21; BFH vom 10.04.1990 - VIII R 415/83, BStBl. II 1990, 721; von Groll in Gräber, FGO, 7. Auflage 2010, § 100 Rn. 59), wobei die Erhebung dieser sog. einfachen Fortsetzungsfeststellungsklage nicht an die Einhaltung der Fristen für die Erhebung einer Anfechtungsklage gebunden ist, wenn sich der Verwaltungsakt schon vor Eintritt der Bestandskraft erledigt hat (BVerwG vom 14.07.1999 - 6 C 7/98, BVerwGE 109, 203).
  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Diese Vorschrift ist unter Berücksichtigung der generellen Akzessorietät der Aufbewahrungspflicht zu einer bestehenden gesetzlichen Aufzeichnungspflicht jedoch dahingehend einschränkend auszulegen, dass nur solche sonstigen (d.h. nicht unter § 147 Abs. 1 Nr. 1 bis 4a AO fallenden) Unterlagen oder Daten (etc.) aufbewahrt werden müssen, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für die Besteuerung gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen im Einzelfall von Bedeutung sind (BFH vom 24.06.2009 - VIII R 80/06, BStBl. II 2010, 452 unter II. 1. b. cc.; BFH vom 14.12.2011 - XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921 unter II. 2. a. bb.).
  • BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67

    Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - Geänderter Bescheid

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
    Ein "berechtigtes Interesse" an der Feststellung im Sinne eines insoweit erforderlichen konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden Interesses rechtlicher, tatsächlicher oder wirtschaftlicher Art (vgl. BFH vom 09.11.1994 - XI R 33/93, BFH/NV 1995, 621) liegt z.B. vor, wenn die Gefahr einer Wiederholung des erledigten Verwaltungsaktes besteht (BFH vom 16.12.1971 - IV R 221/67, BStBl. II 1972, 182; BFH vom 20.04.2004 - VIII R 88/00, BFH/NV 2004, 1103; BFH vom 16.02.2009 - VII B 175/08, BFH/NV 2009, 1128; Brandis in Tipke / Kruse, AO / FGO, Stand 05/2011, § 100 FGO Rn. 53) oder wenn die beantragte gerichtliche Entscheidung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Verfahren vor den Zivilgerichten von Bedeutung ist, sofern der Schaden dem Grund und der Höhe nach entstanden ist, eine Schadensersatzklage bereits anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und diese nicht offensichtlich aussichtslos erscheint (BFH vom 24.11.1987 - VII R 138/84, BStBl. II 1988, 364; BFH vom 15.05.2002 - I B 8/02, BFH/NV 2002, 1317; BFH vom 07.04.2009 - XI B 115/08, BFH/NV 2009, 1085).
  • BFH, 06.06.2012 - I R 99/10

    Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben -

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

  • BFH, 07.04.2009 - XI B 115/08

    Verfahrensmangel - Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

  • BFH, 19.08.2008 - VII R 36/07

    Abtretung - Vorsteuer - Steuervergütung - Vorsteuerberichtigung - Feststellung

  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

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