Rechtsprechung
FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 27 Abs 1 S 3 KStG, § 27 Abs 3 KStG, § 27 Abs 5 S 9 KStG, § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG, § 357 Abs 1 AO, § 110 AO
Die Beteiligten streiten über die Haftung der Klägerin für Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit dem Streit der Beteiligten über die Höhe der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine am 27.10.2009 erfolgte Ausschüttung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei mehreren Ausschüttungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
E-Mail; Einlagenkonto; Einspruch; Sammelbetrachtung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 30.01.2013 - I R 35/11
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG i. d. F. des SEStEG bei …
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Für eine derartige von der Ausschüttungsreihenfolge unabhängige Typisierung der Verwendung spricht ferner, dass der Gesetzgeber - wie die Nichtberücksichtigung unterjähriger Zugänge zeigt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 2013 I R 35/11, BFHE 240, 304, BStBl II 2013, 560) - im Ergebnis davon ausgeht, dass sämtliche Leistungen i. S. des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG wirtschaftlich immer aus dem zum letzten Bilanzstichtag vorhandenen (einheitlichen) Eigenkapital gespeist werden. - BFH, 01.04.1992 - VII S 15/92
Zulassung einer Revision bei einem Rechtsfehler des Finanzamtes im Rahmen einer …
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Denn Fragen des von den Finanzbehörden zu beachtenden Steuerverfahrensrechts sind im Finanzgerichtsprozess materiell-rechtliche Rechtsfragen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. April 1992 VII S 15/92, BFH/NV 1993, 173). - BFH, 23.02.2005 - I R 44/04
Gesellschafter
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Denn insoweit war unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls für die Gesetzeslage bis 2009 in einem - wie hier - nicht zur Einziehung des Anteils erfolgten Erwerb des eigenen Anteils die Anschaffung eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsguts zu sehen, so dass eine Leistung i. S. des § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG nur im Fall eines überhöhten Kaufpreises vorgelegen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2005 I R 44/04 -, BFHE 209, 123, BStBl. II 2005, 522).
- BFH, 13.05.2015 - III R 26/14
Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische …
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Der Senat schließt sich insoweit im Ergebnis der Ansicht des hiesigen 8. Senats, so dass zur weiteren Begründung auf dessen Urteil vom 2. Juli 2014 8 K 1658/13, EFG 2014, 1749 (Az. des BFH: III R 26/14) verwiesen wird. - FG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - 11 K 1481/09
(Voraussetzungen für eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. des …
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Die Bescheinigung ist aber angesichts der Haftung der Kapitalgesellschaft für überhöht bescheinigte Beträge aus Sicht des Anteilseigners und dessen Veranlagungsfinanzamts ein wesentliches Beweismittel für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 18.11.2011 11 K 1481/09, EFG 2012, 949). - FG Hessen, 02.07.2014 - 8 K 1658/13
Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail ist unwirksam
Auszug aus FG Hessen, 20.11.2014 - 4 K 208/13
Der Senat schließt sich insoweit im Ergebnis der Ansicht des hiesigen 8. Senats, so dass zur weiteren Begründung auf dessen Urteil vom 2. Juli 2014 8 K 1658/13, EFG 2014, 1749 (Az. des BFH: III R 26/14) verwiesen wird.
- FG Thüringen, 21.11.2018 - 4 K 712/15
Überhöht ausgewiesene Einlagenrückgewähr: Haftungsinanspruchnahme einer …
Nach § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG ist die auf einen in der Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 3 KStG überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagerückgewähr entfallende Kapitalertragsteuer durch Haftungsbescheid gegen die ausschüttende Kapitalgesellschaft geltend zu machen (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 20.11.2014 4 K 208/13, EFG 2015, 676; Urteil des FG München vom 26.7.2016 6 K 97/15, EFG 2017, 1401).