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FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11 |
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BewG § 98a; BewG § 103; BewG § 109; KStG § 21a
Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
- BFH, 09.11.2016 - II R 65/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10
Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
Zur Begründung ihrer dagegen erhobenen Klage vertritt die Klägerin entsprechend der von ihr in dem Verfahren 4 K 3362/10 vertretenen Ansicht und unter Bezugnahme auf das dortige Vorbringen die Auffassung, bei dem "Fond zur bauspartechnischen Absicherung" handele es sich handelsbilanzrechtlich und bilanzsteuerrechtlich um eine Verbindlichkeitsrückstellung.Insoweit verweist der Senat in vollem Umfang auf Ausführungen des Senats in dem Senatsurteil vom 22.05.2013 in dem Verfahren 4 K 3362/10, Seiten 16 ff. Dies hat zur Folge, dass aufgrund der sog. Bestands- und Bewertungsidentität, wie sie in § 109 Abs. 1 BewG vorgesehen ist, auch bei dem Einheitswert des Betriebsvermögens kein Schuldposten zu berücksichtigen ist.
Auch insoweit verweist der Senat auf das Senatsurteil in dem Verfahren 4 K 3362/10 vom 22.05.2013 zu den dortigen Ausführungen betreffend die Nachfolgevorschrift des § 21b KStG und die Vorschriften zur Auflösung dieser Rückstellung (Seite 19ff. des Urteils in dem Verfahren 4 K 3362/10).
Auch insoweit wird auf das Urteil das Senats in dem Verfahren 4 K 3362/10 (dort Seite 22) vom 22.05.2013 Bezug genommen.
- BFH, 09.11.2016 - II R 65/14
Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung …
Auszug aus FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
des BFH : II R 65/14.
- BFH, 09.11.2016 - II R 65/14
Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 22. Mai 2013 4 K 3141/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.